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Blaulicht genehmigung

Frage von mehdie mehdie

Hallo,

es ist ja verboten auf straßen mit einem PKW mit Blaulicht und Martinshorn zu fahren, wenn man keine Sondergenehmigung hat. Was für kirterien muss man denn erfüllen um solch eine Sondergenehmigung zu bekommen ?? Recht das wenn man in einer ganz normalen Freiwilligen Feuerwehr ist ??

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Antworten (11)

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Glücklicherweise reicht das nicht aus! Man wäre ja seines Lebens nicht mehr sicher...

    Kommentar von cartman13579 cartman13579cartman13579

    aha, menschen, die ihre freizeit, gesundheit und ihr leben für die allgemeinheit zu opfern bereit sind, sind also unberechenbare psychopathen?

    und dafür noch 7 DHs???

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Schwätz nicht so einen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast! Ich bin selbst seit über 35 Jahren haupt- und ehrenamtlicher Rettungsassistent und weiß genau, wieviele nassgeschwitzte blaulichtgeile Dummbeutel es bei uns und bei den Feuerwehren gibt. Ich habe schon Todesangst, wenn diese Leute ohne Sondersignal zur Rettungswache oder zum Gerätehaus fahren. Und ich bin strikt gegen Sondersignal für Privatfahrzeuge!

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Ja. Das ist Voraussetzung für den Job. Macht ja sonst kein normaler Mensch. :)

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Die Antwort ist leider falsch. Es könnte reichen, kommt aber auf die Funktion an, die man in der "ganz normalen" Feuerwehr erfüllt. Bestimmte Führungsdienstgrade können die Berechtigung zum Führen von Blaulicht und Horn auf dem Privatfahrzeug unter bestimmten Bedingungen tatsächlich offiziell erhalten.

    Das einfache Feuerwehrmitglied natürlich eher nicht. Zum Glück.

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Was ist denn bitte an meiner Antwort falsch? Bekommt vielleicht jeder Löschknecht ein Blaulicht auf sein Privatauto geschraubt? Grundsätzlich reicht die Mitgliedschaft bei einer Feuerwehr eben nicht für eine Ausnahmegenehmigung aus, und hier bekommt auch ein örtlicher Wehrführer keine. Ab SBI/KBI aufwärts kann man dezent daran denken...

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Auch ein KBI ist Feuerwehrmitglied...dann reicht die Mitgliedschaft aus. :)

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Etwas viel kleinliche Haarspalterei, meinst Du nicht auch? Außerdem schrieb ich "grundsätzlich", was bedeutet, dass es gewisse Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt, zum Beispiel für den KBI. \Korinthenkackermodus OFF ;-)

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Klar kleinlich, aber gerade beim Blaulicht macht Haare spalten Sinn. Um damit weiterzumachen: das "Grundsätzlich" hast Du erst nachträglich geschrieben, zualleroberst steht "Glücklicherweise". :)

    Kommentar von LondonerNebel LondonerNebelLondonerNebel

    Okay, dann also exklusiv für Dich im Kontext: Glücklicherweise reicht die (einfache) Mitgliedschaft grundsätzlich nicht! Die zwei Schlüsselworte darfst Du sogar tauschen, ohne dass sich der Sinn verändert. Arbeiten Deine Kollegen eigentlich gerne mit Dir zusammen?

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Müssen sie nicht. Ich bin der Chef. :)

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    Antwort von baertl baertl
    1. Es ist nicht verboten, ich mache das häufiger... "Man" braucht keine Sondergenehmigung, sondern das Fahrzeug muss ordnungsgemäß mit den Sonderwarneinrichtungen ausgestattet sein, d.h. der Einbau muss in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein.

