odenwaldhexe am 14.04.2009 um 15:25 Uhr
Hallo. Mein Vermieter verschliesst ständig die waschküche und ich habe keinen zugang zum keller oder zur waschküche in der zeit darf er das obwohl nichts in der hausordnung noch im mietvertrag etwas darüber vermerkt ist?
Wenn Dir im Mietvertrag die Nutzung der Kellerräume zugesichert ist, mußt Du auch Zugang haben.
Wenn darüber nichts im Mietvertrag steht, hast Du keinen Zugang.
du merkst, hier gibt es viele "experten"
helfen kann man dir aber nur mit mehr informationen. ist ein anhang hausortnung beim mietvertrag, ist dein keller ein kellerverschlag oder der gesamte keller? ist es ein einfamilienhaus, ein mehrfamilienhaus oder ein zweifamilienhaus mit vermieter im haus? gehört dir die waschmaschine oder ist lt. mietvertrag die nutzung einer im besitz des vermieters befindlichen maschine zugesagt? ist eine zahlregelung für fremde maschine und strom getroffen usw.
du siehst, ein so einfaches problem kann viele haken haben. darum rate ich einem mieterverein beizutreten. gegen einen jahresbeitrag erhälst du dann kostenlose rechtsberatung. nimm alle unterlagen, besonders den mietvertrag mit.
ja, Obelhicks bin deiner Meinung. Aber um besser beurteilen zu können sollte imm er Frager wie hier z.b. seinen Vertragstext abtippen betreffs Keller und Waschgelegenheit.
das kann lang werden und steht oft an mehreren stellen des vertragsvordruckes.
Nein, darf er nicht. Er darf auch nicht den Mietvertrag nach lust und laune enden.Dafür braucht er deine zustimmung. Mein Rat:Vermieter schriftlich abmahnen,Miete kürzen(dazu brauchst Zeuge)und dann wird sich schon was tun.
Hast du ihn denn mal gefragt warum er abschliesst und wie du in deinen Keller bzw. in die Waschküche kommen sollst? Er wird ja wohl seine Gründe haben.
Wenn du im MV einen Keller mitgemietet hast, ist der VM verpflichtet, dir Zugang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu gewähren und den Keller schließt DU ab und nicht der Vermieter.
Ist die Nutzung der Waschküche ebenfalls im MV geregelt, muss auch hier jederzeit Zugang vorhanden sein.
Ist das nicht der Fall kannst du die Miete mindern.
Such mal persönliches Gespräch und je nachdem was raus kommt, machst du schriftlich beide Mängel geltend und kündigst Mietminderung an.
Nein, darf er mit Sicherheit nicht! Der Zugang zu Deinem Keller muss Dir gewährleistet sein! Vor allem, was die Waschküche betrifft, muss Dir jederzeit Zugang gewährt werden! Solltest Du über einen Mietrechtsschutz verfügen, ist das kein Problem! - Weise auf eine Klage hin, oder stelle die auch! Wenn nicht, schliesse, bevor es zu weiteren Schwierigkeiten kommt, einen Mietrechtsschutzvertrag ab. Egal bei welchem seriösem Anbieter! Ich selbst empfehle: Bekannte Anbieter wie DAS usw.
hast du keinen Schlüssel? Wenn in deinem Mietvertrag eine Kellernutzung angebeben ist, mußt du auch Zugang zum Keller haben. In wie weit man den Keller überhaupt abschließen darf regelt die Feuerverordnung. Fluchtwege müssen jederzeit zugänglich sein ohne Schlüssel benutzen zu müssen

Ja, wenn die Vereinbarung so gemacht ist. Sonst nicht.

was steht den im Mietvertrag über die Nutzung der beiden Räume....
steht im keller ihre waschmashiene, ihr eigentum? dann müssen sie entweder ihre maschiene raus oder er gibt ihnen einen schlüßel dafür. ambesten die frage beim mieterschutz bund stellen mit dem mietvertrag in der hand, ein solcher gesprächstermin kostet nicht die welt bis gar nix und sie bekommen über den gesamten mietvertag klarheit.

Wir machen hier keine Rechtsberatung. Ich nehme mal an, da steht deine W Maschine drin ? Also musst du auch Zugang haben.
Entweder mit Schlüssel oder er hat die Waschzeiten geregelt im Mietvertrag.
Waschzteiten reglen, gibt es niht.
Entweder mit dem reden, was der Schrott soll, oder Miete mindern und Mieter Verein anrufen...
du hast für die Waschküche jederzeit Zugang da dort deine Waschmaschine steht und ggf auch die Wäsche getrocknet wird.
Steht das im Mietvertrag? Dann ja.

Also eigentlich muss die Waschküche doch für jeden zugänglich sein, sowie dein Kellerraum, falls du einen hast, der zur Wohnung gehört.

Also soweit ich weiss, darf der Vermieter es dir nicht verwehren deine Wäsche zu waschen, was man ja macht in einer Waschküche. Denke mal das ist so ein Grundrecht wie das Recht auf fließendes, warmes Wasser.
Ein Grundrecht auf eine Waschküche gibt es nicht.
Wenn im Mietvertrag kein Zugang zur Waschküche vereinbart ist, muß man als Mieter seine Waschmaschine eben z.B. in der Wohnung aufstellen. Wo ist das Problem? - Solche Frage sollte man aber normalerweise vor Abschluß eines Mietvertrags klären können.
odenwaldhexe am 14. April 2009 15:33 also im mietvertrag ist die nutzung ja drin aber seit neustem schliest er einfach zu. das kann morgens sein oder auch mittags....
Line1611 am 14. April 2009 15:35 Wenn es im Mietvertrag geregelt ist kann er es nicht einfach zu schließen. Dann muss er einen neuen aufsetzen und darin vereinbaren, dass der Waschraum nicht mehr von den Mietern benutzt werden darf.
so ein blödsinn. wäre ja noch schöner wenn er jederzeit einen neuen vertrag nach seinem willen schließen könnte
laut mietvertrag habe ich den keller gemietet un d zahle auch dafür und dir waschküche ist im keller.