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Darf das Jobcenter mir meine Selbständikeit untersagen...

Frage von kassandranik kassandranik

nur weil ich nicht genug einnehme und mich stattdessen in irgendwelche Kurse vom JObcenter stecken? Meine selbständige Tätigkeit bringt monatlich ca. 100 bis 200 Eur zusätzlich um ALGII ein, die mir dann natürlich total fehlen würden. Zudem arbeite ich doch wenigstens und habe einen Sinn im Leben. Natürlich bewerbe ich mich regulär auf Vollzeitstellen, aber z.Zt. habe ich noch keine.

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Antworten (9)

  • 2
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von soulbridge1 soulbridge1

    Zuerst einmal Danke, für das Kompliment.

    Bitte das JobCenter doch einmal Dir nachzuweisen, ob sie Dich in der Arbeitslosenstatistik als Arbeitsloser eingestuft haben oder nicht. ;-)

    Es wäre ja widersprüchlich, wenn Sie Dich einerseits aus der Arbeitslosenstatistik streichen, weil Du Einkommen hast, aber gleichzeitig Deine Selbständigkeit nicht als Arbeit anerkennen, weil Du zu wenig verdienst. Dann müßten 1,- Euro Jobber ja eigentlich auch als Arbeitlose in der Statistik auftauchen, was sie nicht tun.

    Schicke Ihnen dann Ihre Eigene Statistik zu, aus der hervorgeht, daß Du offiziell nicht arbeitslos bist, sondern Aufstocker. Sie dürfen Dich dann nicht wie einen Arbeitslosen behandeln.

    Bei einem Freibetrag von 100,- Euro kann man ja ohnehin nicht viel mehr verdienen, egal wieviel man arbeitet. Es ist also auch widersprüchlich, Dich einerseits an einem Mehreinkommen zu hindern und es Dir dann andererseits als zu geringes Einkommen vorzuwerfen. Das Du nicht mehr verdienen kannst, haben sie ja schließlich selbst zu verantworten und nicht Du.

    Versuche Dir also das JobCenter vom Hals zu halten, damit Du mehr Zeit hast für das finden von bezahlten Aufträgen. Und am besten wäre es dann natürlich, wenn Du alle Aufträge gleichzeitig ausführst, bzw. das Geld gleichzeitig bekommst. Dann würdest Du auf Anhieb, sagen wir 1200,- Euro, verdienen (bedenke, Du mußt als Selbständiger Deine Krankenkasse alleine bezahlen). Statt dieses Geld dann wieder dem JobCenter geben zu müssen, könntest Du dann hartz4 kündigen und wärst endlich frei. Es müssen natürlich noch weitere Aufträge warten oder langfristige Aufträge sein, andernfalls wärst Du sonst sofort wieder in der Abhängigkeit des JobCentes.

    Ist schon auffällig: Sie machen es Dir ja ziemlich schwer, die Spanne von 100,- Euro bis 1200,- Euro zu überspringen, damit Du Dich vom JobCenter befreien kannst. Mal abgesehen davon, daß die Suche nach Aufträgen ja nicht einfach ist und selbst eine menge Arbeit ist, wofür Verkäufer in Unternehmen gut bezahlt werden. Im Prinzip sagen sie Dir gegenüber ja aus, sie lassen Dich nur dann nicht verhungern, wenn Du auf Deine Eigeninitiative, einen ausreichend bezahlten Beruf aufzubauen, verzichtest. Man könnte glauben, sie befürchten einen Niedriglöhner zu verlieren. Aber das täuscht sicherlich nur...

    Ich wünsche Dir viel Glück, Souli

    Kommentar von kassandranik kassandranik

    Danke, Deine Antwort hilft mir sehr. Da hab ich viel an der Hand um beim Jobcenter richtig argumentieren zu können. Echt super, das hat mir wirklich geholfen. Es ist sowieso schwer genug jetzt den Job auszubauen, wo überall das Geld fehlt um z.B. mehr Werbung zu machen. Aber bei Bitte um Unterstützung (egal welcher Art) schüttelt das Jobcenter nur den Kopf. Fordern und fördern, ja, ja. Fördern gibts halt nicht.

