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Blaulicht Legal benutzen ? Feuerwehr ?

Frage von HTCTouch2 HTCTouch2

Hallöchen liebe GuteFrage.net nutzer,

ich habe bei mir in der Feuerwehr gehört das man an sein Privat Fahrzeug, als Feuerwehrmann, Blaulicht mit Horn einbauen darf und dies im Einsatzfall, bzw. um schnellstmöglich zur Feuerwache zu kommen, benutzen darf.

Stimmt dies und/oder bräuchte man da nich noch sämtliche Genehmigungen ?

Wäre toll wenn mir da einer helfen könnte der sich damit ein bisschen auskennt oder dies sogar selber in seinem Privat Fahrzeug verbaut hat.

Danke schon einmal im Vorraus

Ps.: Ich bin in einer Freiwilligen Feuerwehr und habe einen ca. 10-11Km langen Fahrtweg, durch die halbe Innenstadt, um zur Wache zu kommen. Das heißt es sind vermutlich auch viele Rote Ampeln.

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Antworten (16)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von baertl baertl

    Es gibt tatsächlich die Möglichkeit, auch in ein Privatfahrzeug eine legale Sondersignalanlage einzubauen - das muss von der Straßenverkehrsbehörde zugelassen sein, im Fahrzeugschein eingetragen sein, die Anlage muss bauartzugelassen sein und sachgerecht eingebaut sein, ob die Technik und Einbau stimmen, will sich die Zulassungsbehörde von einem Gutachter (z.B. TÜV) bestätigen lassen. Es kann sein, dass die private KFZ-Versicherung auch ein Wörtchen mitzureden hat, dann muss diese den Versicherungsschutz auch für Sondersignalfahrten erweitern bzw. bestätigen. Diese Möglichkeit gibt es in manchen Bundesländern, aber eher nur für besondere Führungsdienstgrade der Feuerwehr oder des Rettungsdienstes bzw. des Katastrophenschutzes. Als einfaches Mitglied wird man das nicht genehmigt bekommen. Du kannst es ja mal bei Deiner Zulassungsbehörde beantragen...(wirst aber abblitzen).

    Eine Sondersignalanlage ungenehmigt einzubauen oder sogar zu nutzen kann neben dem Ordnungsgeld zu weiteren Verfahren (je nach Schaden) und auch zur Beschlagnahme des Fahrzeugs führen, da würde ich dringend davon abraten.

    Die Inanspruchnahme von Sonderrechten nach §35 StVO als "Feuerwehr" geht auch ohne Blaulicht/Horn (es entfällt dann aber die unbedingte Verpflichtung anderer Verkehrsteilnehmer zur Schaffung "freier Bahn" nach §38). Ob das auch für Feuerwehrangehörige auf dem Weg zur Wache gilt, wird von der Rechtssprechung sehr differenziert gesehen. Da würde ich mich auf keinen Fall auf irgendwelche Aussagen verlassen, es kann aber sein, dass es in Deinem Bundesland eine offizielle Stellungnahme des verantwortlichen Landesministeriums gibt - der Leiter der Feuerwehr sollte da helfen können.

    Ein Dachaufsetzer oder ein Schild in der Windschutzscheibe "Im Einsatz" ist nur ein Kennzeichen und eine Bitte um Verständnis, kein Freibrief zum Rasen. Die Aufsetzer und Schilder dürfen die Fahrsicherheit (Sicht! Festigkeit!) nicht beeinträchtigen. Beleuchtete Schilder sind i.d.R. nicht zulässig (es gibt Ausnahmen, aber auch die muss man sich genehmigen und eintragen lassen, siehe oben).

    Eine geringe Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit oder sonstige geringe Verstöße ohne Gefährdung anderer kann vom Grundsatz des rechtfertigenden Notstandes (sowohl im Ordnungswidrigkeits- als auch im Strafbereich) gedeckt sein. Dazu musst Du aber wissen, wozu Du alarmiert wurdest und welche Wichtigkeit Dein Einsatz gegenüber der Verletzung des anderen Rechtsgut hat. Bei einer Feuerwehr, bei der noch viele andere Helfer mit gleichwertiger Ausbildung anrollen, ist es fraglich, ob genau Du da eine Ausnahme in Anspruch nehmen kannst.

