Cannabis außerhalb des Straßenverkehrs strafbar?
Guten Tag ihr lieben,
Ich hätte da mal eine für mich unangenehme Frage, und zwar.. Ich muss wegen dem Thema etwas weiter ausholen.. Es geht darum das ein Kollege mich gefragt hat ob er zu mir kommen dürfte um gemeinsam mit mir einen Cannabis joint zu rauchen, da es aber bei mir zu Hause nicht klappt haben wir uns entschlossen mit dem Auto an einen nahegelegten Parkplatz Nähe zum Hause einen zu rauchen. Was wir dann auch gemacht haben, er hatte knapp 1 Gramm dabei und wie der Zufall es wollte kam die Polizei auf den Parkplatz.. Schnell war klar wir sind im Eimer ! Doch das die Polizei relativ nett reagiert hat, hat uns echt gewundert, mein Kollege bekommt die Tage eine Anzeige wegen btm und ich eine Zeugenaussage, sie meinten selber das es nur ein kleines Ding wird, wir brächten uns keine großen Sorgen machen, ein Drogentest wurde jedoch nicht gemacht ! Da ich grade in der Fahrschule bin fürchte ich jetzt um meinem Führerschein.. Aber haben ja nicht am Straßenverkehr teilgenommen und der Schlüssel steckte auch nicht, also keine Annahme das wir fahren wollten, haben der Polizei auch gesagt das wir nach dem Rauchen das Auto stehen lassen wollten und nur 5 Minuten von zu Hause weg wohnen ! Mein Kollege fragte die Polizei ob irgendwas wegen dem Führerschein auf uns zu kommen könnte ! Darauf sagte er nein ! Aber dies habe ich selber nicht mitbekommen ! Deshalb würde ich gerne eure Meinung dazu hören, habe ja selber nichts besessen, bin nur als Zeuge geladen, und der Consum ist ja nicht illegal.
Ich danke euch Schon mal für hilfreiche Antworten.
Ps: sorry wenn Rechtschreibfehler auftauchen, ist mit dem Handy geschrieben..
VG
7 Antworten
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 20. Juni 2002, abgedruckt in NZV 2002, S. 422:
"Einmaliger oder gelegentlicher Konsum von Cannabis ohne Bezuug zum Straßenverkehr rechtfertigt nicht die Anordnung einer Fahreignungsbegutachtung (weder MPU, noch als bloßes Screening bzw. ärztliche Untersuchung)".
Eine solche Anordnung zur Begutachtung stelle einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art 2 i.V. mit Art. 1 Grundgesetz dar und sei unverhältnismäßig, wenn der Anlass bzw. Anhaltspunkt lediglich einmaliger oder gelegentlicher Cannabis- Konsum ohne straßenverkehrlichen Bezug vorliegt.
Bei Konsum von Cannabis während der Teilnahme am Straßenverkehr bestehen keine Bedenken gegen die Anordnung von Fahreignungsprüfungen. Hierfür reicht auch schon ein einmaliger Konsum aus, wenn zusätzlich konkrete Verdachtsmomente vorliegen, dass der Betroffene nicht zuverlässig Konsum und Fahren trennen kann. Ähnlich äußert sich das Gericht auch, wenn der Besitz von Cannabis bei einer Fahrzeugkontrolle entdeckt wird und Verdacht auf Eigenkonsum besteht. (BVerfG, 08. Juli 2002).
..... auch ein parkendes Auto nimmt am Verkehr teil, nämlich durch parken. Deshalb wäre ich nicht so sicher, dass nichts auf euch zukommt, auch wenn der Nachweis fehlt, dass das Fahrzeug zuvor geführt wurde.
Vielendank für die schnellen Antworten ! Mir ist ein großer Stein vom Herzen gefallen
Gegen dich wird noch nichtmal ermittelt, also alles bestens.
Auf keinen Fall bei der Polizei etwas aussagen, nicht zur polizeilichen Vorladung gehen, Aussagen muss man nur vor Gericht.
"Auf keinen Fall bei der Polizei etwas aussagen, nicht zur polizeilichen Vorladung gehen, Aussagen muss man nur vor Gericht."
davon würde ich abraten.. Es gibt nur Vorteile, wenn man von sich aus aussagt und kooperativ ist.
Das gibt absolut keinen Vorteil. Wie kommst du auf so was, bist du Anwalt?
Und ich mann nur davon abraten eine aussage zu machen. Du kannst dich höchstens nur noch mehr in die schxxxe reinreiten. Und wenn du aussagst, dass du/ihr gelegendlich kanabis konsumiert, ist das zwar strafrechtlich nicht von belangen, aber die führerscheinstelle interessiert sich brennend für solche dummen aussagen, die man hätte nicht machen müssen
Was hier wieder alles steht... Nur müll!
Es ist vollkommen egal wo und wie euch die Polizei aufgreift. Sie sind dazu "verpflichtet jeden btm vorfall der Führerscheinstelle zu melden!" Jene können sich jetzt also durchaus zwecks einem Drogentest bei euch melden, wovon ihr auch ausgehen solltet! Ihr seid da nicht die ersten und auch nicht die letzten, denen es so ergeht.
Rechnet also mit post und das ihr daraufhin auch bald einen drogentest machen müsst zwecks eignungstest ein kfz führen zu können. Dies Tests sind sehr kurzfristig, meist innerhalb der nächsten zwei wochen nach erhalt des briefes... - was zum clean werden meist nicht ausreicht...
Also, aufhören zu kiffen und mit post rechnen.
Hallo ich habe c.a 1 Woche jeden Tag 1-2 Tüten geraucht. Und vorher noch nie.. Seid dem ich werwischt wurden bin vor knapp 2 Wochen, habe ich nichts mehr angefasst, könnte wieder alles gut werden mit dem the cooh ?
Für einen anfänger warst du aber fleißig am rauchen....
Kann sein das er jetzt schon negativ ausfallen würde, da drauf sollte man sich aber nicht verlassen. Sollte ein test kommen, und der in den nächsten 2-3 wochen sein, solltest du bis dahin jedoch clean/sauber sein! Wichtig ist das du jetzt echt nichts mehr rauchst, auch nicht nur mal ziehen!
Du kannst dir auch einen Schnelltest kaufen und selber schauen, wenn du es genau wissen willst. Nimm aber am besten gleich 2-3stk, da jene tests eine 50:50 wahrscheinlichkeit haben ein falsches ergebniss anzuzeigen...
Du hast da nichts zu befürchten.
du machst nur eine Aussage. Eine Strafe wird auf dich also ohnehin nicht zukommen.
Wieso sollte er eine Aussage machen? Um seinen Freund in die sch*** zu reiten? Er sollte natürlich keine Aussage machen, das bringt ihm nichts.
Da steht er wird zur Zeugenaussage geladen. Soll er einfach nicht hingehen? DAS wäre wirklich dumm...
Warum wäre das dumm? Bei der Polizei muss niemand aussagen, man muss nur vor Gericht aussagen.
Trotzdem sollte man den Termin einhalten....
Die anzeige wegen btm unter 1G wird so oder so fallen gelassen. Ob er dort hin geht oder nicht. Wenn er jemanden zum reden braucht, soll er zu seiner freundin gehen und sie zutexten. Es gibt keine nachteile wenn er dort nicht hingeht
Wozu? Man sagt ihn ab und fertig.
Guten Tag, wir haben ja nicht am Straßenverkehr Teil genommen, saßen ja lediglich in einem geparktem Auto.. Das heißt es wird nichts auf uns zu kommen ?
Mit freundlichen Grüßen