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Bis wieviel uhr dürfen kinder im alter von 7 jahren in begleitung erwachsener in die kneipe

Frage von ilovetwilight22 ilovetwilight22
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Antworten (18)

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    Antwort von derwessi derwessi

    Am besten gar nicht.

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    Antwort von Tourne Tourne

    Welcher guten Eltern würden bitte einen 7 Jährigen in eine Kneipe mitnehmen? Nur schlechte würden sowas tun. Oder dumme gechwister meiner meinung nach

  • 3
    Antwort von HASEE HASEE

    In die Kneipe? 7 JAhre? Das arme Kind.. Was soll es da? Das ist was für die älteren, lass das kleine da mal lieber raus

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    Das ist noch nicht das schlimmste.Das schlimmste vorne im Auto Rauchen Mamma und Pappa hinten im Mieff sitzen die armen Kinder .Asozial ist so etwas

    Kommentar von DerOlaf DerOlafDerOlaf

    super kommentar! DH!

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    Antwort von David4711 David4711

    Überhaupt nicht. Geh auf den Spielplatz bei gutem Wetter.

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    Antwort von leandra37 leandra37

    so etwas ist echt das aller letzte,mein Exmann hat das mit meiner tochter auch mal gemacht,das war es dann...super vorbilder die so etwas machen,da kommen die noch früh genug hin...

    Kommentar von derwessi derwessiderwessi

    Recht haste.

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    Immer diese bösen Expartner !!!

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    Antwort von schildi schildi

    Kinder sollten überhaupt nicht in eine Kneipe

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    Antwort von Bause2404 Bause2404

    Jugendschutzgesetz: § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.

    (2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.

    (3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    lies mal das Jugendschutzgesetz Gültig ab Juli 2007 ich habe eins hier hängen

    Kommentar von Bause2404 Bause2404Bause2404

    Was steht da? Ich hab das aus´m Inet. Ist das nicht auf dem neuesten Stand?

    Ich würde mein Kind auch nicht mit in die Kneipe schleppen.

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    Antwort von Princessz Princessz

    Im Alter von 7 Jahren würde ich nicht mit meinem Kind in die Kneipe gehen.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Kinder haben in der Kneipe nichts zu suchen. Die sollen spielen und nichts anderes.

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    Antwort von Jenny8312 Jenny8312

    Kann mich da nur anschließen... Solche Fragen sollte man gar nicht erst stellen...

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    Antwort von DerOlaf DerOlaf

    überhaupt nicht. was sollen sie denn da? das ist ja wohl das letzte

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    Antwort von bijou1020 bijou1020

    was haben bitte schön, 7 jährige in einer Kneipe zu suchen ?

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    Antwort von jrmum78 jrmum78

    Also: Ich habe auch vor, meinen Sohn 7 diese Woche mitzunehmen. Aber: Ich lebe mit meinem Sohn ganz allein und ich habe mir gedacht, dass man auch mal als liebevolle, schwerarbeitende Mama das Recht hat, seine Freunde zu treffen um nach vielen, vielen Jahren auch mal wieder seinen Geburtstag - wenigstens kurz - feiern zu können.

    Ich finde es schrecklich, wie manche Leute diese Frage beantworten. Es wurde nur gefragt, ob es erlaubt ist - wieso schließen so viele darauf, dass es um "Saufgelage" oder ähnliches geht. Schon traurig, dass manche Menschen immer gleich das Schlimmste denken!

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    Antwort von TStom TStom

    Ich würde sagen bis 20 Uhr. Am besten ist natürlich gar nicht

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    Antwort von Koechlein1948 Koechlein1948

    Auszug aus dem Jugendschutzgesetz : Die Zeitliche Begrenzung wird durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten Aufgehoben .Zitat ende

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    Antwort von diewildeHilde diewildeHilde

    Seit es das Rauchverbot gibt, dürfen Kinder überhaupt gar nicht mehr in Kneipen, in denen noch geraucht werden darf.

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    das regeln immer noch die Gesetze und nicht wir

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Richtig. Und das Gesetz sagt, daß in Kneipen, in denen geraucht werden darf (und das sind in NRW nicht wenige....) Personen unter 18 Jahren ausnahmslos keinen Zutritt haben. Auch nicht in Begleitung Erwachsener.

    Kommentar von Koechlein1948 Koechlein1948Koechlein1948

    was anderes habe ich nicht gesagt! Das gilt auch für Nachtclubs und Bordelle

    Kommentar von diewildeHilde diewildeHildediewildeHilde

    Macht ja irgendwie auch Sinn, wenn es auch manchmal unpraktisch ist, daß man die Brut nicht mitnehmen darf.... (Nein! Moralapostel! Halt! Das war ein Witz!) Kinder haben in Kneipen nix zu suchen, die sollen auf den Spielplatz und abends gehören die ins Bett! Wobei ich als Kind auch mal mit meinem Papa in ne Kneipe gegangen bin und auch überlebt habe, und wenn man sonntags nachmittags mal nen Kaffee trinken gehen will, war es früher auch mal praktisch, die Kiddies mitzunehmen, die fanden das auch immer lustig in der Kneipe. Aber es ist schon richtig so, wie es ist....

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    Antwort von Pepelina Pepelina

    mit begleitung so lange wie die eltern es erlauben

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    Antwort von LuVWalkZ LuVWalkZ

    EWG Buch auf, da steht das sicherlich.

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