    Kommentar von soulbridge1 soulbridge1soulbridge1

    Ja, geht mir genau so. Hast Du schon das mit dem Gründungszuschuß gelesen? Der wird als Einkommen angerechnet. Da kann man das Geld also gleich wieder zurückgeben. Ist doch ein Witz... ;-) Und alles andere sind "Kann-Leistungen" = "Nein-Leistung". ;-)

    Vergiß das JobCenter. Um so weniger man mit denen zu tun hat, desto höher die Chancen da raus zu kommen. Die Kunst besteht eben darin, trotz JobCenter sich eine Erwerbstätigkeit aufzubauen, von der man leben kann. ;-)

    Ich habe mir privat ein Dahrlehn besorgt, um überhaupt eine Anfangsinvestition zu bekommen. Mein erstes Minieinkommen investiere ich nun sofort in Dinge, die mich handlungsfähig machen, damit ich die Basis für meine Selbständigkeit überhaupt Euro für Euro aufbauen, grundlegendes anschaffen und drefektes reparieren kann. Notwendige Räumlichkeiten versuche ich kostenlos zu bekommen, bis ich mit Hilfe dieser Räume ein Einkommen erzielen kann, womit ich die Räume bezahlen kann. Als ich mein erstes Minieinkommen hatte, kürzte mir das JobCenter erst mal zu 100% die Leistung..... Ich konnte das mal wieder abwenden, aber seit einem Jahr muß ich mich ihnen gegenüber für diesen 100,- Euro Job rechtferitigen. Ich frage mich, wieviel Verwaltungsarbeit ich wohl haben werde, wenn ich Zehn solcher Jobs habe? Ich hoffe, daß ich dann trotzdem noch Zeit zum Arbeiten finde. ;-)

    Ist alles absurd, aber lassen wir uns nicht unterkriegen. Wir schaffen das schon. Und wenn sie uns Steine in den Weg legen, dauert es eben etwas länger. Aber niemals aufgeben. :-)

    Viel Glück, Souli

    Kommentar von kassandranik kassandranik

    Alles klar, Du machst mir Mut! Wir halten durch!!! ;-)

    Dir aber auch viel, viel Glück, Chrissi

    Kommentar von soulbridge1 soulbridge1soulbridge1

    Danke ;-)

    Kommentar von derdorfbengel derdorfbengelderdorfbengel

    Diese Antwort ist ganz viel Blabla ohne rechtliche Substanz.

    Kommentar von soulbridge1 soulbridge1soulbridge1

    Dito...

  • 6
    Antwort von Pifendeckel Pifendeckel

    Hi,

    ich denke, ich habe da was für Dich gefunden,

    (22.03.2011) (aktualisiert) Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen selbstständig tätig sein. Umgekehrt können hilfsbedürftige Unternehmer und Freiberufler ALG II erhalten. Wir nennen die Voraussetzungen und rechnen vor, was unterm Strich übrig bleibt.

    SGB-II-LogoSelbstständige, die "hilfbedürftig" werden, können die "Grundsicherung für Arbeitssuchende" nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) in Anspruch nehmen. Aufgeben müssen sie ihre Selbstständigkeit dafür nicht. Denn Bezieher von Arbeitslosengeld II dürfen durchaus gewerblich oder freiberuflich tätig sein. Selbstständige (Neben-)Einkünfte sind sogar ausdrücklich erwünscht, da sie erfahrungsgemäß die Chance der vollständigen Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erhöhen. Die vom SGB III (Arbeitslosengeld bzw. -hilfe) bekannte Arbeitszeit-Obergrenze von wöchentlich 15 Stunden gibt es im SGB II nicht. Eines für alle: das Anrechnungsverfahren

    Bei der Berechnung der ALG-II-Unterstützung bzw. Anrechnung von Einkünften wird grundsätzlich nicht zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Sie erfolgt grob gesagt in folgenden Schritten:

    wenn Du mehr wissen willst siehe Link

    http://www.akademie.de/existenzgruendung/arbeitslosigkeit/tipps/aktuelles/alg-ii...

    Kommentar von James131 James131James131

    Der geck an dem ganzen ist, dass ein Unternehmer vom staat bezahlt wird. Was unternimmt der dann?