    Unabhängig vom Straßenverkehrsrecht ist dann noch die versicherungstechnische Seite. Es kann sein, dass Deine KFZ-Versicherung den Schaden bei einer solchen Fahrt nicht abdeckt (Vorsatz...). Es gibt Zusatzversicherungen für solche Fälle, aber ob Du oder Deine Feuerwehr/Organisation das abgeschlossen haben, müsstest Du mal nachfragen.

    Das alles wird im Schadenfall eventuell ein Gericht beurteilen, das das möglicherweise ganz anders sieht, als Du oder auch dein Feuerwehrchef. Es gibt bereits Urteile, in denen dem Feuerwehrmann vorgerechnet wurde, dass seine Zeitersparnis nur im Sekundenbereich gelegen hätte und er sowieso nur einer von vielen gewesen wäre. Und es gibt Fälle, in denen der anfahrende Helfer schwer und sogar tödlich verunglückte. Also Vorsicht! Der Ärger ist es nicht wert.

    Falls Du doch unbedingt Blaulicht/Horn auf dem Privat-PKW haben willst: geh in ein Bundesland, in dem es möglich ist und werde dort eine entsprechende Führungskraft. Viel Spaß dabei... :)

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    Antwort von Leon97531 Leon97531

    Nein darfst Du nicht am Privatfahrzeug, ein Blick in die StVZO §52 Absatz 3 verrät dir dies:

    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

    1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
    2. Einsatz- und Kommando-Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    3. Kraftfahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe mit spurgeführten Fahrzeugen, einschließlich Oberleitungsomnibussen, anerkannt sind,
    4. Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes, die für Krankentransport oder Notfallrettung besonders eingerichtet und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind.

    Für dich ist Punkt 4 relevant, du benötigst ein besonders eingerichtetes KFZ, und dein FZ-Schein muss dies bestätigen.

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    die antwort ist doch einleuchtend genug, wenn das nicht die beste ist, weiss ich es nicht. stimmt 100%ig....

    Kommentar von Allpa AllpaAllpa

    Naja Punkt 4 trifft da nicht unbedingt zu! Er braucht ja keinen eingetragenen Krankenkraftwagen, sondern eher (aus Punkt 2) einen Kommando-Fahrzeug der Feuerwehr. Daran sieht man aber genau, dass es für Feuerwehreinheiten keine Zivil-, oder Privatfahrzeuge gibt.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    Er braucht ja keinen eingetragenen Krankenkraftwagen

    Brauch er auch nicht, sondern muss nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sein.

    Er braucht ja keinen eingetragenen Krankenkraftwagen, sondern eher (aus Punkt 2) einen Kommando-Fahrzeug der Feuerwehr.

    Ein Kommando Fahrzeug der Feuerwehr ist doch kein Privatwagen, und um einen Privatwagen dreht sich doch die Frage.

    Von daher kann Punkt 2 nicht zutreffen, ebenso nicht Punkt 1, sondern nur Punkt 4 im Falle eines Privatwagens, bei allen anderen Punkten handelt es sich nicht um einen Privatwagen !

    Kommentar von Allpa AllpaAllpa

    Eben genau darum geht es ja! Nirgends wird von einem Privatfahrzeug gesprochen! Auch bei Punkt 4 geht es NICHT um ein Privatfahrzeug, sondern um ein Kraftfahrzeug des Rettungsdienstes das besonders eingerichtet UND als Krankenkraftwagen eingetragen ist.

    Bei der FW gibt es nur Kommandowagen aber KEINE Privatfahrzeuge.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Auch das Privatfahrzeug eines vorbenannten Einsatzleiters kann als Kommandofahrzeug anerkannt sein und darf dann mit Blaulicht/Horn ausgerüstet sein. Landesspezifische Regelungen beachten.

    Kommentar von percuSSion2 percuSSion2percuSSion2

    In diesem fall zählt keine Stvzo sondern die straßenzulassungsbehörde.

    Kommentar von Leon97531 Leon97531Leon97531

    In diesem fall zählt keine Stvzo sondern die straßenzulassungsbehörde.

