Darf der Vermieter einen Zettel an die Tür hängen, dass ich mit der Miete im Rückstand bin?

Zettel des Vermieters an der Wohnungstür - (Mietrecht, Datenschutz)

11 Antworten

Klares NEIN.

Das fällt in den Bereich des Mietvertrages, demnach eine Vertrauliche Angelegenheit. Kann man überall nachlesen.

Er darf dich kontaktieren per Telefon oder Brief, gern auch unter der Tür durch sofern möglich, aber ein offenes zur Schau stellen ist rechtlich bedenklich. Zumal es ebenfalls als Verleumdung gilt, es kann ja sein das der Fehler bei der Bank liegt, du aber rechtzeitig gezahlt hast.

Schwierig ist hier, mit so einem Vermieter auf einen Nenner zu kommen, mann will ja weiter stressfrei da wohnen.

Ruf ihn an, sag ihm das es dir leid tut, nutz gern auch ne Notlüge, das du es nicht zur Bank geschafft hast oder ähnliches. Bitte ihn aber darum, derartiges nicht mehr zu tun, da es NIEMANDEN außer dir und ihm (Vertragspartner) was angeht.

Gruß

Interesierter  08.09.2016, 21:36

Das stimmt so nicht. Der Vermieter unterliegt keiner Schweigepflicht. Wenn der Mieter nicht pünktlich bezahlt, darf der Vermieter das jedem erzählen. 

Es ist im übrigen unerheblich, ob der Mieter oder dessen Bank den Fehler macht. Entscheidend ist die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters. 

Hier hilft nur eines: ZAHLEN!

anitari  09.09.2016, 07:02

Ich kann da keine vertraulichen Daten erkennen. Nicht mal das der Zettel für den Fragesteller bestimmt ist. 

Ganz entscheidende Frage: Hast du die Miete pünktlich bezahlt oder ist sie noch offen. 

Wenn du die Miete pünktlich bezahlt hast, dann erfüllt das den Straftatbestand der üblen Nachrede. Dagegen könntest du mit einer Strafanzeige vorgehen. Was dabei rauskommt, steht in den Sternen. 

Wenn du die Miete nicht bezahlt hast und der Vorwurf stimmt, dann kannst du dagegen recht wenig machen. Der Vermieter dürfte dann jedem erzählen, dass du deine Miete nicht bezahlt hast. Ob der Fehler nun bei dir oder der Bank lag, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, ob die Zahlung beim Vermieter angekommen ist oder nicht. 

albatros  09.09.2016, 15:57

darf er nicht! Er macht sich strafbar.

Du darfst auch nicht die Miete nicht zahlen und hast es trotzdem gemacht.

Der Vermieter hätte auch einen Mahnbescheid erlassen können ohne vorher abzumahnen.

und wie gehe ich gegen so etwas akut vor?

Reg Dich ab und zahle umgehend die Miete.

Wenn noch mehr als eine Miete Rückstand kommt, kann er Dir kündigen.

Du regst dich auf das der Vermieter sich aufregt weil Du die Miete noch nicht gezahlt hast?

Ich kann da keinen Straftatbestand erkennen. Auf dem Zettel steht weder ein Name, noch irgend was beleidigendes.

Zahl die Miete und gut ist.

Rechtlich hast du hier keine Handhabe. Investiere die Zeit besser in die Zahlung der Miete.