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Blaulicht - Was für eine Strafe bekommt man, wenn man als Privatperson ein Sondersignal nutzt?

Frage von AbiLS32 AbiLS32

Guten Morgen :-)

Also ich schreibe mal schnell meine geschichte zu der Frage :D

Ich habe mir bei ebay ein Blaulicht gekauft ( http://www.youtube.com/watch?v=UgfQw6GREiQ so sieht es aus!)

ich habe es in meine Sonnenblende eingebaut, sodass ich diese nur noch runterklappen muss, wenn ich das Blaulicht mal brauche grins

Am Samstag, auf dem Weg zur Disco habe ich es dann benutzt und bin auf einer Bundesstraßevielleicht 160 gefahren, und natürlich nach dem Motto "linke spur meine" .

Dann kam eine Polizeistreife von vorne, diese hat dann kurz gebremst ist aber weiter gefahren o.O Ich weiß nicht woran es lag... erstens sieht das Blaulicht verdammt nach Cobra 11 aus und zweitesn fahre ich kein altes auto ... Citröen C4 BJ 07 ...

Was wäre gewesen, wenn die Mich angehalten hätten?! Welche Strafe kommt da auf einen Zu mit wie vielen Punkten?! :D

Für eure antworten danke ich!!! :)

25 Abstimmungen
Abstimmungen
Wie blöd kann man nur sein?! 15
:D Ich will auch mal :D 6
Ach du warst das, der mich überholt hat wie so ein bekloppter! :D 0
ich weiß es nicht. 0
Zu wenig strafe wird's schon sein. 4
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Antworten (26)

  • 7
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Die mißbräuchliche Verwendung eines Blaulichts kommt einen wesentlich teuerer, als es viele Foren im Internet behaupten.

    Im Einzelnen ist das (jedoch keinesfalls nur das Verwarnungsgeld):

    • 20 Euro Verwarnungsgeld,
    • bei gleichzeitiger Verwendung eines Signalhorns nochmal 20 Euro sowie
    • Erlöschen der Betriebserlaubnis am Fahrzeug durch Veränderung oder Anbringung der Lichtanlage: Fahren ohne Zulassung
    • daraus resultierend unter Umständen Erlöschen des Versicherungsschutzes: Fahren ohne Versicherung
    • Straftatbestand der Nötigung, sobald jemand wegen des Horns Platz macht
    • Straftatbestand der Amtsanmaßung, sobald das Horn von anderen Verkehrsteilnehmern bemerkt wird
    • Einziehung des Blaulichts und ggf. des Horns
    • unter Umständen Einziehung des Fahrzeugs als Tatmittel.

    Alles in allem nichts, das man zum Spaß mal so in Kauf nehmen sollte. Ich selbst habe Erfahrungen mit Sondersignalfahrten und muss jedem Hobbyraser davon abraten. Man hat ein wesentlich höheres Unfallrisiko auf Einsatzfahrten, was sich nochmal erhöhen drüfte, wenn man "Freizeitcop" ist.

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    Gute Antwort! Dem würde es wirklich nicht schaden, wenn er mal mit einem Rettungswagen oder der Feuerwehr eine Einsatzfahrt machen müsste! Da üwrde ihm das ganz schnell vergehen!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Dass man je nach Fahrweise natürlich auch wegen Geschwindigkeitsübertretungen mit allen Konsewuenzen dran ist, ist eigentlich überflüssig zu erwähnen. Strafrechtlich selbstverständlich kommt noch "Gefährdung des Straßenverkehrs" und bei einem Unfall sowas wie fahrlässige Körperverletzung in Betracht.

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    Genau!

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi Reiswaffel87,

    ... in einem solchen Fall, wie es der User selbst beschrieben hat, hat der Gesetzgeber der Polizei sogar die Möglichkeit gegeben, den Führerschein sofort einzubehalten und einen Antrag auf Entziehung der Fahrerlaubnis zu stellen. Das genannte Verwarnungsgeld in der erwähnten Höhe ist NUR ein Auffangtatbestand, der in den wenigsten Fällen greifen wird ...

    Ob ein Richter den Fahrerlaubnisentzug ebenso sieht, wird in einigen Monaten fallbedingt entschieden worden sein. Bis dahin ist der User keinen Kilometer selbst gefahren, und der plötzliche Verzicht zum Autofahren ist und bleibt für den "Blaulichtjunkie" eine Phase des Nachdenkens, warum mehr als 71 % der hier Befragten den User bescheinigen: "Wie blöd kan man(n) nur sein?!"

    IdS

    MrDirekt

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Danke für deine Ergänzungen. Da hat es sich doch gelohnt den Suchbegriff "Polizei" zu ergänzen, damit bestimmte Personen die Frage finden.