    Aha, und nach welcher Verordnung handelt die Behörde in deinen Augen ?
    Genau nach der StVZO (Straßen Verkehr Zulassungs Ordnung)

    Oh mann !

  • 5
    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Davon träumt wohl fast jeder Ehrenamtliche, aber es ist und bleibt verboten! Zum Glück!!!

    Kommentar von HTCTouch2 HTCTouch2HTCTouch2

    warum den zum Glück ??? dies wird ja nicht Privat benutzt !

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Weil ich nicht auf der Straße sein möchte, wenn die gesamte Einsatzabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr mit Blaulicht auf Amokfahrt zum Gerätehaus unterwegs ist!

    Kommentar von Allpa AllpaAllpa

    Absolute Zustimmung! Zum Glück wurde die entsprechende Petition sehr schnell wieder gekippt!

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Es kann Genehmigungen geben. Die werden allerdings (zum Glück!) nicht für jeden Helfer erteilt, sondern wenn, dann nur für besondere Führungskräfte. Auch ehrenamtliche.

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    Antwort von Allpa Allpa

    Das ist auf keinen Fall erlaubt und das ist auch gut so!

    Du darfst auf deiner Fahrt zum Gerätehaus zwar etwas schneller fahren und auch (wenn eindeutig erkennbar ist, dass du niemanden gefährdest) STOP-Schilder, Rechts-vor-Links und im besonderen Falle auch rote Ampeln langsam überfahren. Allerdings hast du keine Möglichkeiten diese "Sonderrechte" den anderen Verkehrsteilnehmern anzuzeigen, bzw. einzufordern. Auch nicht durch Lichthupe und Warnblinker. Gerade letzteres ist sehr gefährlich, nicht nur für dich auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

    Baust du dir trotzdem solche Gerätschaften in dein Fahrzeug, erlischt deine Betriebserlaubnis und der Versicherungsschutz (egal ob verwendet oder nicht). Umgehen kann man das durch eine Sondergenehmigung durch das Landratsamt und die Zulassungsstelle, diese wirst du aber in keinem Fall bekommen. Du bist garantiert nicht so wichtig für deine Feuerwehr, dass der Einsatz ohne dich nicht bewältigt werden könnte.

    Sieh es so, du willst anderen in einer Notsituation Hilfe leisten. Das kannst du nur wenn du selbst gesund an der Einsatzstelle ankommst. Es ist nachweislich so, dass das Unfallrisiko bei einer Blaulichtfahrt um etwa 300% steigt. Sollte es dazu kommen, kannst nicht nur du keine Hilfe mehr leisten, sondern es gibt auch noch einen zweiten Einsatzort!

  • 0
    Antwort von Ben01 Ben01

    Sehr interessanter Gesprächsverlauf... Und ich hoffe, dass ich bei einigen Antworten einfach die Ironie überlesen habe...

    Privatfahrzeuge mit SoSiAnlage gibt es u.a. bei: -LNA und OrgL des Rettungsdienstes -GBM/SBM und KBM der Feuerwehr. Natürlich nur mit Genehmigung

    Polizeibeamte mit SoSi-Anlage im Privat-PKW nach meinem Wissen nicht!

    Wie schon mehrfach beschrieben, wird es für den "einfachen" ehrenamtlichen Helfer wohl kaum Genehmigungen geben.

    Nun zum Gesprächsverlauf: HTC hat eine rechtliche/verwaltungsrechtliche Frage gestellt. Kein Grund ausfallend zu werden. Es gibt keinen Grund hier gleich einen Cobra11-Helfer zu vermuten und HTC hat Euch auch nicht nach Eurer Meinung zu ehrenamtlichen Helfern gefragt. Wenn Ihr Ihm die Frage beantworten könnt, macht es doch einfach, wenn Euch die Frage zu blöd ist - einfach weiterklicken -

    Kommentar von HTCTouch2 HTCTouch2HTCTouch2

    Danke :)

  • 0
    Antwort von xxxyz xxxyz

    Es müsste mit vielen genemigungen gehen dann bräuchtest du aber auch gute Sondersignalanlagen die eine "E-Zertifizierung" haben,solche Anlagen kosten dann schon mal gute 500-1000€ und sind nicht irgendwelche billig-teile...

