Darf der Arbeitgeber Strafzahlungen verlangen?!

10 Antworten

Taten haben Folgen. Auch wenn man die im Augenblick nicht sieht. Z.B. kann die Zange das nächstemal in der Tasche landen (natürlich nur weil dann die Hände frei sind) und sie fehlt wenn man sie braucht. Daher besteht er eben darauf, daß sie am Haken hängt. Das ist eine Anweisung und der ist Folge zu leisten. Wenn nicht, hat er die Möglichkeit "erzieherisch" darauf zu reagieren. Wenn das vorher festgelegt ist, kann er ein Strafgeld verlangen, das aber allgemein in eine Betriebskasse kommt für Betriebsfest oder so.

Er kann das aber auch abmahnen.

Familiengerd  15.07.2013, 15:36

Wenn das vorher festgelegt ist, kann er ein Strafgeld verlangen,

Genau das kann und darf der Arbeitgeber nicht - anordnen und sich eventuell noch auf sein Direktionsrecht berufen!

Kollektivrechtlich geht das nur über einen anzuwendenden Tarifvertrag ober über eine Betriebsvereinbarung - sofern es einen Betriebsrat gibt; möglich ist auch eine individuelle arbeitsvertragliche Vereinbarung.

Richtig ist, dass solcherart "eingetriebenes" Geld nur für soziale betriebliche Zwecke oder ähnliches verwendet werden darf.

Kann er natürlich nicht!

Allerdings ist der Chef weisungsbefugt. Hält man sich als Arbeitnehmer nicht an seine (vertraglichen) Verpflichtungen, so kann der Arbeitgeber eine Abmahnung schreiben, was letztendlich auch zur Kündigung führen kann. Habt ihr einen Betriebsrat? Dann sofort hin und beschweren. Ansonsten zur Gewerkschaft. Was der Chef da von euch fordert, ist schlichtweg Erpressung.

Im Gegensatz zu allen Übrigen sehe ich hier keinen Grund für eine Abmahnung. Hierbei ist zu betrachten, dass eine Abmahnung bedeutet, bei Wiederholung bist du raus. Dafür ist das Fehlverhalten viel zu geringfügig. Die Strafzahlung ist sowieso albern.

Familiengerd  15.07.2013, 15:15

eine Abmahnung bedeutet, bei Wiederholung bist du raus

Eine Kündigung ist überhaupt nicht zwingend (auch nicht nach einer 2. Abmahnung), es kann auch ein anderes arbeitsrechtliches Mittel sein!

TETTET  15.07.2013, 15:24
@Familiengerd

Wenn ich nicht allerspätestens nach der zweiten Abmahnung zum gleichen Sachverhalt kündige, kann ich sie auch gleich in die grosse Rundablage werfen.

Wobei du natürlich insofern Recht hast, dass agr nicht von Seiten des AG zwingend ist.

Strafzahlungen kann Dein Chef nicht verlangen.

Wenn AN sich nicht pflichtgemäß verhalten, ist der AG jedoch berechtigt eine Abmahnung auszusprechen. Hier geht es zwar nicht um Arbeitsverweigerung, Abmahnungsgründe gibt es aber auch andere. Da wären z.B. alle Verletzungen von Haupt- und Nebenpflichten wie Zuspätkommen, Verstößen gegen berechtigte Arbeitsanweisungen, Sicherheits- und/oder Arbeitsschutzbestimmungen, gegen die Betriebsordnung usw.

Selbstverständlich kann man mal was vergessen und dass Menschen nun mal Fehler machen ist bekannt. Eine Abmahnung ist ja dazu gedacht den AN aufzufordern etwas zu ändern. Pass in Zukunft auf und halte Dich an die Vorgaben. Wenn die Arbeit etwas langsamer geht, weil Ihr Euch an die Anweisungen haltet, ist das dann ja nicht Euer Problem. Wobei ich bezweifle, dass das so viel Zeit kostet. In diesem Fall hätte m.M. nach wohl auch ein mündlicher Verweis genügt.

Wie Dein Chef auf die Idee kommt, Geld zu fordern ist mir nicht ganz ersichtlich. Ich kenne so etwas nur im Kollegenkreis. Da bezahlt man bei gröberen Schnitzern etwas in ein Sparschwein und geht davon gemeinsam mal essen.

Strafzahlung nein - Abmahnung ja! Das ist keine Arbeitsverweigerung sondern Missachtung einer Dienstanweisung - und das rechtfertigt eine Abmahnung. Natürlich klingt das ein wenig übertrieben. Ihr könntet das Gespräch suchen. Du schreibst, es war ein Versehen. Wenn ein Banker sich versehentlich verzählt, oder eine Kassiererin versehentlich Ware nicht scannt, wenn ein Maschinenfahrer seine Maschine (versehentlich) vergisst abzuschmieren und sie dann kaputt geht, sind das alles Gründe für eine Abmahnung.

TETTET  15.07.2013, 08:32

Deine Gründe taugen bei einmaligem Vorkommen grösstenteils nicht für eine Abmahnung. Das obige Verhalten schon gar nicht.

Lamapower 
Fragesteller
 20.07.2013, 20:52

Arbeitgeber dürfen keine Fehlerfreie Arbeit erwarten wenn die Fehler so gering und selten sind das der Betrieb dadurch nicht geschädigt wird.

Wenn ich eine große Maschine versehentlich kaputt mache - klar!

Aber durch diesen Vorfall ist niemand zu schaden gekommen.