chef behauptet er hätte krankmeldung nicht bekommen!

9 Antworten

Lass dir vom Arzt eine Ersatzbescheinigung ausstellen.

Hast du noch den zur Arbeitgeberbescheinigung passenden größeren Durchschlag für die Krankenkasse? Lege notfalls diesen vor.

hutzelmann 
Fragesteller
 29.12.2010, 17:11

aber ich hab die krankmeldung in de briefkasten geworfen!der muß die bekommen haben!

Dann hast du Pech gehabt, die Rechtssprechung sagt, dass der Arbeitnehmer dafür Sorge zu tragen hat, dass Krankmeldungen auch wirklich der entsprechenden Person zugehen. Sie in einen Briefkasten zu schmeißen reicht da nicht aus. Wie wärs, wenn du mal mit deinem Chef sprichst, vielleicht geht ihr zusammen zu dem Briefkasten und schaut nach, ob der Brief irgendwo eingeklemmt ist. Oder der Briefkasten wird nicht regelmäßig geleert. Vielleicht hast du einen nachsichtigen Chef, aber im Recht ist definitiv er.

Da bist du leider in der Nachweispflicht das du sie auch beim Arbeitgeber eingereicht hast.

Wen ndas per Post war, dann sagt einem der logische Menschenverstand das man sich gena dafür einen Beleg der Einlieferung bei der Post geben lässt. Du bist dazu verpflichtet die AU umgehend deinem Arbeitgeber zukommen zu lassen. Da er sie nicht hat, hat er jetzt einen grund zum Abmahnen. Bringe ihm handfeste Beweise das du sie rechtzeitig zu ihm geschickt hast.

hutzelmann 
Fragesteller
 29.12.2010, 17:29

ich hab sie selst eingeworfen in den briefkasten am betrieb!

latifa86  29.12.2010, 17:32
@hutzelmann

wenn du niemanden hast der das beweisen kann, hast du leider Pech gehabt.

dogit  29.12.2010, 17:34
@hutzelmann

Das ist ein Firmenkasten? Dann gibt es sicher eine Poststelle in der der Eingan registriert wurde. Dort mal nachhaken.

nun, normalerweise geht ein Schein zur Firma und einer zur Krankenkasse. Die Krankenkasse muss ja die Meldung auch bekommen haben. Frag mal da nach wann die eingegangen ist.Ein Gericht wird dir glauben wenn du das belegen kannst.

dogit  29.12.2010, 17:26

Das nützt ihm nicht wenn er nicht nachweisen kann das er sie dem Arbeitgeber geschickt hat.

latifa86  29.12.2010, 17:27

es geht nicht darum ob die Person krank geschrieben worden ist oder nicht sonder darum ob die Krankmeldung ordnungsgemäß abgegeben worden ist und da liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer.

hutzelmann 
Fragesteller
 29.12.2010, 17:31
@latifa86

er hat mir auch keinen lohn überwiesen, nu steh ich ohne geld da!

latifa86  29.12.2010, 17:41
@hutzelmann

das wiederum ist nicht rechtens, da du bis zum 12. Dezember ordnungsgemäß krank geschrieben warst und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wohl rechzeitig abgegeben hast hättest du auf jeden Fall Anspruch auf den Lohn bis zum 12.

Andrar  29.12.2010, 18:43
@latifa86

nun, wenn er aber Zeitgleich, den 2ten Beleg an die Krankenkasse geschickt hat wäre es ja Unsinn ,wenn er den ersten nicht zur Firma geschickt hätte. Folglich hat die Post wahrscheinlich geschlampt. Ich würde das für glaubwürdig halten, das er es abgeschickt hat wenn die Kk den auch bekommen hat. Ich könnte mir vorstellen das ein Richter das auch so sieht. Er sollte zum Anwalt gehen.

Ein Wisch vom Arzt. Der wird ja bestätigen könne, dass du vorher schon eine Krankmeldung erhalten hast.