    2. Die Kriterien für die Erlangung einer Eintragung von Sonderwarneinrichtungen legt die Zulassungsstelle bzw. deren vorgesetzte Behörde fest. Prinzipiell muss der Einbau dem Stand der Technik und damit den einschlägigen Normen entsprechen. Das prüft ein Sachverständiger (z.B. der TÜV). Dann muss der Halter die Erlaubnis haben, so eine Sonderwarneinrichtung zu führen. Das kann sein, weil er einen entsprechenden Dienst betreibt, z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst o.ä. Oder er nach örtlich unterschiedlichen Regelungen (Bundeslandabhängig) z.B. als Führungskraft der Feuerwehr, des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes die entsprechende Möglichkeit hat. Diese wird er sich im Zweifelsfall von der zuständigen Behörde bestätigen lassen müssen. Zudem wird in der Regel der Nachweis einer KFZ-Versicherung vorliegen müssen, die das erhöhte Risiko abdeckt. Dann folgt die Eintragung in die fahrzeugpapiere und die Einrichtung darf unter Einhaltung der einschlägigen Paragraphen der StVO sowie eventueller Auflagen (z.B. Führung eines Fahrtenbuches) benutzt werden.

    3. Als normales, "einfaches" Feuerwehrmitglied ohne (kreisweite) Führungsfunktion hast Du schlechte Chancen. Prinzipiell steht Dir aber frei, das bei der zuständigen Behörde (Zulassungstelle fragen) zu beantragen. Wundere Dich nicht, wenn Du eine Absage bekommst.

    Die zentrale Frage ist natürlich immer: WOZU brauchst Du das?

    Allzeit gute Fahrt!

    Kommentar von lemonshaker lemonshakerlemonshaker

    Es wird bei den meisten 18-25jährigen blaulichtgeilen schon an der Versicherungsbestätigung scheitern. Bei altgedientem Führungspersonal kann man das gelten lassen da dort die Vernunft hoffentlich vorhanden ist und auch mit SoSi auf ankommen gefahren wird

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Das "alt" nehme ich Dir jetzt fast übel... :)

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    Antwort von hellomynameis hellomynameis

    Was für kirterien muss man denn erfüllen um solch eine Sondergenehmigung zu bekommen ??

    Du müsstest eine Einsatzkraft sein, bei der ein bestimmtes öffentliches Interesse daran besteht, dass du mit deinem Privatfahrzeug §§ 35 und 38 StVO nutzen dürftest. Das ist in der Regel nur bei höheren Führungskräften und einigen Spezialkräften, die oft überörtlich tätig werden der Fall. Als normales Mitglied in einer FF hast du nur den Weg zum Gerätehaus zurück zu legen. Dafür brauchst du das nicht. Siehe auch hier: http://www.gutefrage.net/tipp/sonderrechte-fuer-angehoerige-von-freiwilligen-feu...

  • 1
    Antwort von beagle53 beagle53

    Da ich schon mal Sonderrechte mit Wegerechten verwechselt habe, werde ich diese Frage nicht beantworten. Ich habe in diesem Forum zu Recht dafür "Prügel" bekommen.

    Ich gebe jedoch dem "LondonerNebel" einen Pluspunkt.

  • 0
    Antwort von xxxyz xxxyz

    In einem Privaten PKW mit Sondersignalen zu fahren ist verboten!

    Es gibt sogar für Einsatzfahrzeuge Vorschriften was den einbau von Sondersignalen angeht: Die Sondersignalanlage muss eine E-Zertifizierung haben,diese Kosten als RTK (Rundumton kombinationsanlage also Blaulichtbalken für den Festanbau) ca. 3000€ und als RKL (Rundumkennleuchte also Blaulicht evt. mit Magnet) so um die 300€ bis 900€ (darf keine billige von Baumarkt sein)

    Zudem muss eine Sondersignalanlage eingetragen bzw. das mitführen einer Magnetleuchte erlaubt und vermerkt sein.

    Erst dann bekommt ein Einsatzfahrzeug eine Sondergenemigung.

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    Antwort von Davidtheanswer Davidtheanswer

    Nein, das reicht nicht, die dürfen höchstens mal unter größer vorsicht und rücksichtnahme nen Stück schneller zum Gerätehaus fahren. Die dürfenen auch nciht einfachso einschalten...

    HaHaHa manche fragen sind echt Gut... achja so heißt das hier ja auch...

