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Blumenkästen am Balkon erlaubt???

Frage von flocke84 flocke84

Hallo, wir haben folgendes Problem und zwar haben die Nachbarn über uns Blumenkästen nach aussen über der Balkonbrüstung hängen. Hab ich ansich auch kein Problem mit..... bisher! Wr wohnen im Erdgeschoss und haben Terrasse mit Garten Nun ist es so, dass die Blumen oben ständig die Bütenblättet verlieren, und die liegen alle zu Hauf in meinem Garten und auf der Terrasse. Das wäre alles weniger schlimm, wenn ich nicht einen Sohn von zehn Monaten hätte, und die Zwerge nehmen bekanntlich alles in den Mund!. Ausserdem, wenn der Nachbar seine Pflanzen gießt, haben wir regelmäßig wirklich große Pfützen auf der Terrasse. Wir haben ihn schon zwei mal nett gebeten, sich was einfallen zu lassen, dass das so nicht geht! Aber nix ausser leere Versprechen! Was meint ihr könnten wir tun? Wären wir bei einer Beschwerde beim Vermieter im Recht?

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Antworten (12)

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    Antwort von wesermensch wesermensch

    verzetzte dich doch mal in die Lage deines Nachbern, wie soll er das verhindern? du hast imerhin eine Terasse, dann lass ihm doch seine wennigen Blümchen. Versuche es zu tolerieren und breche keinen Streit vom Zaun, der am Ende mehr Ärger verursacht, als die Blätter und das Wasser.

    Kommentar von flocke84 flocke84

    würdest du das genauso sehen, wenn dein kind die pflanzenreste in den mund nimmt, und du ne Dusche von oben bekommst, wenn du auf deiner Terrasse sitzt?? abgesehen davon, es sind 8 (!) Blumenkästen

    Kommentar von wesermensch wesermenschwesermensch

    ihr habt auf eurer terasse doch bestimmt auch Pflanzen die von dem kleinen gegessen werden könnten, für Kinder wirst du fast überall Gefahren endecken, aber du kannst sie nicht alle verhindern. Wenn es regnet, ist es bei euch doch bestimmt noch nasser.

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    Antwort von guterwolf guterwolf

    also ich habe auch Blumenkästen, aber meine Blumen verlieren nicht ständig ihre Blätter...

    dagegen kannst du nichts machen, Blätter fliegen auch von Bäumen und Büschen...

    aber gegen die ständige Berieselung kannst du dich verwahren. Der Mieter muss so giessen, dass kein Tropfwasser auf den darunter liegenden Balkon/Terrasse fließt.

    Und wenn alles nichts hilft, sprich mit dem Vermieter, denn eher gibst du doch keine Ruhe.

    Ach ja, und ob nun Pflanzenreste oder Gras oder die Blumen von deiner Terrasse in den Mund gesteckt werden ist eigentlich egal.

    Ein 10 Monate altes Kind lässt man auch nicht allein - auch nicht auf der Terrasse...

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    Antwort von Randberlinerin Randberlinerin

    Wer Natur sucht, muss Blütenblätter in Kauf nehmen. Aber kein Gießwasser. Von den Balkonkästen darf keine Gefahr ausgehen, auch müssen sie so montiert sein, dass nichts herabstürzen kann bei Sturm etc. pp. Eigentlich müsste wg. der einheitlichen Gestaltung der Fassade bzgl. Balkonkästen etwas in der Hausordnung stehen..

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Ich würde nicht gleich zum Vermieter rennen. Bitte doch den Nachbarn Wannen unter die Kästen zu tun, die kosten nicht viel und das Problem mit dem Wasser ist gelöst. Was die Pflanzenreste angeht, kannst du wohl nicht viel machen, die können von überall auf eure Terasse fliegen. Du kannst ja schlecht im ganzen Viertel die Anpflanzungen verbieten. Da musst du schon selbst aufpassen.

    Kommentar von flocke84 flocke84

    und ob er da was machen kann.... seine blumen pflegen zum beispiel! Wenn man regelmäßig selber alles welke entfernt, fliegt auch nicht alles durch die Gegend

    Kommentar von joyce123 joyce123joyce123

    Meinst du nicht, du übertreibst da etwas?

    Kommentar von flocke84 flocke84

    Nein, das meine ich wirklich nicht

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Um Probleme zu vermeiden - insbesondere wegen der Pfützen - kann der andere Mieter doch vor dem zu Bett gehen gießen.

    Soviel muss ihm doch seine Blütenpracht wert sein.

    Wer Blumen in Blumenkästen am Balkon hat, muss diese regelmäßig prüfen, damit - alles kann nicht verhindert werden - der Großteil der Blüten nicht bei Dir auf die Terrasse fällt.

    Mehr kann man hier kaum verlangen.

    Der VM kann zwar angesprochen werden, er kann aber das Problem, wenn jemand unter dem Tag giesst oder die Blüten nicht rechtzeitig entfernt, auch nicht beseitigen.

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    Antwort von Gianna6 Gianna6

    Immanuel Kant: "...die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt." Dieses Prinzip liegt hier zugrunde und besagt konkretenfalls, daß der Mieter über euch - so er gern Blumenranken sehen möchte - die Pflanzen gern in nach innen des Balkons aufgehängten Blumenkästen tun darf. Ausnahme ist das französische Fenster - hier geht's schlecht. Solche habe ich nämlich über mir... (mit Blumenköästen dran, die auch tüchtig bröseln). Den Winter über kam noch ein Vogelhäuschen dazu, wodurch Kernschalen in Menge vor unseren Fenstern lagen. Aber das stellte sich nun als Vorteil heraus, weil wir nun mehrere Sonnenblumen daraus zu begrüßen haben. Zur FRAGE: Hausverwaltung anschreiben, die Situation schildern und dem unbelehrbaren Mieter einen freundlichen Hinweis der dritten Stimme zukommen lassen. Das hilft regelmäßig, weil er sich hier der Kritik dan desjenigen ausgesetzt suieht, der ihm zur Not auch das Mietverhältnis kündigen könnte wegen anhaltender Störung des Hausfriedens und Nichtbefolgung der Hausordnung oder...

