Darf der Arbeitgeber vom Vertrag vor Arbeitsbeginn zurücktreten?

3 Antworten

Allerdings kann der Arbeitsvertrag von Arbeitnehmerseite gekündigt werden, im Regelfall auch vor Dienstantritt. Die Kündigungsfrist für eine Kündigung vor Dienstantritt richtet sich im Zweifel nach den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen (dort nachschauen), sind solche nicht getroffen, nach § 622 BGB. Danach ist eine Kündigungsfrist von 14 Tagen massgeblich, wenn eine Probezeit vereinbart ist (wie meistens). Ansonsten ist eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. einzuhalten.

http://www.arbeitsvertrag.de/frage-arbeitsvertrag/frage/arbeitsvertrag-1/index.html

Das ist ein sehr heikles Thema! Theor. und rechtlich stimmt das von moon73 gesagte. Praktisch können dir die 2 oder 4 Wochen die du arbeiten müsstest zur Hölle werden. Den Nachweis des entstandenen Schadens zu erbringen wird schwierig! Versuchen würde ich als Ausgleich den normal anfallenden Lohn/Gehalt für den Zeitraum der im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfrist zu erhalten. Ein "normaler" Arbeitgeber wird sich auch bei einer wirtschaftlichen Schieflage darauf einlassen.

Klar darf er das! Wenn er das nicht darf/dürfte, könnte er Dich am ersten Arbeitstag (Probezeit) vor die Tür setzen. Schadensersatz? Fehlanzeige. Siehe Probezeit!

moon73  21.10.2008, 20:16

Nein das darf er nicht so einfach, auch er muß die Kündigungsfristen im Vertrag berücksichtigen.