Darf der Chef das Feierabendbier im Pausenraum verbieten?
Hallo Leute, mich interessiert einmal, was denn alles zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz noch erlaubt ist. Fakt ist natürlich, dass KFZ Fahrer, Piloten und andere Leute, die einen gefährlichen Beruf haben gar nichts trinken dürfen. Ebenso sieht es aus, wenn in der Betriebsvereinbarung oder dem Tarifvertrag ein Alkoholverbot besteht nehme ich an.
Falls dies aber alles nicht einschlägig ist, was darf ich als Arbeitnehmer? Habe gehört, dass Alkohol am Arbeitsplatz dann nicht generell verboten ist, solange man natürlich noch fähig ist ordentlich und anständig zu arbeiten. Also dürfte 1 Bier ja zB in Ordnung sein (auch während der Arbeitszeit???. Zumindest in der Mittagspasue, könnte der Chef dann ja schon mal nichts sagen oder?
Und wie sieht das nach der Schicht aus? Darf der Chef mir das Feierabendbier verbieten, wenn ich es nach getaner Arbeit gerne im Pausenraum genießen würde? Ich weiß er hat ja ein Direktionsrecht, allerdings führt der Alkoholkonsum in Maßen ja zu keiner Beeinträchtigung und das ist ja sogar schon nach der Schicht.
Kann mir jemand mal etwas dazu sagen?
Beste Grüße,
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Der Chef darf Alkoholkonsum auf dem Betriebsgelände verbieten. Er hat ja Hausrecht dort. Dementsprechend macht es dann keinen Unterschied, ob während, vor oder nach der Arbeitszeit getrunken würde -> es ist verboten!
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Ganz eindeutig: Wenn der Chef sagt, Alkohol am Arbeitsplatz ist verboten, dann ist es verboten. Dazu gehört auch der Pausenraum. Und das ist auch gut so !!! Ich würde mein Auto keiner Werkstatt anvertrauen, wo im Pausenraum Bier getrunken wird, egal wann.
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ja, das darf er verbieten !
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SEIN Pausenraum SEINE Entscheidung ;)
Oder müßtest du es hinnehmen wenn sich jemand in deinem Wohnzimmer einen Schuss setzt?
Kommentar von dogitdogit 04.02.2011Das ist ein krasses Beispiel, aber richtig.
Kommentar von tomcat01tomcat01 05.02.2011Krass aber eine eindeutige Beschreibung was Hausrecht bedeutet ;)
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Jederzeit hat der Chef das Recht, Alkoholkonsum jeglicher Art zu untersagen. Dabei geht es auch um die Grundsätzlichkeit. Hier mal "nur" ein Bier, oder soviel, dass es einen nicht beeinträchtigt? Wer sollte das überwachen. Deswegen ganz oder gar nicht! Und wer das nicht akzeptieren kann, sollte sich eingestehen, dass er offensichtlich ein Alkoholproblem hat!
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Also zuerst einmal hat der AG das recht GENERELLES ALKOHOLVERBOT auszusprechen, unabhängig von der Tätigkeit der jeweiligen AN. NACH FEIERABEND musst du den Betrieb verlassen, also fällt das Bier nach Schichtende auch weg, wenns den AG stört.
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Der Chef hat Hausrecht!
Alkohol hat nichts am Arbeitsplatz verloren, und wenn man Mittags schon eins braucht, sollte man sich schon mal Gedanken machen ...
Kommentar von dogitdogit 04.02.2011Stimmt, da würde ich mir auch mal gedanken machen. Wobei in Bayern das in einigen Betrieben kein Problem ist mit dem Mittags-Bier.
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Natürlich kann der Betriebsleiter bestimmen, ob im Pausenraum (bzw. allgemein auf dem Betriebsgelände) Alkohol getrunken werden darf oder nicht.
Dabei ist unerheblich, ob Du es für Vertretbar hältst oder nicht.
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Der Chef darf den Alkohol auf dem Firmengelände verbieten!
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Der Chef hat ganz einfach das Hausrecht.
Und wenn Er festlegt daß auf seinem Grund und Boden nicht gesoffen wird, dann hat er das Recht dazu.
