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Blaulicht (Strobo-Blitzer) im Auto mitführen?

Frage von Sithys Sithys

Hallo zusammen,

für Privatgelände bzw. Autoshows habe ich mir gerade Blaulichter bestellt. Ein Strobo-Blitzer mit Magnet und ein weiteres Blitzlicht auch mit Magnet, leuchtet aber sehr intensiv.

Darf ich das ganze Betriebsbereit im Auto mitführen, ohne das dazu jemand etwas sagen kann, solange ich es nicht benutze. Für den Straßenverkehr ist es definitiv nicht vorgesehen!

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Antworten (4)

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    Antwort von baertl baertl

    Mitführen ja, sofern nicht fest eingebaut und nicht betriebsbereit (das wäre Zulassungspflichtig).

    Herzeigen im öffentlichen Verkehrsraum (also "auffällig unauffällig" in Windschutzscheibe, Heckablage o.ä.) könnte auch ohne Betrieb als Missbrauch ausgelegt werden, würde ich also nicht versuchen.

    Benutzen im öffentlichen Verkehrsraum (das sind auch nicht abgetrennte private Verkehrsflächen!) egal ob beim Fahren oder im Stehen ist eine Ordnungswidrigkeit, je nach Begleitumständen kommen dann noch andere Sachverhalte aus dem Straf-, Zivil- und Ordnungsrecht dazu. Kann teuer werden.

    Die Benutzung auf abgetrenntem Privatgelände ist legal, sofern im Rahmen (also z.B. keine Belästigung wg. Lärm o.ä.), allerdings sollte man auf komische Fragen von Ordnungshütern vorbereitet sein.

    Einschlägig sind primär mal §38 StVO und die StVZO.

    Aber: Wozu braucht man sowas???

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Da muss ich mich selbst kommentieren: "nicht betriebsbereit" heißt, dass es nicht z.B. durch einfachen Schalter eingeschaltet werden kann. Wenn das Ding nicht angeschlossen im Kofferraum liegt, dann ist das "nicht betriebsbereit".

    Kommentar von Sithys SithysSithys

    Naja auf Shows ist sowas halt echt angesagt.

    Mich würde es nur super nerven, wenn die mich anhalten, und das Ding liegt im Kofferraum und die brummen mir dafür noch ne Strafe auf -.-.

    Nachdem ich aber eben schon etliche Urteile etc. gelesen habe, scheint dieser ganze "Ich setz mir im Straßenverkehr 'n Blaulicht aufs Dach"-Bereich sehr schwammig zu sein. Hoheitsaufgaben hin und her und keine Ahnung. Wie erwähnt, darum gehts mir auch nicht, ich brauchs nur für Privat Shows! Danke baertl!

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Schwammig ist das nicht, da ist die StVO und die StVZO sehr sehr eindeutig.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Achja, nochwas: Auch wenn Du das (legal) nicht angeschlossen im Kofferraum mitführst, solltest Du keinen Anlass liefern, dass das missinterpretiert werden könnte - die Rennleitung ist bei solchen Dingen sehr argwöhnisch. Eine sehr ausführliche Verkehrskontrolle könnte die Folge sein, auch wenn sonst nichts passiert.

    Am besten also als "Partylicht" im Originalkarton transportieren.

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    Antwort von xxxyz xxxyz

    Nur im Kofferraum mitführen ist normal ok. aber bei Autoshows oder Privatgelände sollte es weit genug von der nächsten Straße weg sein,und auch auf Parkplätzen wo Autoshows sind kann die STVO in Kraft sein.

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    Antwort von volker3329 volker3329

    Betriebsbereit darfst du das nicht mitführen. Im Karton ,auf der Rücksitzbank dagegen schon.

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    Antwort von fuchsi1970 fuchsi1970

    Solange Betriebsbereit nicht heisst, dass es offen sichtbar ist, darfst Du es mitführen.

    Z.B.: Ansteckbereit fürn Zigarettenanzündern im Kofferraum verstaut.

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