Darf der stallbesitzer mir verbieten mein Pferd zu reiten?

12 Antworten

Mal davon abgesehen, was andere Leute davon halten: Nein, die Stallbesitzerin darf dir das nicht verbieten. Du bist nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschließen. Nichtmal, wenn es im Pensionsvertrag steht. Diese Klausel wäre nichtig.

LG

Urlewas  12.01.2017, 09:23

Du  bist nicht verpflichtet, eine Versicherung abzuschließen- aber der Stallbetreiber ist auch nicht verpflichtet, dir einen Stallplatz zu vermieten. 

SuperB18  12.01.2017, 09:28
@Urlewas

Stimmt, er könnte den Vertrag fristgerecht kündigen.

Baroque  12.01.2017, 20:35
@SuperB18

Wenn der Vertrag unter der Voraussetzung geschlossen wurde, dass eine Versicherung besteht, ist durchaus eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

SuperB18  13.01.2017, 11:26
@Baroque

Wie gesagt, niemand darf dir vorschreiben, dass du versichert bist. Sollte das in dem Vertrag stehen, so ist die Klausel nichtig und damit kein Grund zur fristlosen Kündigung. Das wurde mir vom Versicherungsmakler gesagt.

Das ist genau dasselbe, wie wenn du einer RB vorschreibst, dass sie eine Unfallversicherung abschließen muss. Das macht keinen Sinn.  Kannst du gerne in den Vertrag schreiben. Wird aber kein Richter beachten.

Selbst wenn es nicht so wäre und man tatsächlich jemanden zu einer Versicherung verpflichten dürfte, wäre das hier noch lange keine klare Sachlage, denn die Fragestellerin schreibt von eingeschränktem Versicherungsschutz, nicht von gar keinem.

Deshalb kann man hier nur sagen: Reite dein Pferd wie du möchtest, aber sei nicht überascht, wenn die Stallbesitzerin dir fristgerecht kündigt. Verstehen könnte ichs...

VG

Es sollte keine Frage sein, das man seiner Verpflichtung nachkommt und das Pferd ausreichend versichert.

Bevor du dich mit dem Pferd auf öffentliches Gelände begibst, solltest du versichert sein. Es gibt die Tierhaftpflichtversicherung. Ist das Pferd nicht versichert, musst du selber für Schäden aufkommen die entstehen können.

Der Stallbesitzer kann die das Reiten oder Führen deines Pferdes nicht verbieten. Das würde einer Enteignung des Pferdehalters gleichkommen und das ist nicht erlaubt.

Vielleicht sind Schäden,verursacht von deinem Pferd bei der Unterstellung passiert, die aufgrund fehlender Versicherung nicht bezahlt werden.

Also, sofort für Versicherung sorgen und das dem Stallbesitzer nachweisen. Damit sollte das Problem gelöst sein, was die Versicherung angeht.

Ob es da noch andere Probleme gibt, welche das Verhalten des Stallbesitzers erklären könnte, wissen wir freilich nicht.

Offen gesagt ist mir diese Frage unbegreiflich. An deiner Stelle würde ich sowieso, noch  bevor ich einen Fuß in den Stall setze, das mit der Versicherung in Ordnung bringen; alles andere ist einfach unverantwortlich.

Dann erledigt sich sich der Streit von selber.😊

Möglicherweise steht auch in Deinem Einstellvertrag, dass eingestellte Pferde ausreichend  versichert sein müssen. 

Aber ganz ehrlich, noch einmal: ich bin regelrecht fassungslos, dass jemand sich streitest, statt sein Pferd zu versichern.

Ja, es mag zwar allein Dein Pferd sein - aber es ist nicht allein Dein Problem, wenn etwas passiert, wo andere zu Schaden kommen, wo dann niemand für  haftet. 

Hoffentlich passiert nichts; bitte kümmere Dich eilends um Versicherungsschutz!

Antitroll1234  11.01.2017, 23:27

aber es ist nicht allein Dein Problem, wenn etwas passiert, wo andere zu Schaden kommen, wo dann niemand für  haftet.

Wie kommst Du denn darauf das niemand haftet ? 

Selbstverständlich haftet der Eigentümer des Pferdes, wenn keine Versicherung vorhanden, dann mit dem Privatvermögen.

Dies alles spielt aber keine Rolle auf die gestellte Frage ob ein Stallbesitzer dem Fragesteller das Reiten etc. verbieten darf, das darf er nicht.

Apolon  12.01.2017, 00:47

Sollte der TE der Eigentümer des Pferdes sein, kann dieser selbst entscheiden, was er mit dem Pferd macht.

Man kann es jederzeit aus dem Stall abholen.

Die Entscheidung liegt alleine bei dem Pferdehalter (Eigentümer).

Urlewas  12.01.2017, 07:28
@Apolon

Ja, abholen kann er es - aber wenn dascmein Stall wäre, könnte er seine Sachen gleich mitnehmen. Denn ein Tier ohne Tierhalterhaftpflicht kann alzuleicht alle Beteiligten in den Ruin treiben.

