Bundeswehr angenommen aber nicht zum Dienstantritt erscheinen?
Guten Tag,
ich habe eine Zusage bekommen von der Bundeswehr, alles an Papierkram erledigt und am 1.10.2016 gehts los mit der Grundausbildung.
Jedoch habe ich mich jetzt um entschieden und möchte eine Ausbildung im Zivilen machen und habe eine Mail geschrieben, dass ich meine Verpflichtungserklärung widerrufe.
Nach 3 Wochen bekam ich immer noch keine Antwort so dass ich dort angerufen habe, aber mir auch nur mitgeteilt wurde das, dass normal sei und solange dauert.
Ich weiß nicht wie ich sonst, die Kündigung oder so einreichen kann.
Doch zu der Frage, was würde passieren, wenn ich angenommen wurde, unterschrieben etc. ABER nicht zum Dienstantritt erscheine? Hat das Konzequenzen oder wird einfach nur der Vertrag dann ungültig und aufgelöst ?
5 Antworten
Dann gehe zum nächstliegenden Kreiswehrersatzamt
und versuche Dein Anliegen da unterzubringen...
Ggf.bestätigen lassen....pw
Dann kommt deine Truppe in voller sturmausrpdtung und schaut was mit dir los ist (es kann ja was passiert sein ) und nimmt dich mit so läuft das bei uns im bund ab .... aber mal ganz ernst du bekommst die absage noch wenn nich auf den papieren bist du schon längst ausgetragen und keiner vermisst dich .
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40821.0
...
Absagen genügt ...
es sit auf jeden Fall nicht mehr strafbar, da es nur noch eine Berufsarmee aud Freiwilligen gibt .. wenn die Freiwilligen den Dienst nicht antreten, ist das eben so ..
der Anstand gebeitet natürlich abzusagen - zumal noch andere auf der Warteliste stehen, denen man dan zusagen könnte ...
zur Sicherheit würde ich allerdings schriftlich absagen .. Telefonotizen können schon mal verloren gehen ...
Alles klar, super vielen Dank für deine Hilfe.
So nicht korrekt. Wenn man einfach nicht hingeht, dann ist man dennoch Soldat und ist eigenmächtig abwesend.
nein, so war es früher ... nämlich dass man mit der Einberufung automatisch Soldat war und das Nichterscheinen eine Straftat war ...
Und so ist es noch immer, versteh das doch. Mit der Einberufung ist er Soldat.
Dann holen sich die Feldjäger.
Nein das war früher beim Wehrdienst.
Das ist noch immer so. Ab dem 3. Tag liegt eigenmächtige Abwesenheit vor und der Chef ist verpflichtet, die Feldjäger einzuschalten.
Liegt bei Freiwilligen heute nicht der Fall vor, dass das Dienstverhältnis lediglich nicht zu stande kommt und die somit einfach gestrichen werden?
Zur Wehrpflicht war das ja normal, dass man da die nicht antretenden Soldaten abholen lässt, da hatte man ja noch die aktive Einberufung zum GWD, auf die man sich berufen konnte, aber auf welcher Grundlage schickt man heute die FJg, um diese Leute holen?
Vertrag ist Vertrag
Ich kann mir nicht vorstellen das einfach gesagt wird schwamm drüber.
Wenn du mich hierbei bestätigen könntest, sodass ich das auch richtig verstanden habe. Vorab das ist ein Eintrag von 2012 also 4 Jahre her. Wenn ich einfach nicht erscheine hat das keine Konsequenzen, jedoch ist es natürlich unhöfflich, wenn man das telefonisch nicht vorher sagt ?