Hallo,
wie ist es eigentlich mit einem Brief, auf dem 2 Empfänger stehen, z.B.:
Herr Mustermann
Frau Musterfrau
Musterstraße 123
01345 Musterort
Heißt das, dass der Brief nur geöffnet werden darf, wenn
- beide Parteien anwesend sind
- es darf einer allein den Brief öffnen, ist aber verpflichtet, ihn danach Person 2 zu geben
- es darf einer allein den Brief öffnen, ist aber verpflichtet, Person 2 den Inhalt des Briefes zu sagen
- es darf einer allein den Brief öffnen. Dieser muss nicht Person 2 in Kentniss von den Brief setzen.
- etwas ganz anderes...
Würde mich einfach mal so interessieren. Wenn es dazu passende Gesetzestexte gibt, umso besser :-)
Freue mich auf Antworten (sowohl Vermutungen - diese bitte als solche gekennzeichnet - als auch fundiertes Wissen).
Danke für die Antwort.