Darf der Arbeitsgeber Dienstsitz-gelich-Wohnsitz-Reglung widerrufen?

3 Antworten

Ohne Deine Zustimmung kann der AG hier gar nichts ändern.

Der Arbeitsvertrag ist eine beiderseitige Willenserklärung die einseitig nicht geändert werden kann. Entweder Du stimmst zu oder eben nicht.

Wenn Du nicht zustimmst, kann der AG Dir eine Änderungskündigung geben. Da gibt es dann folgende Möglichkeiten:

  • Du nimmst an und der AG hat, was er will. Du arbeitest zu den neuen Bedingungen.
  • Du lehnst ab, dann wird aus der Änderungskündigung eine Beendigungskündigung. Da musst Du innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
  • Du nimmst unter Vorbehalt an und arbeitest erst einmal zu den neuen Bedingungen. Du lässt aber die Änderungskündigung, auch innerhalb von drei Wochen nach Erhalt, beim Arbeitsgericht prüfen. Wird dort festgestellt, dass diese Änderungskündigung nichtig ist, kannst Du zu den alten Konditionen weiter arbeiten (diese Lösung halte ich für die Beste).

Das funktioniert aber nur, wenn Du schon länger als sechs Monate dort arbeitest und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften handelt.

Das ist sicher betriebswirtschaftlich erforderlich . Wer nicht mehr will , sucht einen andern AG .

PeterSchu  23.03.2015, 11:12

Wenn es aber im Arbeitsvertrag festgelegt ist, kann der Betrieb es nicht ohne Weiteres ändern.

Kuestenflieger  23.03.2015, 11:13
@PeterSchu

Bzw. der Vertrag wird dadurch aufgekündigt .

Da das vermutlich ein arbeitsvertraglicher Bestandteil ist, kann dieser nicht einseitig verändert werden; dazu bedarf es einer Änderungskündigung oder einer einvernehmlichen Vertragsänderung.