Boiler geht nicht mehr. Kann ich dem Vermieter eine Frist setzten?

3 Antworten

Selbstverständlich kann man eine Frist setzen. Z. B. ab Morgen 1 Woche. Kürzer geht wohl kaum.

Bis dahin solltet ihr auf andere Waschmöglichkeiten ausweichen: Am Arbeitsplatz, sofern möglich, öffentliche Badeanstalten u. ä. Oder Verwandte?

Die Mangelanzeige hättest du besser sofort schriftlich mit Fristsetzung (4 Tage max.) tätigen sollen. Hol das nach (Einwurfeinschreiben). Sollte der V. in Verzug kommen (also innert der Frist nix tun) bist du berechtigt, selbst einen zugelassenen Handwerker zu beauftragen. Dessen Kosten dürftest du ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen.

Wenn du tagelang kein warmes Wasser hast, ist das ein Grund für Mietminderung. Versuche sie auf alle Fälle nochmal zu erreichen, u. teile ihr das auch mit, falls nicht umgehend für Abhilfe gesorgt wird.