Darf das Jugendamt ohne Zustimmung der Mutter das Kind in einer Verwandtenpflege stecken‚ trotz die Mutter sich Hilfe holt wegen der Krankheit borderline?

7 Antworten

ja das darf das jugendamt. es wird bereits familienhilfe installiert sein und diese sieht, dass die situation momentan nicht dem kindeswohl entspricht. wenn die mutter mit der therapie fortgeschritten ist, wird man sich wieder zusammensetzen und schauen gemeinsam mit therapeuten ob die situation sich gebessert hat.

sollte die mutter nicht einverstanden sein, wird die sache gerichtlich besiegelt und vielleicht in eine pflegefamilie übergehen.

suesse2286 
Fragesteller
 13.06.2015, 13:00

Ich bin bereits in Therapie und eine Familien Hilfe wurde mir nicht vom Jugendamt angeboten

Es geht um das Wohl des Kindes. Und wenn das Jugendamt der Ansicht ist, dass das Kind bei der Mutter gefährdet ist, dann dürfen sie diese Entscheidung treffen. 

suesse2286 
Fragesteller
 12.06.2015, 16:10

Es hat kein Richter darüber entschieden das ist es eben und die kleine hat es sehr gut bei mir habe sogar Klamotten für sie gekauft was ich von meinen Sachen verkauft habe

Viowow  12.06.2015, 16:50

klamotten reichen aber nicht, damit es einem kind gut geht... wenn kein richter entschieden hat, warum wurde dir das kind dann weggenommen? oder hast du angst, das sie dir das kind wegnehmen? wenn du hilfe hast, und alles gut klappt, sollte das jugendamt eigentlich dafür sein, das das kind bei der mutter bleibt. leider versagen (zumindest in meiner gegend) die JAs ziemlich oft....:(

Volkskunst2209  10.04.2021, 22:17

TIPP: Zeugen Jehovas gibts auch massenhaft und besonders und regelmäßig bei Jugendämtern (!!!) zu Tausenden von, Schulen, Ärzten und Sozialeinrichtungen aller Art. VORSICHT! Die Not der Mütter wird schamlos ausgenutzt! Immer selbst mitdenken! Die Jugenämter helfen "Euch" nicht! Die Mütter MÜSSEN sich selbst helfen und dann den klaren Kopf behalten und aufpassen! Weg vom Alkohol!, weg von Drogen!, weg von irgendwelchen Glaubensgruppen!, weg von Sozialstörungen! wie Borderline, an sich Denken usw. Nur dann könnt Ihr Eure Kinder RETTEN und ZURÜCKHOLEN. Holt Euch Hilfe in der Familie, niemals vom Jugendamt! NIEMALS!

Es hat kein Richter darüber entschieden das ist es eben und die kleine hat es sehr gut bei mir habe sogar Klamotten für sie gekauft was ich von meinen Sachen verkauft habe

wegen dem kideswohl kann nein muss das jugendamt oft solche dinge machen. dann kann man vor einem richter einspruch einlegen aber das sollte man mit juristen klären.

(borderline kann eine sehr schwere krankheit sein) aber der krankheitsbegriff kann nicht der grund sein.

denke ich.

Und das Jugendamt trifft eine solche Entscheidung erst nach einem sehr langen Entscheidungsprozess. Es wird gravierende Gründe für diesen Schritt geben, da im Zweifelsfall das Kind IMMER bei der leiblichen Mutter verbleibt.