Darf der Vermieter für Waschküche,Treppenhaus,Treppenflur und Kellerräume die Grundsteuer umlegen

6 Antworten

Ja, das kann er. Diese Flächen sind für die Nutzung der Wohnungen ja unabdingbar. Sie werden außerdem durch alle Mieter auch genutzt. Deshalb kann die Grundsteuer (auch wenn ich selbst das als im Ganzen als falsch empfinde) anteilig je nach Größe der Wohnung auf die Mieter umgelegt werden.... wenn die Umlage der Betriebs-/ und Nebenkosten im Mietvertrag grundsätzlich vereinbart worden ist.

Grundsteuer wird ausschließlich auf die Wohnfläche erhoben. Wenn die reine Wohnfläche also 307 m² beträgt zahlt der Vermieter auch nur dafür Grundsteuer.

Etwas anderes ist es wenn die Wohnfläche 379 m² beträgt und derzeit nur 307 m² davon vermietet sind. Also z. B. eine Wohnung mit 72 m² leer steht.

Aber auch muß den Mieter nicht interessieren. Denn den Leerstand muß der Vermieter tragen.

Interessant bzw. wichtig für den Mieter wäre es allerdings wenn die Wohnfläche in der NK-Abrechnung plötzlich geringer angegeben wird als in der Abrechnung davor.

Hallo Also bei mir ist das etwas kompliziert. Ich habe eine Gewerbefläche von 122 qm . dann gibt es noch eine Wohnung mit 80 qm. Dazu noch 4 Studentenzimmer. Da meine Gewerbefläche einen eigenen Zugang bzw. Eingang hat nutze ich die allgemeinen Qm gar nicht. Ich gehe zu meiner Tor rein un wieder raus. Nicht ins Treppenhaus und auch nicht in die Waschküche. Das ist alles ein bischen verzwickt. Danke Gruß Thomas

PS: Danke für die Antworten

anitari  06.12.2011, 18:57

Hallo Also bei mir ist das etwas kompliziert.

Das lese ich erst jetzt.

So kompliziert ist das gar nicht. Du zahlst für alles Grundsteuer was zu der von Dir gemieteten/gepachteten Gewerbeeinheit gehört bzw. für die Fläche die vertraglich vereinbart wurde. Vermietung/Verpachtung von Gewerbeflächen ist etwas völlig anderes als von Wohnflächen. Bei letzterem ist der Vermieter an geltende Bestimmungen/Vorschriften zum Mietrecht gebunden. Bei Vermietung/Verpachtung von Gewerbeflächen nicht. Auch genießt hier der Mieter/Pächter keinen Mieterschutz.

Diese Räume stehen allen Mietern zur Verfügung und dürfen kostenmäßig entsprechend umgelegt werden. Sie sind normaler Bestandteil der Nebenkosten.

Grundsteuer wird nach Wohnfläche berechnet. Keller, Treppenhäuser, Waschküche, Ölraum sind keine Wohnräume.