    Ich denke diese kann man "ergooglen" und schade das man keine Kommentare "DH"en kann... sind ein paar gute erklärungen dabei...

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    RatgeberHelden Antwort von Commodore64 Commodore64

    Es reicht von der Einsatzzentrale der Politei oder Feuerwehr den Einsatzbefehl zu bekommen der die Sonderrechte erteilt.

    Nur wird die Einsatzzentrale einem "dahergelaufenem wildfremden" niemals solche Befehle erteilen. Das Sonderrecht ist mit dem Einsatzbefehl verbunden. Wenn die befehlen "Komm zur Wache mit Blaulicht", dann kann man mit Blaulicht zur Wache fahren.

    Übrigens ist das Blaulicht kein Freischein! Man ist immer noch für verursachte Unfälle verantwortlich und wird bestraft.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Nein, reicht nicht. Die Verwendung von Blaulicht und Martinshorn bedürfen einer vorherigen behördlichen Genehmigung und den Eintrag in die Fahrzeugpapiere. Auch wenn es ein einfaches Magnetblaulicht ist.

    Kommentar von hellomynameis hellomynameishellomynameis

    Gäbe es eine "like"-Funktion für Kommentare, hätte ich die bei dir jetzt verwendet. ;-)

    Kommentar von Commodore64 Commodore64Commodore64

    Dass das Auto damit legal zugelassen sein muß ist was anderes.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Dann braucht man aber auch keine Freigabe von einer Einsatzzentrale. Die Verwendung liegt im Ermessen (und im Verantwortungsbereich) des Fahrers. Woher der wiederum die Information für seine Entscheidung bekommt, ist wieder was anderes.

    Kommentar von derbas derbasderbas

    Selbstverständlich brauche ich dafür die Freigabe "Sosi". Sonst würden ja auch all die Blaulichtgeilen Zivi´s (sorry dass ich das so schreibe) beim DRK nur noch mit Null fahren.

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    Antwort von Spenny448 Spenny448

    Wir sind hier nicht in Russland^^ Hier bekommt niemand für sein privates Auto ein Blaulicht. Anderen ist es auch möglich ohne Sonderrechte pünklich zu Wache zu kommen.

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Doch, auch hier ist es möglich, für Privatfahrzeuge Blaulicht und Martinshorn offiziell genehmigt zu bekommen und im Einsatz legal zu nutzen. Das ist für Führungskräfte der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes sogar üblich.

    Der Staat spart sich damit nebenbei eine Menge Geld für Dienstfahrzeuge. :)

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    Antwort von NGFRA NGFRA

    Hi,

    als Feuerwehrmann hast du nicht das Recht mit Blaulicht zu fahren, als PrivatMann

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    Die Antwort ist zwar unvollständig, aber selbstverständlich ist es unter bestimmten Bedingungen möglich, eine Blaulichtgenehmigung für einen Privatwagen zu erhalten. Allerdings ist dazu die Eigenschaft "einfaches Feuerwehrmitglied" unzureichend.

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    Antwort von babsk88 babsk88

    nein reicht sicher nicht aus. sonst könnte echt jeder der bei der feuerwehr oder bei der rettungs ist mit blaulicht herumdüsen.

    ich glaube man muss das bei der zuständigen gemeinde beantragen, und das bekommen bei uns nur ärzte und z.b. der rettungskommandant vom rk. der muss aber jedes mal vorher bei der gemeine oder so anrufen ob es auch einschalten darf.

    lg

    Kommentar von baertl baertlbaertl

    In Deutschland: zuständig ist in der Regel die den Zulassungsämtern übergeordnete Regierungsbehörde. Blaulicht auf Privatfahrzeugen ist zwar möglich, wird aber sehr restriktiv gehandhabt.

    In Österreich: hier gibt es weitergehende Regelungen für Blaulichtgenehmigungen, z.B. auch für Tierärzte. Müsste irgendwo in irgendwelchen Straßenverkehrszulassungsverordnungen stehen.

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    Antwort von newophus newophus

    ja, ist es !

    LG

    Kommentar von hellomynameis hellomynameishellomynameis

    Nein, ist es nicht!

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