Blaulicht - Was für eine Strafe bekommt man, wenn man als Privatperson ein Sondersignal nutzt?

Das Ergebnis basiert auf 35 Abstimmungen

Wie blöd kann man nur sein?! 66%
:D Ich will auch mal :D 20%
Zu wenig strafe wird's schon sein. 11%
Ach du warst das, der mich überholt hat wie so ein bekloppter! :D 3%
ich weiß es nicht. 0%

21 Antworten

Wie blöd kann man nur sein?!

Google sagt: mißbräuchliches Benutzen, 20 €

Betriebserlaubnis erloschen, 50 € und 3 Punkte lichttechnische Einrichtungen verändert, 20 €

Auf der BAB in der Mitte durch mit Blau und Horn, Nötigung


Was ich von deiner Aktion halte sage ich lieber nich...

Wie blöd kann man nur sein?!

Dieses Verhalten zeigt deutlich, dass Du zur Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet bist. Deine Fahrerlaubnis gehört eingezogen! Anhand Deiner Aussage würde ich Dein geistiges Alter auf ca. 12 schätzen.

Zu wenig strafe wird's schon sein.

Schade das man Dich nicht erwischt hat. Keine Strafe aus dem Verkehrsrecht kann dafür hoch genug sein. Du bringst damit nicht nur Dich sondern auch andere in Gefahr. Ich würde Dir den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen.

Wie blöd kann man nur sein?!

Mit dem "Blaulicht" hast du den Straftatbestand nach §132 Amtsanmaßung erfüllt, du machst dich also strafbar. Das mindeste ist eine mehr als saftige Geld- oder Bewährungsstrafe wenns hart auf hart kommt. Zudem kann es noch als Nötigung ausgelegt werden. Blaulicht ist ausschliesslich für Rettungskräfte und Polizei da und nicht für pubertäre Spinner! Noch viel Spass damit!

AbiLS32 
Fragesteller
 22.03.2010, 12:41

Spinner, jihhhha :D

lass deine ganze wut beim schreiben raus :D

Leeeeute was geht mit euch >.< lach :D

Reiswaffel87  22.03.2010, 13:03
@AbiLS32

Du wolltest Antworten und die bekommst du. Du begehst damit nicht bloß eine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern unter Umständen astreine Straftaten.

meisterheizer  22.03.2010, 13:14
@Reiswaffel87

Womit tatsächlich erwiesen ist, das es sich hier um einen pubertären Spinner handelt!

Wie blöd kann man nur sein?!

Die mißbräuchliche Verwendung eines Blaulichts kommt einen wesentlich teuerer, als es viele Foren im Internet behaupten.

Im Einzelnen ist das (jedoch keinesfalls nur das Verwarnungsgeld):

  • 20 Euro Verwarnungsgeld,
  • bei gleichzeitiger Verwendung eines Signalhorns nochmal 20 Euro sowie
  • Erlöschen der Betriebserlaubnis am Fahrzeug durch Veränderung oder Anbringung der Lichtanlage: Fahren ohne Zulassung
  • daraus resultierend unter Umständen Erlöschen des Versicherungsschutzes: Fahren ohne Versicherung
  • Straftatbestand der Nötigung, sobald jemand wegen des Horns Platz macht
  • Straftatbestand der Amtsanmaßung, sobald das Horn von anderen Verkehrsteilnehmern bemerkt wird
  • Einziehung des Blaulichts und ggf. des Horns
  • unter Umständen Einziehung des Fahrzeugs als Tatmittel.

Alles in allem nichts, das man zum Spaß mal so in Kauf nehmen sollte. Ich selbst habe Erfahrungen mit Sondersignalfahrten und muss jedem Hobbyraser davon abraten. Man hat ein wesentlich höheres Unfallrisiko auf Einsatzfahrten, was sich nochmal erhöhen drüfte, wenn man "Freizeitcop" ist.

meisterheizer  22.03.2010, 13:16

Gute Antwort! Dem würde es wirklich nicht schaden, wenn er mal mit einem Rettungswagen oder der Feuerwehr eine Einsatzfahrt machen müsste! Da üwrde ihm das ganz schnell vergehen!

Reiswaffel87  22.03.2010, 13:19

Dass man je nach Fahrweise natürlich auch wegen Geschwindigkeitsübertretungen mit allen Konsewuenzen dran ist, ist eigentlich überflüssig zu erwähnen. Strafrechtlich selbstverständlich kommt noch "Gefährdung des Straßenverkehrs" und bei einem Unfall sowas wie fahrlässige Körperverletzung in Betracht.

MrDirekt  22.03.2010, 15:05

Hi Reiswaffel87,

... in einem solchen Fall, wie es der User selbst beschrieben hat, hat der Gesetzgeber der Polizei sogar die Möglichkeit gegeben, den Führerschein sofort einzubehalten und einen Antrag auf Entziehung der Fahrerlaubnis zu stellen. Das genannte Verwarnungsgeld in der erwähnten Höhe ist NUR ein Auffangtatbestand, der in den wenigsten Fällen greifen wird ...

Ob ein Richter den Fahrerlaubnisentzug ebenso sieht, wird in einigen Monaten fallbedingt entschieden worden sein. Bis dahin ist der User keinen Kilometer selbst gefahren, und der plötzliche Verzicht zum Autofahren ist und bleibt für den "Blaulichtjunkie" eine Phase des Nachdenkens, warum mehr als 71 % der hier Befragten den User bescheinigen: "Wie blöd kan man(n) nur sein?!"

IdS

MrDirekt

Reiswaffel87  22.03.2010, 15:17
@MrDirekt

Danke für deine Ergänzungen. Da hat es sich doch gelohnt den Suchbegriff "Polizei" zu ergänzen, damit bestimmte Personen die Frage finden.

BaneV  21.11.2012, 10:20

Da wäre ich aber vorsichtig:

  1. Amtsanmaßung beinhaltet, dass man sich als "Amtsträger der Staatsgewalt" ausgibt (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtsanmaßung). Sowohl Feuerwehr als auch Notärzte sind berechtigt, im Notfall ein Blaulicht zu verwenden - ohne bei Bund oder Land beschäftigt zu sein.

  2. Erlöschen der Betriebserlaubnis: Nach dieser Argumentation wäre auch die Taschenlampe im Handschuhfach oder das Smartphone mit Fotoblitz am Halter eine "Veränderung oder Anbringung der Lichtanlage". Somit würde jedes dritte Fahrzeug ohne Versicherungsschutz fahren...

  3. Tatbestand "Nötigung" und Sichern des Blaulichts als Beweismittel: Kein Zweifel.

Damit wir uns nicht falsch verstehen: Wer so fährt, hat nicht die nötige Reife zum Führen eines PKW und dem Entzug der Fahrerlaubnis sollte eine psychologische Behandlung folgen. (Inklusive MPU vor neuer Zulassung zur nächsten Führerscheinprüfung.)

Aber die o.g. Argumentation halte ich doch für irgendetwas zwischen fragwürdig und sachlich falsch.

Reiswaffel87  11.02.2013, 02:23
@BaneV

Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen einer im Handschuhfach mitgeführten Taschenlampe und einem auf dem Dach installierten Blaulicht. Findest du nicht? Was die Amtsanmaßung angeht: In solchen Fällen wird regelmäßig wegen dieses Tatbestandes ermittelt. So abwegig kann der also nicht sein. Darüber hinaus ist bei dem Tatbestand nicht nur das tatsächliche Handeln sondern auch die beabsichtigte und tatsächliche Wirkung auf Dritte beachtlich.