    Im uebrigen auch ein Arbeitnehmer ist gezwungen die massnahmen zu unterwerfen, wenn er nicht vollzeit taetig ist. Bei 100€ bis 200€ ist das wohl eher ein hobby mit gewerbeschein. Im uebrigen, fragesteller muss nicht seine selbstaendigkeit aufgeben, sich nur einer eingliederungsmassnahme unterwerfen ...... und bei der "unmenge" von arbeit bei der selbstaendigkeit, ist das durchaus zumutbar.

    Kommentar von kassandranik kassandranik

    Vielen Dank, das hilft mir schon weiter!

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    gerne, ich nehme an, Du meintest uns beide.

    LG Sophia

    Kommentar von kassandranik kassandranik

    Nein, nur dich Sophia.

    Kommentar von Pifendeckel PifendeckelPifendeckel

    dann nochmal vielen Dank, kassandranik

    LG Sophia

  • 4
    Antwort von BRINCHEN82 BRINCHEN82

    Nein, dürfen sie nicht, denn wir haben in Deutschland den Paragraphen, dass ein Jeder selbst, immer noch die freie Berufswahl hat!

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Den Paragraph darf die Arbeitsagentur völlig legal außer Kraft setzen! Gäbe es sonst solche Demütigungen wie 1-Euro-Jobs?

    Kommentar von BRINCHEN82 BRINCHEN82BRINCHEN82

    1-Euro-Jobs haben damit nix zu tun! Und Gesetze darf die Arbeitsagentur nicht ausser Kraft setzen! Aber sie veräppeln halt gern die Leute, die über ihre Rechte nicht bescheid wissen.

    Das Amt selbst hat mit mir mal großen Humbuck getrieben. Ich weiß also, wovon ich spreche. Der Gewinner war am Ende ich mit einer dicken Nachzahlung über 4000,- Euro vom Amt. Und das hab ich nur geschafft, weil ich auf meine Rechte zurückgegriffen habe und mir nicht von denen einen vom Pferd hab erzählen lassen!

    Kommentar von James131 James131James131

    Er hat doch noch die freie berufswahl und auch das recht der freien berufsausuebung, durch die massnahme wird das nicht eingeschraenkt. Bei einem gewinn von 100eur im monat ist wohl eher von einem hobby mit gewerbeschein oder einer totalen unfaehigkeit der betriebsfuehrung auszugehen.

    Es bleibt fragesteller ausserdem ueberlassen sich in die selbstaendigkeit abzumelden und als unternehmer taetig zu sein, mit vollem risiko, ohne jeden leistungsbezug, wer hindert ihn daran?

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Die freie Berufswahl ist ja auch gewährleistet. Wenn man aber von dem frei gewählten Beruf nicht leben kann, muss man sich eben Regeln unterwerfen.

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Untersagen darf dir das Jobcenter keinerlei Erwerbstätigkeit; allerdings werden sie dich ggf. in Maßnahmen stecken oder Bewerbungsnachweise oder sonstige Nachweise für Bemühungen zum Senken der Hilfebedürftigkeit fordern dürfen.

    Das heißt, dass Amt muss sich nicht damit zufrieden geben, dass du nur 100 - 200 EUR pro Monat anschaffst.

    Kommentar von kassandranik kassandranik

    Ja, ich bewerbe mich ja sowieso auf Vollzeitstellen. Aber bis ich eine habe hilft mir meine selbständige Tätigkeit sehr meinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Nur mit dem Geld vom Amt kann man nicht überleben. Daher ist mir eine Weiterarbeit ja auch so wichtig.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Wie gesagt, solange du deinen EGV-Pflichten neben der Selbständigkeit nachkommst, ist alles im grünen Bereich.

  • 2
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Du bist leider diesen menschenverachtenden Bürokraten ausgeliefert. Mit anwaltlicher Hilfe und einer Klage lässt sich der Verein manchmal in die Schranken weisen, aber ohne Beistand bist Du denen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert! Schöner Rechtsstaat, und alles nur für eine halbwegs saubere (gefälschte!) Arbeitslosenstatistik...

