Blitzer: Ich war nicht der Fahrzeughalter. Dieser hat aber einen Anhörungsbogen bekommen für seinen Sohn (der es nicht war). Verjährung verlängert?
Verlängert sich die Verjährungsfrist von 3 Monaten nun auf 6 Monate ? + Der Brief (an die falsche Person) wurde einige Tage vor der Verjährung erstellt aber ist paar Tage danach erst angekomen.
2 Antworten
Verjährung tritt ein, wenn nicht innerhalb von 3 Monaten ab Tattag gerechnet gegen den Betroffenen ein Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder eine andere unterbrechende Maßnahme ergangen ist.
Du hast also bisher nichts bekommen? Die 3 Monate sind um?
Dann dürfte Verjährung eingetreten sein. Die Schreiben an den Fahrzeughalter und dessen Sohn sind nicht relevant.
Wird die Verjährung nicht verlängert durch die falsche Beschuldigung des Sohnes ? Glaube das auch wenn es die falsche Person ist dass es trz verlängert wird
Im Anhörungsbogen steht ein Datum bis zu dem zurück zu schicken ist, wird das ignoriert bekommt der Fahrzeughalter dem Bußgeldbescheid
Und wo steht geschrieben, das ne drei monatige Verjährungsfrist gilt?
Das steht so im Internet dass eine 3 Monatige Verjährungsfrist gilt
§26 StVG 3