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bußgeldbescheid ohne aufforderung zum aufbauseminar gekriegt obwohl angedroht

Frage von maerr maerr

Ich habe eine frage.. wär nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. also ich wurde mit 30 zu schnell innerorts geblitzt. darauf kommen wenn ich richtig informiert bin 100 euro bußgeld und 3 punkte. das waer ja auch alles halb so wild, wenn ich nicht inner probezeit wäre und dann son aufbauseminar machen müsste.

jetzt hab ich den bußgeldbescheid, wo auch das mit den punkten drin steht. von aufbauseminar und verlängerung der probezeit steht nix drin..

kommt das in einem zweiten brief? weiß das jemand? ich mein, würd mich ja echt freuen wenn dies vergessen hätten.. wird aber wohl kaum so sein, oder?!

lg

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Antworten (4)

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    Antwort von FreeEagle FreeEagle

    Der Bußgeldbescheid kommt von der Bußgeldstelle.

    Die Aufforderung zum Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit kommt von der Fahrerlaubnisbehörde, die erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides (frühestens) tätig wird.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    die erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides (frühestens) tätig wird.

    Erst dann werden die Punkte in Flensburg eingetragen worauf das KBA der Fahrerlaubnisbehörde den Verstoß meldet und diese dann das Aufbauseminar anordnet.

    Das kann durchaus einige Wochen dauern.

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Bezahlen (musst Du wohl eh), Klappe halten und auf amtliche Schlampigkeit hoffen...

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    Antwort von JotEs JotEs

    Die Bußgeldstelle hat keine Ahnung, ob du in der Probezeit bist oder nicht, weil sie dafür nicht zuständig ist. Sie hat Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, also Verwarnungen zu erteilen oder Bußgelder zu verhängen.

    Auch die Punkte stehen normalerweise nicht in dem Bescheid, denn auch dafür ist die Bußgeldstelle nicht zuständig. Stehen dennoch einmal Punkte in einem Bußgeldbescheid, so ist dies als unverbindliche Mitteilung, quasi als freundlicher "Service" aufzufassen.

    Die Punktebewertung nimmt das KBA in Flensburg vor, welches jedoch von der eintragungspflichtigen Ordnungswidrigkeit erst dann Kenntnis erhält, wenn der entsprechende Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist.

    Trägt das KBA eine Ordnungswidrigkeit in das Verkehrszentralregister ein, dann setzt es auch die für den Betroffenen zuständige Fahrerlaubnisbehörde in Kenntnis, die dann ggf. weitere Maßnahmen, unter anderem eben ggf. auch Probezeitmaßnahmen zu ergreifen hat.

    Probezeitmaßnahmen sind übrigens auch dann noch zu ergreifen, wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist. Auf diese Weise kann sich also jemand, dessen Probezeit eigentlich abgelaufen ist, ganz flugs wieder innerhalb der verlängerten Probezeit befinden.

    Kommentar von maerr maerr

    ok. ich seh schon, zu früh gefreut. wär ja auch zu schön gewesen...

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    Antwort von mona511 mona511

    Normalerweise steht alles in dem bußgeldbescheid drin, was dich erwartet, denke du kannst dich freuen, denn warum sollte noch ein 2ter bescheid kommen?

    Kommentar von maerr maerr

    okay. cool. danke für die schnellen antworten.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    @ mona511:

    Stimmt nicht.

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