Brief von ALG 1 Bedeutung?
Hallo, ich habe einen Brief von ALG I bekommen, bei dem ich nicht ganz so entziffern kann was dieser Brief nun bedeutet:
Ihr Antrag auf ALG gem. §136 SGB III vom 29.01.2015 hier: Erstattungsanspruch eines anderen Leistungsträgers
Sehr geehrte XXXX,
Sie erhalten beiliegenes Schreiben zu Ihrer Kenntnis. Für die Zeit vom 29.01.2015-31.01.2015 und vom 01.02.2015 bis 28.02.2015 wurde Ihnen ALG 2 gezahlt.
Für diese Zeit steht Ihnen auch ALG gem § 136 SGB III zu. Der andere Leistungsträger hat für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch gem. §104 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X), der in der oben genannten Höhe durch die Agentur für Arbeit erfüllt wird. In diesen Umfang haben Sie kein Anspruch auf ALG gem § 136 SGB III mehr.
So das ist so ziemlich der Brief den ich nicht ganz verstehe?
Kann mir vielleicht jemand erklären was das jetzt genau für mich heißt??
LG Aleckeira
5 Antworten
Für dich bedeutet das gar nichts, der Brief ist nur zur Kenntnis. Vorrangig hättest du eigentlich ALG-I bekommen müssen, hast aber in der Zeit ALG-II bekommen. Damit du nicht das ALG-II zurückzahlen und das ALG-I dann wieder bekommen musst, verrechnen die beiden Träger das untereinander.
Was mich aber wundert, sind die 3 Tage, die du ALG-II im Januar erhalten hast. Normalerweise wird ALG-II monatsbezogen berechnet.
Du hast Anspruch auf ALG1 und bekommst es anteilsmäßig zu deinem ALG2 also rückwirkend. Damit der Rechtsweg und die Bürokratie richtig ist, wurde dir dies schriftlich mitgeteilt. Du hast das zur Kenntnis zu nehmen und heftest es am besten ab.
Nummer 1.: Das bedeutet, dass das Jobcenter vom Arbeitsamt Geld zurück bekommt, weil du in dem o. g. Zeitraum eig. ALGI bekommen hättest. Da du aber ALGII erhielst, hat das Jobcenter nun Anspruch auf Rückzahlung.
Nummer 2: Du erhälst Rückwirkend das ALGI nicht. Das wird quasi verrechnet, ob du nun dadurch allerdings finanzielle Einschränkungen zu befürchten hast, müsstest du bitte dort im Amt nachfragen.
LG
Das bedeutet: du hättest in drm Zeitrsim bis Ende Februar statt Alg2 ganz normal ALG 1 beziehen können. (Wäre vllt etwas mehr Geld gewesen). Du kannst für den besagten Zeitraum KEIN ALG1 mehr beantragen, da du ja ALG2 bekommen hast und die vom ALG2 haben sich dein ALG1 Geld geholt. Dein Anspruch auf ALG2 bleibt, aber an der Höhe ändert sich nichts. LG
Du hast ALG 2 bezogen in einem Zeitraum, in dem du auch schon Anspruch auf ALG 1 hattest. Nun wird dieses ALG 1 aber eingesetzt zur Verrechnung mit der ALG 2 Vorleistung.