Darf das Einwohnermeldeamt einfach Daten rausgeben?
Hallo alle zusammen ,
wir sind mit unserem Ex Vermieter gerade in einem Streit wegen der Kaution, läuft alles über einen Anwalt usw.
Heute schrieb er uns privat an und meinte wir sollen ihm Auskunft geben wo wir 2014 gemeldet waren ,sonst würde er sich die holen ! Ich hab zwar nichts zu verheimlichen dennoch würde mich einfach interessieren ob das Einwohnermeldeamt einfach jemandem fremden sagen darf wer ,wo für wielange gewohnt hat .
3 Antworten
einwohnermeldeamt , gehen... gebühr bez. mit einer einigermasen pausiblen erklärung , bekommste fast alles
Wer dem Einwohnermeldeamt eine "berechtigtes Interesse" nachweist, bekommt, gegen Gebühr, die neue Anschrift.
Unter anderem ist es ja genau dafür da.
wenn der "jemand" glaubhaft ein sog. "berechtigtes interesse" nachweisen kann, dann schon.
Das die Adressen vor und Nachname rausgeben weiß ich ja aber auch richtig Daten wann man dort gewohnt hat und für wielange und wann man sich umgemeldet hat?
wenn der "jemand" glaubhaft ein sog. "berechtigtes interesse" nachweisen kann, dann schon