Darf der Vermieter Lohnabrechnung einsehen?

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Also ich hab das bei meiner Wohnung damals so gemacht, daß ich ihm die Abrechnung gezeigt habe, so daß die Firma erkennbar war, aber die Summen der Auszahlung zugehalten habe. Er durfte sich die Abrecxhnung auch nicht kopieren, denn das geht ihn nichts an.

Naja, eigentlich nicht. Aber der nächste wird sie ihm zeigen und die Wohnung ist dann weg. Ein Recht hat er darauf nicht, aber wenn du die Wohnung haben willst, dann wird er dich damit "kriegen". Ich kann seine Sorge verstehen. Hier bei uns im Haus ist ein Messi ausgezogen. Die Wohnung ist einfach kaputt und nie Miete gezahlt worden. Da hat man als Vermieter natürlich Sch!ss vor.

Die Gehaltsabrechnung würde ich ihm nicht zeigen. Wenn er mit einem Kontoauszug nicht zufrieden ist, würde ich eher eine andere Wohnung suchen!

Berny2  18.10.2009, 13:55

Ich würde mir dann sowieso einen anderen Mieter suchen: Lieber Leerstand als ein Kuckucksei/schmarotzer/Parasiten! - Womit Du natürlich nicht persönlich gemeint bist ;-) .

Pantex  18.10.2009, 13:59
@Berny2

Ein Einkommensnachweis ist ja okay, aber die Lohnabrechnung muß es nicht gerade sein. Kontoauszüge, aus denen ersichtlich ist, daß man festes Gehalt bekommt, reichen im Allgemeinen aus.

Die Frage ist doch eher, ob du die Wohnung haben willst. Natürlich möchte der Vermieter wissen, ob du ein regelmäßiges Einkommen hast oder - falls du das nicht hast - die Miete anderweitig, zum Beispiel aus Vermögen - bezahlen kannst. Also fragt er danach. Ob du antwortest, liegt bei dir. Ob du die Wohnung bekommst, liegt bei ihm.

hi ,ohne deine einwilligung darf er garnichts. wenn du selbst die wohnung möchtest ,dann bringts ihm halt eine selbsauskunft ,sei`s von der arbeitsstelle einen nachweis ,das du dort angestellt bist. ich würde ihm nicht alles zeigen,nur das was für ihn eine sicherheit bietet. das wäre in dem fall der arbeitsnachweis oder eben eine kopie von der bank mit dem gehaltseingang.lg lousyl