Das steht in der STVO:
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Jetzt meine Frage.
Als First Responder wird man des öfteren zu einem Verkehrsunfall gerufen!
Da mit dem Privat PKW angefahren wird ist keine Absicherung vorhanden.
Orangenes Blinklicht darf ja laut STVO zum absichern benutzt werden.
Wie ist es mit Blauem?! Es ist zur Warnung einer Unfallstelle gedacht aber es ist ja kein Offiziellen Einsatzfahrzeug! Aber es ist ausgestattet zum Menschenleben retten.
Wir sprechen hier nur von der Absicherung!!!! Das Auto steht!!!
Wo könnte man da Anfragen, bei welcher Behörde?
Die Genehmigung für ein Blaulicht kann auch für ein Privatfahrzeug erteilt werden, z.B. für "besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr, Einsatzleiter des Katastrophenschutzes und Notärzte" (hier: Bayern). Hier gäbe es auch die Möglichkeit, organisationsfremde (=Privat-)Fahrzeuge, die dauerhaft für den First-Responder-Dienst eingesetzt werden, mit Blaulicht auszustatten. Problem ist hierbei das "dauerhaft".
ausnahmen gibt es wohl immer, aber warum dann nichtmal für die polizeibehördlichen EINSATZFAHRZEUGE?????????????? STRANGE..........denn , wie oben beschreiben, die klage der stadt dortmund wurde abgewiesn, und das waren keine privatfahrzeuge, sehr seltsam...
Erstmal bitte die städtische "Polizeibehörde" (städt. Ordnungsamt) nicht mit der Polizei gemäß Landes-Polizeiaufgabengesetz verwechseln (Du hast es ja geschrieben, ich mache es nur für andere Mitleser deutlich).
Das heißt, dass die eben genau nicht für die erste Gefahrenabwehr zuständig sind, sofern sie nicht unter "Feuerwehr" oder "Katastrophenschutz" bzw. Spezialisten wie "Gas-/Stromversorger" oder "Verkehrsunternehmen" fallen. Das wird vermutlich der Grund sein.
Allerdings kenne ich den Vorfall nicht und auch nicht die Begründung des Gerichts. Da sollte der Grund ja wohl genau drinstehen.
Die von mir geschilderte Regel ist übrigens genau das: keine Ausnahme, sondern eine gültige, klar definierte und rechtlich abgesicherte (Verwaltungs-)Regel. Klar ist auch der Hintergrund: gäbe es nicht die Möglichkeit dem genannten Personenkreis das Blaulicht aufs Privatauto zu setzen, hätten diese ggf. einen Anspruch auf ein Dienstfahrzeug...das wäre weit teurer.
jaa, gut. die einsatzfahrzeuge von verkehrsunternehmen oder gasversorger oder auch das unfallhilfefahrzeig der bahn, stimmt. die sind ja privat und haben auch blaulicht. also sind die damit gemeint...dann verstehe ich die regel auch, daran habe ich nicht gedacht...habe das privat anders aufgefasst.....
der vorfall mit der stadt dortmund war so, das die stadt im ihrem aufgabenberaich ja das polizeigesetz in anspruch nehmen darf und auch zur gefahrenprävention tätig ist, und öfters der polizei aushelfen musste bei einsätzen, bei denen ein dringliches handeln erforderlich war. also einsätze, bei denen die polizei sehr wohl mit blaulicht gefahren wäre. und um in zukunft dementsprechende hilfe leisten zu können, wollten die dasblaulicht be4halten, es wurde aber gefordert, das blaulicht abzumontieren, eil sie eben "nur" ab und an ja aushelfen und nach meinung des gerichtes dieses ab und an ja kein grudn wäre, das blaulicht behalten zu dürfen.......
meiner meinng nach , da die stadt eben auch polizeiaufgben wahrnimmt, auch im bereich der gefahrenabwehr, sollten die das blaulicht wieder erhalten dürfen, aber naja, ist meine meinng....
http://www.wkdis.de/rechtsnews/ovg-nordrhein-westfalen-kein-blaulicht-fuer-fahrzeuge-eines-kommunalen-ordnungsdienstes-168020
okay, war nicht in dortmund, sondern woanders, aber da hab ichs wieder.....