Darf der Vermieter kostenpflichtige Hausflurreinigung anordnen?
Mein Vermieter hat kostenpflichtige Reinigung angeordnet, ohne Zustimmung der Mieter im Haus. Ist das gesetzlich zulässig, oder muss er nach dem Mietrecht eine Zustimmung einholen? Mein Mietvertrag sieht das nicht vor. Handelt er gesetzwidrig?
10 Antworten
Will der Vermieter das ändern, geht das nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter. Lediglich bei säumigen Mietern darf er einen Dienstleister beauftragen. Dessen Kosten kann er dann diesen (nur diesen) aufbrummen. Zuvor wäre eine Abmahnung erforderlich.
Wenn Im Mietvertrag steht, daß die Reinigung durch die Mieter durchzuführen ist, dann darf er das nicht (genauer gesagt muß er dem einzelnen Mieter die Möglichkeit lassen, seinen Teil selbst weiter zu erledigen und kann Ihn damit nicht an den Kosten beteiligen...)
Ich vermute mal, daß nicht alle Mieter Ihren Reinigungspflichten nachlkommen und das deshalb das nun kommen soll - das ist dann ja auch gut so, weil in den wochen, in denen der betreffende Mieter nicht putzt dann "fremdgeputzt" wird (auf dessen Kosten) und die anderen Wochen die Mieter, die das immer selbst machen auch weiterhin selbst machen. (Problem haben wir auch hier, daß 2 Pateien nicht die Putzwoche einhalten und die nachfolgende Partei dann immer deren Dreck mit putzen muß - wird also auch bei uns kommen, deshalb weis Ich das - Für den, der sebst putzt, ändert sich nichts, die anderen werden bei uns mit 78,53 pro nicht gereinigter Woche belastet)
Gibt da Urteile , die beziehen sich zwar auf die Gartenarbeit, aber da steht auch drin, daß man das fremdvergeben kann, aber diejenigen, die ihren Teil selbst machen nicht an den Kosten beteiligen kann..
Mal googlen, da findet sich einiges!
Wenn die Hausreinigung als Nebenkosten vereinbart ist, ist die Umlage zulässig. Eine Zustimmung der Mieter ist nicht nötig.
Mein Mietvertrag sieht das nicht vor
Was sieht denn der Mietvertrag zu Nebenkosten vor?
Ich habe einen 30 Jahre alten Mietvertrag. Hier werden die NK nicht spezifiziert aufgelistet, sondern nur die Gesamtsumme. (Muster Mietvertrag vom Haus-und Grundbesitzerverein. Es wurde über 30 Jahre von den Mietparteien der Hausflur gereinigt.
Nein tut er nicht. Dein Vermieter darf das durchaus.
Bitte spezifiziere das mit einem Gesetz und Paragr. Hinweis
Der kann auch das Haus streichen oder den garten pflügen lassen, warum nicht?
Es geht darum, das er die Kosten den Mietern aufdrückt