Darf der Vater den Kindesunterhalt für einen Monat streichen, weil er seinen Sohn 6 Wochen versorgt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Tine49,

nein das darf er auf gar keinen Fall, er macht sich strafbar und muss das Geld unverzüglich nachzahlen. Für den Umgang bekommt er ja schon die Hälfte vom Kindergeld (wird im Vorfeld bei der Unterhaltsberechnung schon abgezogen). Auch in so einer Notsituation wie es jetzt bei euch war hat er kein Recht den laufenden Unterhalt zu kürzen oder gar ganz einzubehalten. Normalerweise hat ein Vater sein Kind alle 14 Tage von Freitagnachmittag bis Sonntagabend und die Hälfte aller Ferien. Also dürfte das was er bisher nicht an Umgang eingehalten hat die 6 Wochen bei weitem überschreiten. Was er hier veranstaltet ist mehr als unverschämt. Ich rate dir das du dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holst und dir einen Beratungstermin bei einem Anwalt für Familienrecht geben lässt. Der Anwalt soll dann genau 1 Brief schreiben, wenn der Vater nicht Reagiert und zwar mit einer prompten Zahlung des einbehaltenen Unterhalts sofort Klage einreichen, bevor sich die ganze Sache Endlos hinzieht, denn du bist ja auf das Geld angewiesen. Wahrscheinlich fühlt er sich jetzt noch als Held das er mal für sein Kind da war und verlangt große Dankbarkeit für etwas das bei normalen Vätern selbstverständlich ist. Lass dir nix gefallen.

Tine49 
Fragesteller
 13.09.2012, 08:41

Hallo Prinzessin Brain, ich danke dir sehr für deine Zeilen! Habe mich erstmal ans Jugendamt gewand, da ich dort mal eine Beistandschaft für meinen Sohn hatte. Leider konnte man mir keine verlässliche Auskunft geben, aber man kümmert sich drum und ich hoffe, das ich Freitag mehr erfahre!! LG Tine

Tine49 
Fragesteller
 21.09.2012, 10:08
@Tine49

tja....das Jugendamt ist nicht wirklich auf meiner Seite!! :-(

PrinzessinBrain  21.09.2012, 11:17
@Tine49

Das ist schade, aber dann bleibt dir nur der gerichtliche Weg. Ich denke das JA hält sich zurück, da die auch klagen müssten, keine Ahnung was mit denen los ist, eigentlich müssten sie wissen das dir der Unterhalt zu steht. Was haben die denn gesagt dazu?

Tine49 
Fragesteller
 21.09.2012, 11:28
@PrinzessinBrain

naja, das er ja denSohn versorgt hat und Ausgaben hatte, die er nun belegen soll....und man will sich ja "gütlich" einigen. Ich hatte während des Telefonats meinen Sohn gefragt, was er ausser dem Shirt bekommen hat, da wurd sie ziemlich sauer. Sie betonte auch ständig, das wäre ja KINDESUNTERHALT und sie steht für das Wohl des Kindes ein. Ich sagte ihr, ich wäre froh, wenn ich 362 euro nur für das Kind zur Verfügung hätte.

Tine49 
Fragesteller
 21.09.2012, 11:31
@Tine49

....ich kann noch nicht einmal zum Gericht gehen, ich müsste vorher einen Berechtigungsschein beim Rechtspfleger beantragen, das habe ich schon einmal versucht, und so ist die Beistandsschaft beim JA entstanden. Ich hatte keine Chance zum RA zu gehen!

PrinzessinBrain  21.09.2012, 11:36
@Tine49

Ich denke beim JA kommst du nicht weiter. Das ganze sorry "Gelaber" vom Wohl des Kindes kann sich auch nur Jemand leisten der jeden Monat einen dicken Gehaltsscheck bekommt un dim warmen Jugendamt sitzt. Ich musste mir auch immer anhören ich soll nicht so ans Geld denken, aber letztendlich braucht man es nun mal zum Leben und ich bin die Jenige bei der die Kinder wohnen und die sie versorgen muss, die eine große Wohnung zahlen muss (wegen der Kinder) und und und. Du hattest ja während deiner Behandlung auch Eigenanteile zu leisten und die laufenden Kosten gehen weiter, da muss man den Kindesunterhalt einplanen. Diese ständige Trennung von Geld, Kindeswohl und Umgang ist einfach nicht real, da hängt nun mal eins am Anderen. Ich rate dir ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt für Familienrecht in Anspruch zu nehmen. Es ist eindeutig so das er dir den Unterhalt schuldet. Er kann hier nichts aufrechnen. Er hätte sich ja weigern können das Kind für die Zeit aufzunehmen wenn er sich dafür bezahlen lassen möchte, dann hätte der Staat die Kosten einer Unterbringung gehabt. Das Recht ist hier auf deiner Seite.