Apolon  12.01.2017, 12:02
@Urlewas

Als Stallbesitzer hat man die Möglichkeit vertraglich auf eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu bestehen und kann auch auf eine Bestätigung der Versicherung bestehen.

Ansonsten muss sich auch ein Stallbesitzer an die geltende Gesetze halten.

AstridRi  12.01.2017, 07:35

Ich bin fassungslos, dass man Pferde in einen Stall stellt und darauf reitet.

lolihollerhop92  12.01.2017, 07:39

so ist das garniert gemeint ich würde genau das selbe tun. denk mal du hättest ein eigenes Pferd und deine Freundin auch. dein Pferd ist versichert das deiner Freundin allerdings nicht. ich macht einen Ausritt dein Pferd erschreckt sich und du wirst von dem Pferd deiner Freundin versehentlich in den Bauch getretten. diese Kosten weil du zu schaden gekommen bist kann man ganz einfach vermeiden durch Rücksicht auf die anderen. lass dein Pferd einfach ein paar tage im stall. dem Pferd schaut es nicht und dann Regel das mit der Versicherung.

Antitroll1234  12.01.2017, 15:06
@lolihollerhop92

lass dein Pferd einfach ein paar tage im stall

Klar, Tage oder vielleicht auch Wochen oder sogar Monate nicht aus der Box holen weil keine Versicherung vorhanden ist ?

Sorry, das ist ein Pferd und kein Hamster.

Das Pferd kann am aller wenigsten dafür und brauch Auslauf !

Steht im Einstellvertrag die Verpflichtung, das Pferd zu versichern?

Falls dies der Fal ist und Du hast keine Tierhalterhaftpflicht über die geforderte Summe, dann kann der Stallbesitzer mit seinem Hausrecht Dir jegliche Nutzung der Anlage untersagen, weil auf seiner Anlage eben nur ausreichend versicherte sich bewegen dürfen. Er könnte Dir auch fristlos kündigen, weil Du ja immerhin einen Vertragsverstoß begangen hast. Und er kann Dir untersagen, mit dem Pferd spazieren zu gehen, denn 1. wird nicht direkt an die Box oder wie Dein Pferd untergebracht ist, Gemeindegrund o.ä. anschließen, d.h. auch dafür musst Du Dich wohl über seine Anlage bewegen. 2. hat er Dich möglicherweise unterschreiben lassen, dass er im Fall dessen, dass Du Deinen Pflichten nicht nachkommst (viele denken da nur an die Zahlung der Einstellkosten, aber normal betriefft das alle vertraglichen Pflichten), Dein Pferd pfänden darf. Das ist in Einstellverträgen alles andere als unüblich.

Und ich kenne es auch so, dass die Versicherung immer sofort greift. Also macht es grade besonders skeptisch, wenn das bei jemandem nicht der Fall ist und das verleitet vielleicht auch zu drastischeren Maßnahmen als notwendig.

Antitroll1234  12.01.2017, 19:38

weil auf seiner Anlage eben nur ausreichend versicherte sich bewegen dürfen

Dazu muss der Betreiber der Anlage eine entsprechende Versicherung abschließen.

Außerhalb der Anlage haftet allein der Pferdehalter, aber das ist nicht mehr das Problem des Betriebes, außer das Pferd buxt aus wegen mangelhafter Vorsorge des Betreibers, z.B. nicht richtig verschlossene Stalltür etc.

Er könnte Dir auch fristlos kündigen

Nein, aber fristgerecht könnte er kündigen.

Und er kann Dir untersagen, mit dem Pferd spazieren zu gehen

Nö, kann er nicht ! Dies wäre eine Enteignung des Pferdeeigentümers und sogar strafbar wenn der Betrieb dem Eigentümer das Pferd vorenthält.

dass Du Deinen Pflichten nicht nachkommst (viele denken da nur an die Zahlung der Einstellkosten, aber normal betriefft das alle vertraglichen Pflichten), Dein Pferd pfänden darf

Klar, jetzt darf schon das Pferd gepfändet werden.

Ist das Tier nicht versichert, muss der Tierhüter gemäß 834 BGB eventuell für Schäden aufkommen, die durch das Pferd verursacht werden. Von daher nachvollziehbar dass man dich ohne Versicherungsschutz nicht an das Pferd lässt.

Apolon  12.01.2017, 00:49

Was für ein Unsinn!

seit wann ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung.

Außerdem haftet für Schäden immer der Pferdehalter.

Urlewas  12.01.2017, 07:25
@Apolon

Das Problem ist: die Schäden, die eon Pferd verursacht, kann der Halter oft  nicht annähernd begleichen. 

Apolon  12.01.2017, 12:15
@Urlewas

Dies ist zwar richtig - aber dies bedeutet nicht, dass der Stallbesitzer das Recht hat, das Pferd seinem Eigentümer zu verwehren.

Ansonsten hätte der Tierhalter ja auch die Möglichkeit, das Pferd mit polizeilicher Hilfe abzuholen.

Nur den Polizeieinsatz dürfte dann der Stallbesitzer zahlen.