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Er kann den genuss von Alkohol generell in seinem Betrieb verbieten.
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Du hast ja auch noch den Weg nach Hause und der steht auch unter ein besonderen Versicherungsschutz! Unterbrichst Du den Weg nach Hause und gehst in eine Kneipe ein saufen, dann ist das kein Weg mehr nach Hause und der weitere Versicherungsschutz ist arbeitsrechtlich nicht mehr gegeben! E-:-)
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Der Chef hat immer das Recht Alkoholkonsum auf dem Betriebsgelände zu verbieten, ganz gleich ob dies in einer Betriebsvereinbarung oder eine Betriebsordnung, wo ich das reinschreiben würde steht. Das das Verbot in einem MTV steht halte ich für sehr unwahrscheinlich und aus der Luft gegriffen.
Egal bei welcher Tätigkeit, Alkohol hat dabei nicht zu suchen. Wer meint er müsste während der Arbeit Alkohol trinken, der sollte sich therapieren lassen, denn der ist oft krank und braucht Hilfe.
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Wie soll man bitte mit der Frage umgehen wenn der/die Fragende "Jura" als Expertenthema hat ??
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ja das kann er .......alkohol am arbetisplatz ist verboten ..auch die berufsgenosenschaft verbietet das
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auf dem geläde kann er es dir vebiten verläst du in der pause das gelände dan nicht
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Obwohl natürlich alle, die sagen, daß das Verbot rechtens (und sicher auch begründet, gerade bei schwieriger, gefährlicher Arbeit oder pöbeligen Mitarbeitern) ist, finde ich es schon erstaunlich wie krasse Schwarzweiß-Meinungen hier zu lesen sind und wie alle, die von EINEM Bier sprechen, als Alkoholiker abgestempelt werden. Da frage ich mich, ist das typisch deutsch oder eine allgemeine Verkrampftheit und Lustfeindlichkeit oder haben sich tatsächlich alle so wenig unter Kontrolle oder so unterdrückte Wünsche, daß, wenn man sie vor einen Kasten Bier setzte, sie diesen nur entweder nicht anschauen dürfen oder gierig komplett aussaufen müssen? Armes, verkrampftes Deutschland (oder bin ich der einzige Mensch, der es schafft, etwas zu trinken, ohne Alkoholiker zu werden?).
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Also als erster würde ich es nicht probieren Bier im Pausenraum zu trinken. Der Chef hat Hausrecht und man würde nur einen schlechten Eindruck hinterlassen.
Wo trinkt ihr denn, wenn ihr eine Betriebsfeier habt? Der Chef trinkt mit, dann trinkt man einen mit. Zuviel macht aber wieder nicht den besten Eindruck.
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die frage ist doch, was passiert, wenn......
und auch, woher kommt das bier? mitgebracht oder kann man es in der kantine kaufen?
a) alkohol offiziell verboten: nach feierabend nur ein bier trinken, dürfte nur zu einer einfachen rüge führen. abmahnung oder kündigung wären höchstens bei echter trunkenheit wegen störung des betriebsfriedens möglich, da es nicht in der arbeitszeit, aber im betrieb passiert.
b) alkohol nicht ausdrücklich verboten oder bier in der kantine zu kaufen: wenn es in diesem fall vorwürfe geben sollte, müssen sie schon sehr heftig sein. hier kann man davon ausgehen, dass es geduldet wird.
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Ergänzung zu den bisherigen Antworten: in Bayern wird das mit dem Bier etwas laxer gehandhabt, weil es dort traditionell als Lebensmittel gilt.
Kommentar von RollostoimetzRollostoimetz 04.02.2011Tradition steht aber trotzdem nicht über dem Gesetz.
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Entweder es steht zusätlich im Arbeitsvertrag oder er kann es per Direktionsrecht auf dem Firmengelände verbieten. Aber ehrlich, wird da nicht manchmal mit zweierlei Maß gemessen? Arbeitnehmer auf der einen Seite und Geschäftsfreunde auf der anderen. Da wird schon mal eine Buddel oder auch zwei geköpft.
Vollkommen korrekte Antwort. DH!