PrinzessinBrain  21.09.2012, 11:46
@Tine49

Doch du hast immer die Chance. Es ist dein recht als Bürgerin dir einen Anwalt zu nehmen und zu klagen. Das Amtsgericht muss dir einen Beratungshilfeschein ausstellen wenn du das entsprechende Einkommen nicht erreichst. Ansonsten mach es anders herum. Ruf bei einem Anwalt an lass dich verbinden und erkläre das Problem, er weis wie er dir helfen kann, auch mit dem Beratungsschein.

jara0567  06.10.2012, 20:52

Hallo ich bin ein zahlender Vater und ich finde was hier gesagt wird hat nicht mehr damit zu tuen das dem Wohl des Kindes angeht.Hier wird der Unterhalt des Kindes kpl zum leben für 2 Personen benutzt.Hier sollte man Einhalt gebieten den der Vater hat wohl das recht einen Teil einzuhalten ,dabei sollte der Mietanteil für die Wohnung (wo das Kind wohnt.Mutter)angerechnet werden und dies sollte der Vater dann auch zahlen.Wenn die Mutter mit dem Geld nicht haushalten kann ,kann es nicht sein das dem Vater solche Vorwürfe gemacht werden ,auch wenn gleich ich nicht Toll finde das der Vater sich nicht an die Besuch Wochenende Zeiten hält oder auch nicht halten kann wer weiss das schon.....

Tine49 
Fragesteller
 14.11.2012, 20:17
@jara0567

Leider bin ich gezwungen, den Kindesunterhalt in den Haushalt mit einfließen zu lassen, da der Unterhalt beim Amt als mein Einkommen mit angerechnet wird....und mit 400 Euro monatlichem Budget kann ich wirklich nicht über meine Verhältnisse leben!!!

Meiner Meinung nach kann er den Unterhalt nicht so einfach einbehalten. Allerdings geht es dabei natürlich in erster Linie darum, daß das Geld für das Kind und nicht für Dich bestimmt ist. Kulanterweise solltest Du das akzeptieren. Auch wenn er keine "großen" Anschaffungen für das Kind getätigt hat, hat er es doch täglich versorgt.

Tine49 
Fragesteller
 12.09.2012, 17:52

nunja, wenn ich es mir leisten könnte, würde ich das gerne machen....allerdings bleiben mir und meinem Sohn eh nur 400 euro zum leben, und wenn dann der Unterhalt von 362 euro fehlt, wirds echt knapp!

Tine49 
Fragesteller
 20.09.2012, 11:29
@Tine49

Hallo ihr Lieben, möchte mal ein kurzes Feedback geben....Mein Sohn hat eine Beistandschaft beim Jugendamt. Allerdings ist man dort der Meinung, dem Kindsvater stünde durchaus ein Betrag zu. Er soll jetzt darlegen, was er für Ausgaben hatte und dann soll verrechnet werden!! Ich finde es ungeheuerlich. Das wäre ja so, als würden die Väter, wenn sie ihre Kinder in den Ferien haben auch den Unterhalt kürzen könnten. Ich bin ziemlich verzweifelt!

Ich bin mir zwar nicht sicher ob das rechtens ist, vermute aber, dass er das Recht hat, in diesem Fall das Geld einzubehalten. Da es sich um Kindesunterhalt handelt und er das Kind mit Kleidung und Essen versorgt hat, steht ihm dieses Geld bestimmt zu. Aber ich würde mal ganz unverbindlich beim örtlichen Jugendamt anrufen und mich erkundigen. Vielleicht ist es ja doch anders. Ich drücke dir die Daumen! LG

Nein, darf er nicht. Hast Du einen Titel?

Tine49 
Fragesteller
 12.09.2012, 19:35

Ja, ich habe einen Titel! Deswegen glaube ich nämlich nicht, das er das ohne Vorankündigung einfach machen kann!

Menuett  13.09.2012, 14:38
@Tine49

Dann lasse ihn pfänden. In der Tat kann er dann nicht einfach kürzen. Beim Jugendamt kannst Du eine kostenfreie Beistandschaft einrichten. Die erledigen das für Dich.