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Nachstehend eine Info des DMB (Deutscher Mieterbund)zur Nutzung von Balkonen etc.:

    (dmb) Auf dem mitgemieteten Balkon oder der Terrasse kann sich der Mieter frei bewegen. Er kann nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) Stühle, Bänke, Tische oder Sonnenschirme aufstellen, er kann Freunde, Nachbarn und Verwandte einladen, dort kann gegessen, getrunken und gefeiert werden. Allerdings, die Rechte des Vermieters und der Nachbarn, auch deren Ruhebedürfnis ab 22.00 Uhr, müssen immer im Auge gehalten werden. Der Deutsche Mieterbund hat eine Reihe von Urteilen zusammengestellt:

    Mieter dürfen einen unauffälligen Sichtschutz (AG Köln 212 C 124/98) oder ein Rankengitter (AG Schöneberg 6 C 360/85) anbringen. Sie müssen darauf achten, dass das Mauerwerk nicht beschädigt wird. Soll eine Markise installiert werden, wird die Zustimmung des Vermieters benötigt. Mieter dürfen auf Balkon und Terrasse rauchen, selbst wenn ein Nachbar sich durch den Zigarettenqualm gestört fühlt (AG Bonn 6 C 519/98), und sie dürfen die Wäsche trocknen. Das gilt ohne Weiteres für die "kleine Wäsche" und das Aufstellen eines Wäscheständers (AG Euskirchen 13 C 663/94), das gilt aber auch für eine fest montierte Wäschestange oder Wäscheleinen. Bohrungen auf dem Balkon sind nach einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth (7 S 6265/89) genauso zulässig, wie Bohr- und Dübellöcher in der Wohnung selbst. Die "große Wäsche" darf hier zumindest dann getrocknet werden, wenn der Balkon zu einem Hinterhof hinaus geht und ernsthaft niemand Anstoß nehmen kann. Blumenkübel dürfen auf Balkon oder Terrasse aufgestellt werden. Grundsätzlich gilt das auch für Blumenkästen oder Blumentöpfe. Voraussetzung ist, dass die Blumenkästen ordnungsgemäß befestigt sind, so dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ebenso muss ein Mieter darauf achten, dass auslaufendes Wasser, zum Beispiel Gießwasser, nicht die Fassade, andere Gebäudeteile oder die "unten" wohnenden Nachbarn beeinträchtigt. Sind diese Vorgaben erfüllt, dürfen die Blumenkästen normalerweise auch an der Außenwand des Balkons angebracht werden (AG München 271 C 23794/00). Für die Reinigung des Balkons ist natürlich der Mieter zuständig. Hierzu gehört nach Ansicht des LG Berlin (61 S 379/85) auch das Säubern des Abflusssiebes. Kommt es zu übermäßig starken Verschmutzungen durch Tauben muss unter Umständen der Vermieter einschreiten und die "Taubenplage" bekämpfen (BayObLG RE Miet 2/98; LG Freiburg 3 S 386/96). Reparaturen sind Sache des Vermieters.

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    Antwort von Numie Numie

    Also dieses Problem hatte ich auch schonmal, aber im umgekehrten Fall. Ich kann nur sagen, es sind nur Blätter. Deine Kinder lässt du doch eh nicht alleine raus. Aber bevor alles auf den Kopf fällt, würde ich mir auch Untersetzer besorgen. Ich finde es furchtbar, wenn man bei jeder Kleinigkeit zum Vermieter rennt, deshalb bitte ihn doch nett um diesen Gefallen. Weil stell dir vor, er rennt gleich zum Vermieter, weil deine Kinder ihn ständig in der Mittagsruhe stören (weil Kinder ja nicht stumm sind). Das wäre doch auch grausam. Nachbarschaft ist ein Geben und Nehmen.

    Kommentar von flocke84 flocke84

    Wieso sollte ich meine Kinder in meinem eigenen Garten nicht auch ma allein draussen lassen? Wie scHon geschrieben, Ich habe ihn zwei mal nett und in Ruhe gefragt, ob er sich nicht was einfallen lassen kann! Es kam nix von ihm!!!! Das nenne ich ignorant!!!! Abgesehen davon hat er selber kinder, (die in meinem garten spielen) kann sich also über meine nicht beschweren!!!!!

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    Antwort von jospe jospe

    vielfach wird festgelegt, daß die balkonkästen nur nach innen aufgehängt werden dürfen.

    ich würde mit dem vermieter sprechen

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    Antwort von jamaga1 jamaga1

    Nicht gleich Beschwerde, redet mit dem Vermieter und schildert den Fall. Vlt. bringt es etwas, wenn der Vermieter mit dem Nachbarn redet. Bringt es nichts, dann würde ich versuchen den Vermieter unter Druck zu setzen.

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    Antwort von PIMP1990 PIMP1990

    nein wärt ihr nicht...eure nachbarn dürfen die blumenkästen so hin hängen wie es ihnen gefällt...da seit ihr leider machtlos

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Ich würde nochmal mit dem anderen Mieter sprechen und dazusagen, sollte sich das in einer Woche nicht ändern, bin ich gezwungen den Vermieter über diesen Mißstand zu informieren. Evtl müssen Sie dann die Blumenkästen entfernen.

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