  • 4
    Antwort von joyce123 joyce123
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Willst du von uns jetzt etwa hören, was für ein toller Kerl du bist? Wie blöd ist das denn?

  • 3
    Antwort von Julchen2102 Julchen2102
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Es wird nicht lange dauern, dann ist die "linke Spur" nicht mehr der deinige. Entweder gehörtst du einem Baum oder du füllst die Verkehrssünderkartei mit ihren Staftaten. §39 Abs.2 StVo. Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. Wenn durch die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn der Anschein besonderer amtlicher Befugnisse erweckt wird, kann dies eine Straftat darstellen (§ 132 StGB - Amtsanmaßung). Dann ist der FS wech :-)).

  • 2
    Antwort von pilot350 pilot350
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    hast dich wohl einmal im leben ernstgenommen und wichtig gefühlt. du gehörst in psychologische behandlung. da werde sie bei dir einige defizite feststellen die aussagen, dass dir zur führung eines kraftfahrzeuges im öffentlichen strassenverkehr einfach die voraussetzungen fehlen und deinen führerschein einziehen.

    Kommentar von AbiLS32 AbiLS32

    oooch neij ;-) lol :D wie süüüüß :D

  • 2
    Antwort von meisterheizer meisterheizer
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Mit dem "Blaulicht" hast du den Straftatbestand nach §132 Amtsanmaßung erfüllt, du machst dich also strafbar. Das mindeste ist eine mehr als saftige Geld- oder Bewährungsstrafe wenns hart auf hart kommt. Zudem kann es noch als Nötigung ausgelegt werden. Blaulicht ist ausschliesslich für Rettungskräfte und Polizei da und nicht für pubertäre Spinner! Noch viel Spass damit!

    Kommentar von AbiLS32 AbiLS32

    Spinner, jihhhha :D

    lass deine ganze wut beim schreiben raus :D

    Leeeeute was geht mit euch >.< lach :D

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Du wolltest Antworten und die bekommst du. Du begehst damit nicht bloß eine kleine Ordnungswidrigkeit, sondern unter Umständen astreine Straftaten.

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    Womit tatsächlich erwiesen ist, das es sich hier um einen pubertären Spinner handelt!

  • 2
    Antwort von sammy2010 sammy2010
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    du muss noch viel lernen in deinem leben...mit so was macht man keinen spass..hast wohl den ernst eines "blaulichts" noch nicht erkannt

  • 1
    Antwort von Officer Officer
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Dieses Verhalten zeigt deutlich, dass Du zur Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet bist. Deine Fahrerlaubnis gehört eingezogen! Anhand Deiner Aussage würde ich Dein geistiges Alter auf ca. 12 schätzen.

  • 1
    Antwort von HcvH58 HcvH58
    Abgestimmt für: Zu wenig strafe wird's schon sein.

    Schade das man Dich nicht erwischt hat. Keine Strafe aus dem Verkehrsrecht kann dafür hoch genug sein. Du bringst damit nicht nur Dich sondern auch andere in Gefahr. Ich würde Dir den Führerschein auf Lebenszeit abnehmen.

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    Antwort von trici1414 trici1414
    Abgestimmt für: :D Ich will auch mal :D
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    Antwort von HubertusKW HubertusKW
    Abgestimmt für: :D Ich will auch mal :D

    Jeder Verkehrsteilnehmer sollte so ein Blaulicht haben.

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    Antwort von Tim2008 Tim2008
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!
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    Antwort von SolarOne SolarOne
    Abgestimmt für: :D Ich will auch mal :D

    Also ich würde das auch gerne mal machen... ich habe aber leider nicht ein blaulicht sowie einen führerschein :D aber sonnst ^^

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    Antwort von Figo112 Figo112
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!
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    Antwort von schulli1304 schulli1304
    Abgestimmt für: Zu wenig strafe wird's schon sein.

    Na du Troll!

    Junge, du bist der Held! Und Helden sterben bekanntlich früh (am Straßenbaum). Eigentlich schade, dass die reguläre Blaulichtfraktion nicht schnell genug begriffen hat, wer und was da entgegen kommt.

    Willst einen gut gemeinten Ratschlag? Wenn ja, trette in eine Feuerwehr ein. Dann kannst du auch mal Samstags nachts mit der Rettungsschere unter erlaubter Verwendung von Blaulicht und Tatütata ganz legal mitfahren. Hoffe nur, du bekommst an der Einsatzstelle nicht das heulen, wenn du siehst, wie die Kameraden mit schwerem Gerät versuchen, eingeklemmte Menschen aus dem Wrack zu befreien und wie die Rettis um das Leben der Menschen kämpfen und Angehörige der Opfer mit einem Zusammenbruch an der Einsatzstelle stehen.

