Darf Das?Kaufland in Monschau sprich Grund los ein Hausverbot aus an getrennt lebenden mann einer Mitarbeiterin, es gab keinerlei Vorfälle,?

9 Antworten

Das Hausrecht können sie jedem Aussprechen den sie nicht im Laden haben wollen. Da wird eine Beschwerde wenig bis gar nichts ändern. Das können die machen wie sie wollen fürchte ich. Nun ist oder wäre eine psychische Erkrankung noch lange kein Grund jemandem Hausverbot zu erteilen, zumindest nicht das ich wüsste so lange es keinerlei Auffälligkeiten gäbe. Aber deine getrennt Lebende ehemalige Frau wird wohl scheinbar eine 1a Schauergeschichte erzählt haben, und diese hat sie wohl etwas Ausgeschmückt. Etwa im Sinne sie hätte vor dir Angst bzw. müsse man vor dir Angst haben. Woraufhin dann das Hausverbot erteilt wurde. So würde ich mir das zumindest erklären. Jemandem Hausverbot zu erteilen weil sein ehemaliger Partner dort arbeitet wäre ja sonst völlig Absurd.


Arno2256 
Fragesteller
 17.11.2019, 03:47

Das ist nicht nur das der vermeidliche Neue meine Frau Arbeitet auch da, und die Kollegien meinen sie müssten ein Unglück verhindern ,Die Filialleiterin macht sich nichts aus Männern und die weibliche Loyalität ist in dem Laden stark und ja ich bin sicher das meine Frau da was gezaubert hat. Kaufland lebt die Regel keine Paare zu beschäftigen in ein und dem selben Geschäft, die müssen sich aus meinem Privat leben raushalten wer gibt denen das Recht dazu.??

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AlterHaudegen75  17.11.2019, 03:53
@Arno2256

Na da hast du es ja. Dann befürchten sie wohl du könntest dir ihren Neuen schnappen, und mal gepflegt durch die Mangel drehen. Und vielleicht deine Verflossene gleich mit. Da wird dann Befürchtet das es innerhalb des Laden zu irgendwelchen (unter Umständen auch gewalttätigen) Auseinandersetzungen kommen könnte. Und das allein reicht schon dir das Hausverbot um die Ohren zu knallen.

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Du könntest gegen das Hausverbot klagen und hättest gute Chancen, dass dies als rechtswidrig beurteilt wird.

Grundsätzlich bedarf ein Hausverbot keiner Begründung, der Inhaber des Hausrechts kann willkürlich jeden raussetzen, dessen Nase ihm nicht passt. Das Recht wird aber bei Räumlichkeiten, die jedem ohne Prüfung offenstehen (wie z.B. Kaufhäusern) eingeschränkt. Das wird auch so von den Gerichten gesehen. Z.B. Landgericht Bonn:

"Hinsichtlich des Betretens von Gebäuden ist anerkannt, dass der Eigentümer grundsätzlich frei ist, zu entscheiden, wem er Zutritt zu seinem Eigentum gewährt. Anders verhält es sich jedoch, wenn er z.B. ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet und damit zum Ausdruck bringt, dass er an jeden Kunden Leistungen erbringen will. Er erteilt in diesen Fällen generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall eine Zutrittsbefugnis, solange und soweit der Besucher, insbesondere durch Störungen des Betriebsablaufes, keinen Anlass gibt, ihn von dieser Befugnis wieder auszuschließen "

Weiterhin könnte durch das willkürliche Hausverbot ein Verstoß gegen das AGG vorliegen.

Von daher muss also ein echter Grund vorliegen, um dir gegenüber ein Hausverbot auszusprechen.

Wenn Kaufland bei seinem Hausverbot bleibt, solltest du also dagegen klagen.

Dann geh dort nicht einkaufen, gibt ja noch andere Läden.

Es reicht aus, wenn befürchtet wird, dass der Geschäftsablauf gestört werden könnte. Es muss nicht erst zu einem Zwischenfall kommen.

Es gibt wahrscheinlich noch einen anderen SB-Markt in Deinem Wohnort.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
ES IST IN ORDNUNG DAS kAUFLAND MEINE GETRENNT LEBENDE FRAU UND TYP DER AN DIE FRAU RAN WILL BESCHÜTZ ; UM IN RUHE EHEBRUCH BETREIBEN ZU KÖNNEN:?????????

Also geht's nicht um das Hausverbot an sich.

Deine Frau ist ein freier Mensch. Sie kann tun und lassen was sie will und vor allem mit wem sie will. Sie ist zwar NOCH verheiratet aber getrennt von dir.

Den ganzen Roman über Kaufland und Hausverbot hättest du dir sparen können.