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Darf das Superman-Logo weiterverwendet werden?

Frage von coerki coerki

Im Rahmen unserer Abiturfeier, die unter dem Motto der "Superhelden" steht, möchten wir gerne das bekannte Supermanlogo auf unseren Abshclusspullis verwenden, mit einem darübergezogenen Balken, der den Schriftzug unseres Mottos beinhaltet. Nun ist das Logo damit äußerlich, sowie sinngemäß, als solches zu erkennen, was nunmal auch unsere Absicht ist. Laut Internetquelle ist das Logo aufgrund geringer Schöpfungshöhe nur Marken-/ und Namensrechtlich geschützt. Dürfen wir das Logo nun in der leicht abgewandelten Form auf unsere Abschlusspullis drucken? Gilt dies noch als privater-/ bzw. schulischer Rahmen? Bzw. wie groß wäre das Interesse der betreffenden "Firma" uns aufgrund der 50 gedruckten Pullis strafrechtlich zu verfolgen? Um Antworten wäre ich dankbar! Liebe Grüße Mareen

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von stelari stelari

    Rechtlicher Aspekt:

    Nein darf man nicht !! - weder abgewandelt noch umgestaltet noch im original.

    Der Schriftzug wie das Logo sind als Wort- und Bildmarke beim DPMA auf den Inhaber DC Comics E.C. Publications, Inc. und Warner Communications Inc. New York N.Y., US eingetragen, Ansprechpartner ist die Kanzlei Anwaltssozietät BOEHMERT & BOEHMERT, Postfach 107127 28071 Bremen.

    Es sind Lizenverstöße mit Strafen von 25.000€ - 75.000€ bekannt

    Die Verwendung ist mit allen Dingen die in Verbindung mit Juwelierwaren, Uhren, Wecker; Abzeichen aus Edelmetallen sowie aus anderen Materialien Oberbekleidungsstücke, einschließlich Blusen, Hemden, Jacken, Hosen und Mänteln; Unterbekleidungsstücke, Leibwäsche, Miederwaren (für Bekleidungszwecke), Kopfbedeckungen, Strumpfwaren, Hosenträger, Gürtel, Schuhwaren verboten

    Die Realität:

    Welcher Hahn würde wohl danach krähen wollen? Nur - der Teufel ist ein Eichhörnchen und die sitzen auf jedem Baum!

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    Antwort von efranz98 efranz98

    Ich an eurer Stelle würde irgendwie den Rechte-Inhaber ausfindig machen. Dieser kann euch eine Genehmigung für euer Vorhaben ausstellen (lassen).

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    Antwort von Holgi0567 Holgi0567

    Ihr dürft das Logo nutzen, da ihr keine kommerziellen Interessen habt bzw. kommerziellen Zwecke verfolgt.

    Viel Spaß!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Das kann aber verdaaaaaaaaaaamt teuret werden !! Absoluter Blödsinn und gehört als Antwort gelöscht !!

    Kommentar von Holgi0567 Holgi0567Holgi0567

    Du scheinst Dich ja auszukennen.

    Wenn ich die Erläuterungen zu "Wort- und Bildmarke" schützt sie die Wort- und BildKOMBINATION und die zB beim DPMA gelisteten Einträge stellen nie das Logo alleine dar, sondern immer in Kombination mit dem "Superman"-Schriftzug.

    Trotzdem ist eine Nutzung auch in abgewandelter Form für nicht kommerzielle Zwecke strikt verboten? Abgesehen von Deinem Hinweis auf die Handhabung in der Realität würde das ja dann für praktisch alles gelten?

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    Antwort von DavidBowie DavidBowie

    Könnt ihr sorglos so machen, ne schöne Idee.

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Und diese Aussage schützt du worauf?

    Kommentar von DavidBowie DavidBowieDavidBowie

    SCHÜTZEN tu ich sie auf gar nix und STÜTZEN eigentlich auch auf gar nichts, aber ich glaube kaum, daß DC Comics die Schule auf Millionen verklagen wird, nur weil die das Superman-Logo auf ca. 100 T-shirts drucken, um sie auf ner Abi-Abschlußfeier zu tragen.

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    Antwort von Wyverny Wyverny

    Also die gesetzlichen Grundlagen dazu kenne ich leider nicht, vielleicht kennt ja jemand von euch einen Anwalt den man fragen könnte. Grundsätzlich denke ich aber, dass es absolut niemanden der die Rechte daran hält interessieren wird ob irgendeine Schule in Deutschland sich ein abgeändertes Logo auf den Pulli druckt. ;-)

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    Antwort von Schreiberling35 Schreiberling35

    Solange ihr es nicht vertreibt zum kommerziellen Zwecke: Logo!

    Ich kann mir auch ein Batman-TShirt drucken und damit durch die Gegend laufen.

    Also ihr dürft!

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Nein dürftest du eben nicht - höchstens du hättest den Batman-Schriftzug selbst geschrieben und er ähnelt nicht der eingetragnene Marke.

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    Antwort von coerki coerki

    Vielen Dank, ich habe an die Anwaltssoizietät nun eine Mail verschickt mit der Bitte um einen Kostenvoranschlag für unser Vorhaben. Auch das Risiko auf nur wenige Hundert Euro verklagt zu werden, können wir schlecht eingehen, da unsere Stufe sich Ende Mai quasi auflösen wird und ich bei der Druckerei für den Druck von den Shirts mit meinem Namen bürgen muss. Liebe Grüße

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