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Bußgeld weil mein Sohn gegen einen Baum gepinkelt hat ...

Frage von Jenny1337 Jenny1337

Ich war heute mit meinen Kindern auf dem SPielplatz .... mein Sohn ( 3 jahre ) musste drigend aufs Klo ... da aber weit und breit keins war ( hätte erst in die stadt laufen müssen ) bin ich mit ihm an einen Baum gegangen und habe ihn sein geschäft machen lassen ( pipi ) als ich mich umdrehte,stand ein polizist hinter mir und meinte " Sie wissen aber schon dass das verboten ist?" Ich musste lachen weil ich ehrlich gesagt dachte,der will mich veräpeln ... ende vom lied ich durfte ein bußgeld von 20 euro zahlen weil mein Sohn gegen den baum gepinkelt hat!

Nun meine Frage: Ist das wirklich rechtens?? Gibt es ein Gesetzt was besagt das kleine kinder nicht gegen einen Baum pinkeln dürfen???

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Antworten (20)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von tergenna tergenna

    also ganz ehrlich, da würde ich morgen aufs Polizeirevier gehen und mir den Vorgesetzten holen lassen. Ich glaubs ja wohl. Erwachsene Männer stehen mit größter Regelmäßigkeit überall und verrichten ihr Geschäft und KINDER dürfen das NICHT???.
    Oder bei Hunden---die dürfen überall ihr Beinchen heben, ohne dass das Herrcehn ein Bußgeld bekommt

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    Das kann sie natürlich tun. Erreichen wird sie damit aber nichts.

    Rein rechtlich hat sich der Beamte vollkommen richtig verhalten. Rein menschlich ist er ein Arsch.

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    und mindestens genau DAS sollte dem Vorgesetzte dann aber auch (mit fairen Worten umschrieben) mitgeteilt werden. Ist für MICH ein absolutes Unding, was dort gelaufen ist! Wenn sie evtl. auch ihr Geld nicht wiederbekommt, SO sollte sich ein Ordnungshüter aber garantiert nicht verhalten!!!

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    Die lokale Presse freut sich bestimmt auch über solche Sachen. ;-)

    Kommentar von Jenny1337 Jenny1337Jenny1337

    GLaubs,meine Mutter meinte au zu mir " Da würd ich sofort zur Zeitung gehn ..."

    Kommentar von Listenreich ListenreichListenreich

    Nicht bezahlen Sobald Anzeige kommt Einspruch und ab zu einem Anwalt.

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    Antwort von Sheera Sheera

    Hallo,

    hab ich gerade heute bei Galileo gesehen: Pinklen in der Öffentlichkeit ist grundätzlich verboten, und es gibt in Berlin 30 € , in München sogar 100,00 Busgeld dafür.

    Dass sich die Polizei aber bei kleinen Kindern so anstellt, begreife ich allerdings nicht.

    Das hängt wohl auch stark vom Wohngebiet und der Einsatzfreude der Polizei ab. Bei uns würde gar nichts passieren. Die fahren sogar an einem vorbei, der an der Bundesstraße direkt steht + pinkelt!

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    Antwort von teufeline25 teufeline25

    erwachsene dürfen das nicht aber bei kleinen kindern dürfte doch keiner etwas sagen.das wäre ja nötigung bei einem drei jährigen kind.ich hätte die 20 euro auf keinen fall gezahlt

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    Das wäre keine Nötigung. Nicht mit juristischen Fachbegriffen um sich werfen, wenn man sich derer Bedeutung nicht im Klaren ist.

  • 1
    Antwort von alexandrawar alexandrawar

    das uriniieren anfürsich ist am baum ...also an pflanzen u in der öffentlichkeit verboten aber dein sohn ist 3 jahre (wie meiner) und keiner kann von einem kleinkind verlangen das pipi anzuhalten also auf jeden Fall ist das Bußgeld nicht rechtens in deinem Fall Einspruch erheben ist die Antwort .Ich hätte das Geld auf keinen Fall bezahlt

  • 1
    Antwort von Narva Narva

    Das ist urinieren auf öffentlichen Grund und strafbar...nur finde ich das Ganze bei einem 3 Jährigen schon etwas übertrieben.

  • 1
    Antwort von plant plant

    dann müsste jeder Hundehalter zahlen(nach deinem Text...auf ein Kleinkind bezogen)...das geht gar nicht!!

