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darf der neue Arbeitgeber bei der alten Arbeitsstelle Erkundigunen einholen?

gefragt von dingsvomdachdingsvomdach am 03.11.2009 um 11:08 Uhr

Gerade tauchte die Frage mit neuem Vermieter auf,der sich beim alten Vermieter erkundigt.Dies inspiriert mich nun zu folgender Frage: Person A bewirbt sich bei Firma P.Darf Firma P den alten Arbeitgeber von Person A anrufen und sich erkundigen? Wieso/weshalb/warum Person A dort nicht mehr angestellt ist usw. Dürfen sich der alte Arbeitgeber und der potenzielle neue Arbeitgeber über Person A austauschen? Von einer beruflichen Schweigepflicht hätte ich bis dato noch nichts gehört....Aber dann kann es doch passieren, daß der ehemalige Arbeitgeber irgendwas persönliches erzählt,das Firma P gar nichts angeht.....Würde mich mal interessieren. Danke vorab für Antworten.

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Beruf x 14.570 Arbeit x 14.503 Bewerbung x 3.472

Kleinsorge
beantwortet von Kleinsorge am 3. November 2009 11:20
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Der neue Arbeitgeber ist grundsätzlich berechtigt, bei früheren Arbeitgebern Auskünfte über einen Bewerber einzuholen. Der Bewerber kann dem neuen Arbeitgeber untersagen Auskünfte beim alten Arbeitgeber einzuholen, dann muss sich dieser daran halten. Dies ist dann ratsam wenn man sich aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis heraus bewirbt. Hält der neue Arbeitgeber sich nicht an das Verbot kann er sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig machen, dies ist dann relevant wenn ein Bewerber dadurch seinen aktuellen Arbeitsplatz verliert. Der alte Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dem neuen Arbeitgeber Auskunft über den Bewerber zu erteilen. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass der alte Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht hat und deshalb zu einer ordentlichen und wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet ist, sofern der Arbeitnehmer dies wünscht. Der alte Arbeitgeber ist verpflichtet einem früheren Mitarbeiter bei der beruflichen Weiterentwicklung in für ihn zumutbarer Weise zu helfen. Mehr Infos unter http://www.bewerbungsmappen.de/links/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht3/arbeitsrecht3.html Peter Kleinsorge

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2009 11:27

sehr schön,vielen Dank!!


bitmap
beantwortet von bitmap am 3. November 2009 11:14
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Fragen darf der neue AG schon, aber der alte AG dürfte - eigentlich - keine Auskünfte geben. Was aber in der Praxis oft ganz anders läuft. Man kann ja sowas schlecht nachweisen, da die AG es meist nicht offensichtlich machen.

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2009 11:20

eben,wer kann es schon beweisen,wenn dem so wäre...Danke für die Antwort


benji2005
beantwortet von benji2005 am 3. November 2009 11:15
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Ja sicher darf er das und die meisten tun das auch. Meistens kennen sie sich ja eh persönlich, da brauchst keine Angst haben, die erzählen sich schon alles....


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 3. November 2009 11:14
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Natürlich dürfen die das! Außerdem sollte man bedenken, dass sich die entsprechenden Personen aus den Firmen ja auch kennen, wenn die räumlich nicht sehr weit weg sind. Da trifft man sich mal hier beim Seminar und mal dort bei ner Tagung (Personalchefs zum Beispiel). Und da "tratscht" man auch! Aber wer nichts zu verbergen hat, dem kann das auch egal sein!


emser
beantwortet von emser am 3. November 2009 11:10
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Oftmals erkundigt sich der neue AG beim alten AG über den Mitarbeiter, dass ist heute einfach so. Jeder will auf Nummer sicher gehen und ist froh, wenn er Infos über den neuen Mitarbeiter bekommt.


anonym
beantwortet von klickklick am 3. November 2009 11:10
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Ja. Hat mein Chef auch schon gemacht!


Leopold1990
beantwortet von Leopold1990 am 3. November 2009 11:10
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Arbeitszeugnis... kennste? da steht normal alles drin... und soviel ich weiß darf er es nicht... anrufen klar aber der ehmalige Arbeitgeber darf nix über dich sagen würde mich stark wundern... sonst wär das ganze schreib nur positives ins Arbeitszeugnis fürn hintern xD

Kommentar von 431c45c905c51051b685eac39dea1ad3smalldingsvomdach am 3. November 2009 11:14

einerseits kann ich es halbwegs nachvollziehen,wenn der neue AG den alten anruft (ob ich das nun gut finden soll,weiß ich nicht).Aber andererseits:wer weiß,was der alte AG persönliches über Person A bekannt gibt,das gar nichts zur Sache hat."Schlecht machen" oder ähnliches.Das weiß Person A ja nicht und wird es auch nicht erfahren.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 3. November 2009 11:26

In der Regel wird Person A das auch nicht direkt erfahren. Man wundert sich höchstens, dass es bei den Unternehmen der gleichen Branche in der Umgebung nicht so richtig mit ner neuen Stelle klappen will, nachdem vielleicht anfänglich Interesse bekundet wurde.

Kommt auch auf den Kündigungsgrund an.


Qetan
beantwortet von Qetan am 3. November 2009 11:09
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Wir haben Informationsfreiheit.

Kommentar von Simple_avatar10smallDiplIngo am 3. November 2009 11:33

Wir haben aber auch Datenschutz.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 3. November 2009 11:09
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Klar dürfen die sich unterhalten.....


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 3. November 2009 11:09
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Ja, das dürfen die Arbeitgeber.


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