    Ich würde es lassen,mir würde es dann zu teuer und zu umständlich werden.

    Es kann ja auch dann öfter mal sein das dich die Polizei anhält und überprüft und auch das kostet dann viel Zeit.

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    Antwort von m1405m m1405m

    darf man nicht, aber es gibt so magnetschilder für aufs dach wo drauf steht feuerwehr im einsatz. du darfst zwar nicht regeln brechen aber die anderen leute respektieren es vlt

  • 0
    Antwort von Jakob1 Jakob1

    Als MItarbeiter einer Kfz-Zulassungsbehörde: Nein, das darfst du nicht. In der StVZIO ist im § 42 genau geregelt, wer Blaulicht oder gelbes Blinklicht verwenden darf. Eine Privatperson darf kein Blaulicht verwenden.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Doch, darf sie (wenn sie darf). Wobei man natürlich streiten kann, inwieweit die Person im Einsatz dann noch Privatperson ist. Das Auto bleibt jedenfalls privat. Und da gibt es dann die Möglichkeit, eine Sondersignalanlage und die entsprechenden Rechte zu genehmigen - das hängt aber vom Bundesland ab. In Bayern gilt aktuell das Schreiben IC4-3612.35-26 Kra des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren mit der Anlage Anwendungshinweis "Sonderrechte und Sonderwarneinrichtungen für private Kraftfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst" (Stand 15.04.2009).

    Das weiß aber tatsächlich nicht jeder Mitarbeiter einer KFZ-Zulassungsbehörde. Der Chef derselben wusste es aber.

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    Antwort von BossUwe BossUwe

    Das darfts Du in Niedersachsen erst ab Stadt/ Gemeindebrandmeister aufwärts und ist mit strengen Auflagen, wie ein eingebautes Funkgerät, Feuerlöscher im Fahrzeug, und das mitführen von der Einsatzkleidung sowie von der Eintragung in die Fahrzeugpapiere verbunden.

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    Antwort von tvjattendorn tvjattendorn

    Der Gesetzgeber schreibt unmissverständlich vor, dass nur spezielle Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, DRK, THW, Polizei, DLRG und Rettungsdienst mit blauem Warnblinklicht aus- gestattet werden darf. Wenn ein civiles Fahrzeug mit Blaulichtaufbau erwischt wird muss der Halter mit hohen Geldstrafen haften !

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    Antwort von ju96747 ju96747

    nutz doch ein schild wie ,, Feuerwehr im Einsatz " und ein orangenfarbenes warnlicht . Viele verkehrtsteilnehmer zeigen dann auch schon rücksicht. aber ich würde meinen mit einigen genehmigungen ist es auch möglich dein eigenes fahrzeug mit Blaulicht auszustatten. da solltest du dich mal bei deiner gemeinde informieren..... am besten mal beim ordnungsamt oder beim bauamt (mancherorts sind die für die feuerwehr zuständig) nachfragen !

    LG Justus

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    Antwort von stefvol stefvol

    hehehe jaja sonst gehts aber noch gut oder?? Zuviel TV gesehen? Wenn du mal Brandmeister bist und ein schönes knallrotes Dienstfahrzeug bekommst und dann im Dienst bist und einen Eisnathbefehl bekommt, daaaaann aber auch nru daaaaaaaaann darfste mit Blaulicht und Tatütata fahren, aber nicht wie die gesengte Sau sondern gemäß den Verkehrsvorschriften - und wennde als letzter in nem Stau gerätst kommste als letzter da raus - da nutzt Blaulicht und Tatütata auch nix.... eigentlich sollte das ein grundwissen sein wenn mein bei der FFW mitspielt

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    Antwort von jockl jockl

    Warum fragst Du das hier ? Oder waren in letzter Zeit mal wieder Privat-TV-Sender der meiste Zeitvertreib ?

    Frage doch den Hauptmann Deiner Einsatz-Truppe.

