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Bis wieviel uhr dürfen kinder im alter von 7 jahren in begleitung erwachsener in die kneipe

gefragt von ilovetwilight22 am 10.10.2009 um 17:44 Uhr

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derwessi
beantwortet von derwessi am 10. Oktober 2009 17:45
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Am besten gar nicht.


David4711
beantwortet von David4711 am 10. Oktober 2009 17:44
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Überhaupt nicht. Geh auf den Spielplatz bei gutem Wetter.


anonym
beantwortet von HASEE am 10. Oktober 2009 17:45
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In die Kneipe? 7 JAhre? Das arme Kind.. Was soll es da? Das ist was für die älteren, lass das kleine da mal lieber raus

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 10. Oktober 2009 18:03

Das ist noch nicht das schlimmste.Das schlimmste vorne im Auto Rauchen Mamma und Pappa hinten im Mieff sitzen die armen Kinder .Asozial ist so etwas

Kommentar von DerOlaf am 10. Oktober 2009 20:31

super kommentar! DH!


Tourne
beantwortet von Tourne am 10. Oktober 2009 17:46
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Welcher guten Eltern würden bitte einen 7 Jährigen in eine Kneipe mitnehmen? Nur schlechte würden sowas tun. Oder dumme gechwister meiner meinung nach


schildi
beantwortet von schildi am 10. Oktober 2009 17:45
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Kinder sollten überhaupt nicht in eine Kneipe


leandra37
beantwortet von leandra37 am 10. Oktober 2009 17:47
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so etwas ist echt das aller letzte,mein Exmann hat das mit meiner tochter auch mal gemacht,das war es dann...super vorbilder die so etwas machen,da kommen die noch früh genug hin...

Kommentar von 6eb33eb7385b8f7d42e6d88f12789c6esmallderwessi am 10. Oktober 2009 17:55

Recht haste.

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 10. Oktober 2009 18:01

Immer diese bösen Expartner !!!


anonym
beantwortet von bijou1020 am 10. Oktober 2009 17:45
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was haben bitte schön, 7 jährige in einer Kneipe zu suchen ?


anonym
beantwortet von DerOlaf am 10. Oktober 2009 17:46
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überhaupt nicht. was sollen sie denn da? das ist ja wohl das letzte


Jenny8312
beantwortet von Jenny8312 am 10. Oktober 2009 17:49
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Kann mich da nur anschließen... Solche Fragen sollte man gar nicht erst stellen...


anonym
beantwortet von jimpo am 10. Oktober 2009 17:49
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Kinder haben in der Kneipe nichts zu suchen. Die sollen spielen und nichts anderes.


anonym
beantwortet von Princessz am 10. Oktober 2009 17:50
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Im Alter von 7 Jahren würde ich nicht mit meinem Kind in die Kneipe gehen.


Bause2404
beantwortet von Bause2404 am 10. Oktober 2009 17:50
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Jugendschutzgesetz: § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 10. Oktober 2009 18:00

lies mal das Jugendschutzgesetz Gültig ab Juli 2007 ich habe eins hier hängen

Kommentar von 4eda6e2283f4cb082856c5bb326fb161smallBause2404 am 10. Oktober 2009 18:34

Was steht da? Ich hab das aus´m Inet. Ist das nicht auf dem neuesten Stand?

Ich würde mein Kind auch nicht mit in die Kneipe schleppen.


LuVWalkZ
beantwortet von LuVWalkZ am 10. Oktober 2009 17:44
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EWG Buch auf, da steht das sicherlich.


Pepelina
beantwortet von Pepelina am 10. Oktober 2009 17:46
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mit begleitung so lange wie die eltern es erlauben


anonym
beantwortet von howina am 10. Oktober 2009 17:47
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Seit es das Rauchverbot gibt, dürfen Kinder überhaupt gar nicht mehr in Kneipen, in denen noch geraucht werden darf.

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 10. Oktober 2009 17:48

das regeln immer noch die Gesetze und nicht wir

Kommentar von howina am 10. Oktober 2009 17:54

Richtig. Und das Gesetz sagt, daß in Kneipen, in denen geraucht werden darf (und das sind in NRW nicht wenige....) Personen unter 18 Jahren ausnahmslos keinen Zutritt haben. Auch nicht in Begleitung Erwachsener.

Kommentar von D636a054fce25c399d056c1335a76c7dsmallKoechlein1948 am 10. Oktober 2009 17:58

was anderes habe ich nicht gesagt! Das gilt auch für Nachtclubs und Bordelle

Kommentar von howina am 10. Oktober 2009 18:03

Macht ja irgendwie auch Sinn, wenn es auch manchmal unpraktisch ist, daß man die Brut nicht mitnehmen darf.... (Nein! Moralapostel! Halt! Das war ein Witz!) Kinder haben in Kneipen nix zu suchen, die sollen auf den Spielplatz und abends gehören die ins Bett! Wobei ich als Kind auch mal mit meinem Papa in ne Kneipe gegangen bin und auch überlebt habe, und wenn man sonntags nachmittags mal nen Kaffee trinken gehen will, war es früher auch mal praktisch, die Kiddies mitzunehmen, die fanden das auch immer lustig in der Kneipe. Aber es ist schon richtig so, wie es ist....


Koechlein1948
beantwortet von Koechlein1948 am 10. Oktober 2009 17:47
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Auszug aus dem Jugendschutzgesetz : Die Zeitliche Begrenzung wird durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten Aufgehoben .Zitat ende


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