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    Antwort von Nameless23 Nameless23
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!
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    Antwort von Shalos Shalos

    Ich denke die meisten Richter würden nicht zögern dich aufgrund der Amtsanmaßung zu verurteilen. D.h. du wärst dann vorbestraft! Und solltest du dem Richter auch so nonchalant gegenübertreten wie hier im Forum könnte er sogar Freiheitsstrafe statt Geldstrafe verhängen!!

    Also im Zweifel solche Sachen lieber sein lassen! Das lohnt sich nicht!!!!

    Die Verstöße gegen das OwiG oder die StVO kämen noch zusätzlich sozusagen als Sahnehäubchen obenauf...(um nur die rein rechtliche Seite zu betrachten, Sicherheit und Moral lasse ich mal Außen vor, da haben sich genug geäußert)

  • 0
    Antwort von BossUwe BossUwe
    Abgestimmt für: Zu wenig strafe wird's schon sein.

    Für diesen Unfug kann die Antwort nur so lauten.

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    Antwort von benni2108 benni2108

    okay halten wir fest:

    du bist ein idiot!!

    und frag dich nich was passiert wäre wenn die polizei dich angehlten hätte sondern eher was passiert wäre wenn eine 30 jahre alte Eiche dich angehalten hätte!!!

    aber das sind diese "ich bin zu cool für diese welt leute" die man dann jedees WE aus den autos schneidet -.-

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    Antwort von BlackCloud BlackCloud
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Gott, lass Hirn regnen ... ist dein Leben so langweilig, dass du auf so einen Schwachsinn kommst? Ich hab Mitleid mit dir für soviel Blödheit!

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    Antwort von biguns biguns

    du hast hier doch mit nem anderen account vor ein paar tagen gefragt wo man sowas kaufen kann, oder?

    Kommentar von AbiLS32 AbiLS32

    nein, dann hätte ich wohlmöglich mit diesem anderen account, diese Frage gestellt.

    MACHTS KLICK?!?!?!?!

    rooofl ^^

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    Antwort von Ellwood Ellwood
    Abgestimmt für: Zu wenig strafe wird's schon sein.
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    Antwort von crazyone1989 crazyone1989
    Abgestimmt für: :D Ich will auch mal :D

    Sowas wird nicht billig ;) Is aber cool.

    Kommentar von Julchen2102 Julchen2102Julchen2102

    Wie alt ist denn dieser Bußgeldkatalog. Der ist doch schon Museumsreif.

    Kommentar von crazyone1989 crazyone1989crazyone1989

    Hab ich was von Bußgeldkatalog geschrieben?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    ...und gefährlich.

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    Antwort von Redgirlfan Redgirlfan
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Google sagt: mißbräuchliches Benutzen, 20 €

    Betriebserlaubnis erloschen, 50 € und 3 Punkte lichttechnische Einrichtungen verändert, 20 €

    Auf der BAB in der Mitte durch mit Blau und Horn, Nötigung


    Was ich von deiner Aktion halte sage ich lieber nich...

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    Antwort von Uwe29104 Uwe29104
    Abgestimmt für: :D Ich will auch mal :D

    Ich glaube,keine strafe,da du ja,nicht in kombination mit Martinshorn gefahren bist,denn dann hättest du ja ein sogenanntes Hoheitsrecht in anspruch genommen!

    Kommentar von meisterheizer meisterheizermeisterheizer

    Diese Antwort ist wohl nicht dein ernst? Auch Blaulicht allein ist nur den Rettungskräften und der Polizei vorbehalten und ist auch ohne Signal ein Zeichen für einen Einsatz!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Verwendung eines Blaulichts unterscheidet sich in den Strafen nicht von der zusätzlichen Verwendung eines Horns. Kommt beides zusammen wird es lediglich teuerer. Dass man ein "Wegerecht" nur hat, wenn Blaulicht und Horn zusammen an sind hat für die Bestrafung des mißbräuchlichen Verwendung keine Bedeutung.

    Ach und zu dem hoffentlich nicht ganz ernst gemeinten "Ich will auch mal": Man hat ein wesentlich höheres Unfallrisiko mit Sondersignal, als ein normaler Verkehrsteilnehmer. Als ungeübter Hobbyraser erst recht.

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    Antwort von USAfan USAfan
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!
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    Antwort von Freethesymbols Freethesymbols
    Abgestimmt für: Wie blöd kann man nur sein?!

    Mann,du hast echt mehr Glück als Verstand.

    Kommentar von AbiLS32 AbiLS32

    :D So wirds sein :D

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