    Kommentar von HTCTouch2 HTCTouch2HTCTouch2

    Warum Antwortest du ? Zu viel langeweile am PC ? Ich muss ja nicht mit jeder kleinigkeit zum Wehrführer rennen !!! ich wollte mich einfach mal erkundigen ob das hier villt. jemand weis, aber wenn da wieder gleich solche antworten kommen mit "zuviel tv geschaut oder was " kann ich auch drauf verzichten.

    warum bist du hier angemeldet wenn eh nur solche sinnlosen Kommentare bei rauskommen ich glaube hier gibt es genügend Leute die hier gerne etwas schreiben wollen um den Leuten hier zu helfen !

    Kommentar von jockl jockljockl

    Ok, schau Dir doch mal den ganzen Komplex Deiner Frage an un ddU wirst schnell feststellen, dass ich mit meiner Antwort garnicht soweit von der Realität weg bin.

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    Antwort von Konservativ Konservativ

    Nein da hat dir Quatsch erzählt.

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    Antwort von FrauFred FrauFred

    Wenn Polizisten das dürfen, und die haben doch auch auf ihren Privatautos mit denen sie zur Arbeit fahren ein Blaulicht, musst Du das doch auch dürfen.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    So ein Quatsch! Das sind Zivilfahrzeuge der Polizei, keine Privatfahrzeuge...

    Kommentar von FrauFred FrauFredFrauFred

    Aber wenn Ärzte in Urlaub fahren, dann dürfen die doch, oder?

    Kommentar von HTCTouch2 HTCTouch2HTCTouch2

    NIcht immer Zivilfahrzeuge !

    unter meinen bekannten sind auch ein paar Polizisten die ihr Privatfahrzeug mit Blaulicht ausgestatten haben.

    und dies dürfen sie auch weil sie genehmigungen dafür haben.

    deswegen ja auch meine frage ob man das mit genehmigungen bekommen kann !

    Kommentar von Allpa AllpaAllpa

    Warum sollten Ärzte die nicht im Dienst sind (Urlaub) bitte Blaulicht benutzen dürfen??? Blaulicht und Sondersignal sind Rechte die nur BOS im Notfall einsetzen dürfen. Auch diese dürfen das nicht wenn kein Einsatz vorliegt.

    Kommentar von FrauFred FrauFredFrauFred

    Ach so ist das. Sieh mal einer an!

    Kommentar von Allpa AllpaAllpa

    Warum sollten Ärzte die nicht im Dienst sind (Urlaub) bitte Blaulicht benutzen dürfen??? Blaulicht und Sondersignal sind Rechte die nur BOS im Notfall einsetzen dürfen. Auch diese dürfen das nicht wenn kein Einsatz vorliegt.

    Kommentar von Allpa AllpaAllpa

    Warum sollten Ärzte die nicht im Dienst sind (Urlaub) bitte Blaulicht benutzen dürfen??? Blaulicht und Sondersignal sind Rechte die nur BOS im Notfall einsetzen dürfen. Auch diese dürfen das nicht wenn kein Einsatz vorliegt.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Wahrscheinlich hat sie das mal beim "Landarzt" oder "Bergdoktor" oder irgendeiner anderen Ärzte-Soap gesehen... Traurig!

    Kommentar von FrauFred FrauFredFrauFred

    So ähnlich, es war das Traumschiff.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Auch zuviel Privat-TV-Sender geguckt ???

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    So ein Kindergarten! Blaulichtgeile Hobbyretter, die "Cobra11" für die Realität halten, sind einfach zuviel für meine Nerven...

    Kommentar von colt1212 colt1212colt1212

    kein polizist, der an seinem privatfahrzeug ein blaulicht hat, hat dafür ne genehmigung, garantiert nicht. die , die das beahupten, speilen sich auf. blaulicht gibt es nur für die fahrzeuge, die im §52 absatz 4 StVZO aufgeführt sind. und privatfahrzeuge sind keine einsatzfahrzeuge, da keine behördenfahrzeuge. schon alleine aus versicherungstechnischen gründen wird da niemals genehmigt. und der arzt, der im urlaub blaulciht hat, den will ichsehen. ärzte dürfen allerhöchstens ein gelbes blinkschild mit der aufschrift "arzt im einsatz" auf dem dach haben, das gibt denen aber keine sonderrechte und ist mit einem blaulicht nicht vergleichbar....echt zuviel fernsehen geguckt...

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    Antwort von Crack Crack

    Nein, das darfst du als Privatmann nicht.

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