  • 1
    Antwort von Sofaschalter Sofaschalter

    Das is ja 'n Ding! Da hätte ich schon eine Menge Bussgeld abdrücken müssen... In dem Alter melden die ja recht spät, dass sie mal müssen, und Windeln tragen sie nicht mehr... Pech gehabt :-(

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    Antwort von Michaela1123 Michaela1123

    Du hast ein Sohn Bravo,Bravo!!!!

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    Antwort von emjay emjay

    Ich würde das an die Presse geben. Es ist unglaublich welch dumme Menschen mittlerweile als Polizisten unterwegs sind.

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    Antwort von toscanella toscanella

    Falls Du den Bescheid in den Händen hast, würde ich zur nächsten Polizeiwache gehen und dort freundlich mit den Polizisten über die Angelegenheit reden. Vlt. geben sie Dir ja Dein Geld wieder.

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    Antwort von lugggi lugggi

    in der öfentlich keit darf man niergends hinpinkeln...ob das ein baum ist oder ne mauer ider ne wiese und wie alt der pinkler is ist auch egal also ist es rechtens...wobei...eig ist es eh gut...allein wenn man bedenkt wie stark es überall "brunzeln" (nach pipi riechen) würde

    Kommentar von turalo turaloturalo

    och komm.... Du hast keine Kinder, oder?

    Kommentar von tergenna tergennatergenna

    aber Hunde dürfen überall ihr Beinchen heben, das ist natürlich rechtens...

    Kommentar von lugggi lugggilugggi

    hab erst nacher bedacht das ich das mit den kleien kindern dazuschreiben sollte aber war zu spät...ja bei so kleinen kindern finde ich sollte der polizist schon mal ein auge zudrücken können

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    Antwort von SnowWhiteQueen SnowWhiteQueen

    Einerseits, es ist verboten, irgendwo hinzupinkeln. Andererseits würde ich sagen, es ist nicht rechtens, da ein 3 jähriger Junge sich nicht wirklich so beherrschen kann wie ein Erwachsener und deshalb nicht schon eine halbe Stunde oder so vorher merkt, dass er mal muss. Von daher... ist es eher nicht rechtens.

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    Antwort von Karajan Karajan

    mhh keine Ahnung aber ich hätte das nicht bezahlt.

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    Antwort von TSFan89 TSFan89

    ein kind ist erst vom gesetzt her verfolgbar wenn es mindestens 7 jahre alt ist. da du aber in der nähe warst hast du deine aufsichtspflicht missachtet

    Kommentar von Jenny1337 Jenny1337Jenny1337

    Hä? das versteh ich jetz nich ... wieso habich meine aufsichtspflicht missachtet wenn ich daneben stehe???

    Kommentar von AriGold AriGoldAriGold

    Das stimmt nicht. Bis zum siebten Lebensjahr ist das Kind lediglich geschäftsunfähig. Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt, die Straffähigkeit (bedingt) mit dem zwölften Lebensjahr. Wir wollen hier doch keine Begrifflichkeiten vermischen.

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    Antwort von turalo turalo

    Bei großen "Kindern" ist es verboten wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Es wird wohl im Ermessensspielraum des Polizisten liegen, inwieweit er ein solches "Vergehen" eines Kleinkindes ahndet. So ein piiiieeeeep!!!

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    Antwort von luzy0160 luzy0160

    In vielen Städten ist das "wild Pinkeln" untersagt.

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    Antwort von ziuwari ziuwari

    das ist rechtens

    (der polizist war schlecht drauf)

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    Antwort von BenoIll BenoIll

    ja jeder darf nicht irgendwoh hinpinkeln das währe feipinkler

    Kommentar von Jenny1337 Jenny1337Jenny1337

    Dass das bei erwachsenen anders gesehen wird,seh ich ja noch ein aber kleine kinder melden sich meistens erst dann,wenns schon fast zu spät ist ... SOllte man dann nicht drüber hinweg sehen können?

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    Antwort von haugar haugar

    Es ist schon etwas unmenschlich, aber rechtlich vollkommen in Ordnung. Was wäre auch, wenn das jeder täte. Besonders auf einem Spielplatz.Hmmm. http://www.juraforum.de/forum/t229794/s.html

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