Darf der Hausverwalter das? (Zwecks Werbung im Briefkasten)

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter bestimmt das Bild, der Einrichtungen seines Hauses. Der Mieter kann nicht eigenmächtig Aufkleber am Eigentum des Vermieters anbringen, wenn dieser dies nicht duldet. Es gibt dennoch Möglichkeiten sich gegen dieser Wurfsendungen zu wehren. Kostenlose Zeitungen haben einen Herausgeber. Hir können Sie den Einwurf schriftl. unterbinden lassen. Eine Andere Möglichkeit wäre, beim Vermieter um ein einheitliches Schild mit Zusatz zu bitten. Eine Garantie, dass überhaupt etwas funktioniert gibt es nie. MfG

Hi,

das ist jetzt mein letzter Beitrag sonst werd ich gekillt.

Der Vermieter kann die Anbringung einheitlicher Namensschilder an Klingeln und Briefkästen verlangen. Aus Gründen einer einheitlichen Gestaltung ist der Vermieter berechtigt, die Namensschilder anzufertigen und die Kosten hierfür zu erheben.

Quelle

http://www.fausa.de/Portals/0/Mietvertrag.pdf

Wo ist das Problem Aufkleber keine Werbung keine kostenlose Zeitung finde ich was geht es kostenpflichtig unter Ankündigung einer Unterlassungsklage an den Absender zurück

huetchen86 
Fragesteller
 16.03.2011, 16:11

Häää? Ich bersteh die Satzstellung nicht!

Hi,

Briefkasteninhaber gegen unerbetene Werbesendungen

Man nimmt sein Artikel 1 des Grundgesetzes verankertes Persönlichkeitsrecht wahr, wenn man sich als Briefkasteninhaber gegen unerbetene Werbesendungen verwahrt. So wird das Gestaltungsrecht des Vermieters nicht dadurch berührt, dass der Mieter an seinem Hausbrief-kasten, der sich im Hausinneren im Eingangsbereich befindet, einen Aufkleber in der Größe von 9 x 4,5 cm mit dem Vermerk "Keine Werbung“ anbringt.das gleiche gilt auch für Zeitungen

wenn du mehr wissen willst siehe Link http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,520,-briefkaesten.html

huetchen86 
Fragesteller
 16.03.2011, 15:55

Nein, er befindet sich nicht im Hausinneren, sondern draußen!

Pifendeckel  16.03.2011, 16:02
@huetchen86

Hab da noch was für dich gefunden,da steht es grundsätzlich und nichts von außen oder innen.

Der Einwurf von Werbeprospekten in Briefkästen von Verbrauchern, die durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten kenntlich gemacht haben, daß der Einwurf von Werbesendungen unerwünscht oder untersagt sei, stellt eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Betroffenen und eine Eigentums- oder Besitzstörung dar, die einen Unterlassungsanspruch gemäß BGB §§ 823 Abs 1, 862, 903, 1004 auslösen können. Zugleich verstößt dieses Verhalten gegen die guten Sitten im Wettbewerb im Sinne von UWG § 1 (OLG Köln 6. Zivilsenat, Urteil vom 7. August 1991, Az: 6 U 32/91).

Der BGH ( 1. Zivilsenat, Urteil vom 30. April 1992, Az: I ZR 287/90) stuft die Zustellung unerwünschten Prospektmaterials als Belästigung ein, die aber - beispielsweise im Vergleich zur telefonischen Werbung - nur eine relativ geringe Beeinträchtigung des persönlichen Bereichs zur Folge habe. Nicht jeder Verstoß gegen das am Briefkasten angebrachte Verbotsschild rechtfertigt ein Vorgehen gegen die tätige Werbeagentur oder das die Werbung betreibende Unternehmen. Es ist ausreichend, wenn das Unternehmen die Anweisung gegeben hat, Briefkastenaufkleber mit dem Hinweis "Keine Werbung" zu beachten. Die Tatsache, dass Austräger die Hinweisschilder gelegentlich nicht sehen oder nicht beachten ist vom Verbraucher hinzunehmen.

XtraDry  16.03.2011, 16:05
@Pifendeckel

"die durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten kenntlich gemacht haben"

Diese Urteile passen nicht, da steht nämlich nicht, ob der Mieter dies ohne Zustimmung des Vermieters darf, und wenn ja, ob der Mieter sich an bestimmte Gestaltungsregeln zu halten hat...

Kurz: Diese Urteile haben überhaupt keine mietrechtliche Relevanz...

Pifendeckel  16.03.2011, 16:12
@Pifendeckel

Hab da einen tollen Satz gefunden

Darf ich selbstgemalte „Keine Werbung“-Zettel an den Briefkasten kleben? Ja. Was im Briefkasten geduldet wird, ist Privatsache, sagt Hartmann Vetter vom Berliner Mieterverein.

Quelle

http://www.baby-und-mehr.com/?p=64

XtraDry  16.03.2011, 16:13
@Pifendeckel

Es ist ja nicht die Frage "ob", sondern eine Frage des Designs...

Pifendeckel  16.03.2011, 16:15
@XtraDry

ganz unten steht ein Satz vom Mieterverein.XtraDry

Keine Ahnung, wie das rechtlich ist. Aber sprich doch einfach mal in Ruhe mit ihm und schilder ihm Dein Problem. Evtl. gestattet er Dir ja dann den Aufkleber, wollte nur vorher gefragt werden oder kann Dir seine Ablehnung begründen.