Dampfen ist nicht rauchen?

10 Antworten

Hallo,

dampfen ist nicht rauchen. Es gibt einen gravierenden und entscheidenden Unterschied.

Beim Dampfen wird nichts verbrannt.

Deswegen ist Jemand, der vom Rauchen auf das Dampfen von E-Zigaretten umgestiegen ist, ab dem Moment Nichtraucher.

Alles Andere wäre Diskriminierung.

Deswegen kann man eine Frage nach Raucher oder Nichtraucher negativ beantworten.

Es gibt leider mittlerweile Unternehmen die E-Zigarette und Zigarette gleichsetzen, z.B. die Bahn.

Beim Dampfen von E-Zigaretten greift auch kein Rauchverbot, es sei denn der Gebrauch von E-Zigaretten würde gleichgestellt werden.

Zukünftig wird sich noch einiges ändern, auch in der Gesetzgebung und Besteuerung, aber das ist der aktuelle Stand 2016.

Gruß, RayAnderson

E-Zigaretten dampft man. Das ist auch durch das VG Köln abgesichert. Da Rauchen aber auch haptische erfassbare pflanzliche Bestandteile bedarf, die aber in den Liquids nicht vorhanden sind, bist Du es nicht.

Das Gerät verdampft nur eine Flüssigkeit. Wenn es wirklich rauchen wäre, würde z.B. auch ein Inhalator bzw. ein Heimvernebler u.U. auch als "Rauchen" abgestempelt werden können. Und das ist nicht der Fall.

Trage ganz entspannt ein "Nein" in den Eintrag ein.

Hallo,

es gibt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, dass E-Zigaretten nicht geraucht werden.

Bericht vom 25.2.2014:

http://www1.wdr.de/themen/panorama/ezigarette186.html

.vg-koeln.nrw.de/presse/pressemitteilungen/05_140225/index.php

Ich konnte aber keine Aussage finden, ob das Urteil rechtskräftig ist oder Berufung eingelegt wurde.

Wenn man sich später mit der Lebensversicherung streiten sollte, wird zunächst nach höchstrichterlichen Gerichtsurteilen gesucht. Wenn es anderer Auffassung als das VG Köln sein solte, wird man Probleme bekommen. Das Datum des höchstrichrerlichen Urteils wird da m.E. nicht von Bedeutung sein.

Ggf. kann es von unterschiedlichen Verwaltungsgerichten unterschiedliche Urteile geben. Zivilgerichte können wieder anders urteilen.

Gruß

RHW

Mein Tipp: Ein Blick in den entsprechenden Absatz der Versicherungsbedingungen werfen, statt wie hier andere spekulieren zu lassen.

Bei dem Unternehmen, für das ich arbeite, ist auch die e-Zigarette ausgeschlossen. Hintergrund, falls es interessiert: es fehlen noch valide Langzeituntersuchungen zu den möglichen Folgen.

Hinweis: ich antworte hier privat und nicht im Namen meines Arbeitgebers meine eigene persönliche Meinung.

So etwas wird schon gefragt? Was wäre, wenn Du beim Abschluss der Versicherung weder Raucher noch Dampfer bist und erst nach Vertragsabschluss anfängst zu Dampfen oder irgendwann auch richtig rauchst? Vertrag ändern lassen oder gleich Nichtraucher ankreuzen? :-) LG

ElHarto  26.07.2014, 08:59

Das ist vermutlich das allererste, was sie fragen! Als Lebensversicherer würde ich das auch tun, da Raucher ein EXTREM erhöhtes Risiko haben, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen (der häufigsten Todesursache) und Krebs (der vermutlich zweithäufigsten Todesursache) zu sterben.