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BRUCE LEE Bild auf flyer zweck eigene Kampfkunstschule-Werbung

Frage von JKDmonk JKDmonk

aloha :)... darf man das bild von BRUCE LEE auf flyer drucken zweck eigene kampfkunstschule werbung ? bedanke mich im voraaus :D love n peace

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Antworten (3)

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    Hilfreichste & RatgeberHelden Antwort
    Antwort von stelari stelari

    Also mal etwas "piano" bitte... es bringt nichts, wenn man hier Urheberrechte, Verwertungsrechte (=Copyright) und Persönlichkeitsrechte wild durcheinander wirbelt !! das sind 3 Paar völlig verschiedene Baustellen...

    1. "Bruce Lee" ist noch immer eine eingetragene Marke - somit wäre eine Verwendung ohne Lizenz sehr teuer...

    2. Das Urheberrecht wäre nur von demjenigen betroffen, der das Bild gemacht hat oder die Rechte dafür inne hat...


    unterm Strich... - Nein darfst du nicht verwenden...!

    Kommentar von JKDmonk JKDmonk

    hi Stelari :) danke für die ausführliche antwort....hab nach diesen einen besonderen bild/foto im net gesucht, um herauszufinden wer den gemacht hat und nichts gefunden....naja jetzt werd ich es bissel anders machen ....dangge nochmals :D

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    Antwort von mahmut91 mahmut91

    dazu kann ich dir nichts sagen, aber mich würde brennend interessieren in welcher stadt die schule ist

    Kommentar von JKDmonk JKDmonk

    hi mahmut :D

    die Kampfkunstschule befindet sich in AACHEN / NRW.....schau einfach unter www.jeetkunedo-aachen.de ;D

    alles jute abi ;D

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    Antwort von konstanze85 konstanze85

    Nicht ohne Erlaubnis !

    Vor ca. 2 Jahren (ich erinnere mich noch gut an den Artikel) hat mal ein Mann auf die Einladungskarten zu seinem 50. Geburtstag ein Bild von Heidi Klum in Unterwäsche gedruckt. Er musste alle Karten wieder einziehen und ca. 4.000 € Strafe an den Klum-Papa zahlen, keine Ahnung, wie die das herausgefunden haben, aber ohne Erlaubnis darfst du sowas nicht in Umlauf bringen, das ist ja Werbung, also streng genommen müsstest du ihn am Gewinn beteiligen.

    Kommentar von RedRockEnergy RedRockEnergyRedRockEnergy

    Ihn am Gewinn zu beteiligen wäre schwer, er ist schließlich schon fast 40 Jahre tot...

    Kommentar von JKDmonk JKDmonk

    hi genau da ist das problem ;D lol

    Kommentar von JKDmonk JKDmonk

    yoaah Konstanze :D

    danke dir für dein tip...aber wie schon von RedRockEnegie erwähnt, ist er schon lange tod...weiss aber dass seine Frau einige rechte hat....bzw einige hongkong-filmindustrie....also so einfach wird es für mich nicht ;D.... vielen lieben dank trotzdem ;D

    Kommentar von konstanze85 konstanze85konstanze85

    Gut, dann die Frau. Sorry, wußte nicht, dass er tot ist, aber Tantiemen gibt es da bestimmt noch, auch wenn noch Filme ausgestrahlt werden z.b.

    Kommentar von JKDmonk JKDmonk

    wahrscheinlich hast Du auch recht....auch wenn er von uns gegangen ist ....und dangge vielmals trotzdem ;D

    Kommentar von stelari stelaristelari

    Wenn das Geburtstagskind sich das gefallen ließ - selber schuld!

    Man könnte dies durchaus als "privaten Gebrauch" interpretieren und wäre somit nach § 53 Abs 1 UrhG gedeckt und wenn die Person sich wehren sollte wäre es auch durch § 23 Abs 1 Nr. 1 KunstUrhG (KUG) gedeckt

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