  • 1
    Antwort von DerHans DerHans

    Ja das Jobcenter kann deine Unterstützung einstellen, wenn du dich nicht an die Eingliederungsvereinbarung hältst Das bedeutet ja nicht, dass du dich nicht selbständig machen darfst . Du kannst die Verwaltung aber nicht zwingen, dich zu unterstützen.

    Eine "Selbständigkeit", die 100 - 200 € im Monat einbringt, ist ein HOBBY

    Kommentar von soulbridge1 soulbridge1soulbridge1

    Sorry, Hans, aber das kann ich nicht ganz nachvollziehen:

    Eine "Selbständigkeit", die 100 - 200 € im Monat einbringt, ist ein HOBBY

    Welcher Selbständige verdient denn am Anfang mehr als 100-200,- Euro? I.A. schreibt man in den ersten Jahren sogar eher "Rote-Zahlen", bis es hoffentlich irgendwann über die Jahre zum "Break-Event" kommt. Das ist normal. Um so schwieriger es ist, Investitionen in sein Start-Up-Unternehmen pumpen zu können, um so länger dauert es natürlich, bis man mit einer Armotisierung rechnen kann, was bei ALG2-Empfängern zutrifft. Selbst bei Menschen, die keine Investitionsprobleme haben, frei agieren können und äußerst hart arbeiten, gilt die Daumenregel, daß man sich frühestens nach ca. 3 Jahren Aufbau in schwarzen Zahlen bewegt. Die Höhe des Einkommens ist keineswegs ein Kriterium dafür, ob etwas ein Hobby oder ein Beruf ist. Ich kennen einen Millionär, der "Ehrenamtlich" für eine Aufwandsentschädigung von 1500,- einmal im Monat seinem Hobby nachgeht und ich kenne Menschen, die für 160,- Euro 30 Stunden pro Woche arbeiten müssen. Die Höhe des Einkommens kann also nicht ein Maß für die Definition von Arbeit sein.

    Lieben Gruß, Uwe ;-)

    Kommentar von sumba sumbasumba

    uninteressant. alg2 ist keine leistung um dir dabei zu helfen dein unternehmen zu gründen. das ist privatsache.

  • 1
    Antwort von James131 James131

    Ja, denn Du bist verpflichtet eine taetigkeit aufzunehmen, mit der Du ohne tranfehrleistungen Deinen lebensunterhalt bestreiten kannst. Daneben muss ich mich schon fragen, was Du willst ... willst Du unternehmer sein, dann sei es auch und beziehe nicht noch hilfe, oder bist Du ALG II empfaenger, dann hast Dich nach den regeln zu richten. Eine nebenberufliche taetigkeit ... ein hobby mit gewerbeschein ... kannst auch nach den 6h machen.

    Kommentar von kassandranik kassandranik

    Wenn Du meine Frage richtig gelesen hättest, wüßtest Du , daß ich auf Jobsuche bin, solange aber dringend die zusätzlichen Einnahmen aus meiner Selbständigkeit brauche. Und ob ich das nach 6 Uhr ausüben kann, kannst du ja wohl kaum beurteilen, du weißt ja gar nicht was ich mache!

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    Antwort von VampireBat VampireBat

    seit wann is arbeiten nen hobby ihr spasten det is doch lächerlich denn selbstständigkeit kann och nen full time job sein egal ob man anfangs noch unterstützung vom arschamt bekommt oder nich .... und jeder mit nem gesunden menschenverstand fängt kleen an bei ner selbstständigkeit und da verdient ma erstma keene unsummen "rolleyes" !!!

  • 0
    Antwort von sumba sumba

    sie untersagen es dir nicht. sie werden dich nur auffordern einen job zu suchen wo du in vollzeit soviel verdienst das du unabhängig von der arge bist. kommst du dieser aufforderung nicht nach und beharrst auf deiner selbständigkeit, dann werden dir die leistungen gekürzt bis du aus dem leistungsbezug herausfällst. wenn also deine selbständigkeit ein witz ist, weil sie nichts einbringt, wirst du sie entweder weiterführen müssen als hobby/nebenjob in deiner freizeit oder notgedrungen aufgeben müssen. kommst du den forderungen nicht nach, wirst du keine bezüge mehr bekommen.

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