
Überhaupt nicht. Geh auf den Spielplatz bei gutem Wetter.
In die Kneipe? 7 JAhre? Das arme Kind.. Was soll es da? Das ist was für die älteren, lass das kleine da mal lieber raus
Koechlein1948 am 10. Oktober 2009 18:03 Das ist noch nicht das schlimmste.Das schlimmste vorne im Auto Rauchen Mamma und Pappa hinten im Mieff sitzen die armen Kinder .Asozial ist so etwas
super kommentar! DH!

Welcher guten Eltern würden bitte einen 7 Jährigen in eine Kneipe mitnehmen? Nur schlechte würden sowas tun. Oder dumme gechwister meiner meinung nach

so etwas ist echt das aller letzte,mein Exmann hat das mit meiner tochter auch mal gemacht,das war es dann...super vorbilder die so etwas machen,da kommen die noch früh genug hin...
derwessi am 10. Oktober 2009 17:55 Recht haste.
Koechlein1948 am 10. Oktober 2009 18:01 Immer diese bösen Expartner !!!
was haben bitte schön, 7 jährige in einer Kneipe zu suchen ?
überhaupt nicht. was sollen sie denn da? das ist ja wohl das letzte

Kann mich da nur anschließen... Solche Fragen sollte man gar nicht erst stellen...
Kinder haben in der Kneipe nichts zu suchen. Die sollen spielen und nichts anderes.
Im Alter von 7 Jahren würde ich nicht mit meinem Kind in die Kneipe gehen.

Jugendschutzgesetz: § 4 Gaststätten (1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen oder sich auf Reisen befinden.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
Koechlein1948 am 10. Oktober 2009 18:00 lies mal das Jugendschutzgesetz Gültig ab Juli 2007 ich habe eins hier hängen
Bause2404 am 10. Oktober 2009 18:34 Was steht da? Ich hab das aus´m Inet. Ist das nicht auf dem neuesten Stand?
Ich würde mein Kind auch nicht mit in die Kneipe schleppen.
mit begleitung so lange wie die eltern es erlauben
Seit es das Rauchverbot gibt, dürfen Kinder überhaupt gar nicht mehr in Kneipen, in denen noch geraucht werden darf.
Koechlein1948 am 10. Oktober 2009 17:48 das regeln immer noch die Gesetze und nicht wir
Richtig. Und das Gesetz sagt, daß in Kneipen, in denen geraucht werden darf (und das sind in NRW nicht wenige....) Personen unter 18 Jahren ausnahmslos keinen Zutritt haben. Auch nicht in Begleitung Erwachsener.
Koechlein1948 am 10. Oktober 2009 17:58 was anderes habe ich nicht gesagt! Das gilt auch für Nachtclubs und Bordelle
Macht ja irgendwie auch Sinn, wenn es auch manchmal unpraktisch ist, daß man die Brut nicht mitnehmen darf.... (Nein! Moralapostel! Halt! Das war ein Witz!) Kinder haben in Kneipen nix zu suchen, die sollen auf den Spielplatz und abends gehören die ins Bett! Wobei ich als Kind auch mal mit meinem Papa in ne Kneipe gegangen bin und auch überlebt habe, und wenn man sonntags nachmittags mal nen Kaffee trinken gehen will, war es früher auch mal praktisch, die Kiddies mitzunehmen, die fanden das auch immer lustig in der Kneipe. Aber es ist schon richtig so, wie es ist....

Auszug aus dem Jugendschutzgesetz : Die Zeitliche Begrenzung wird durch die Begleitung eines Erziehungsberechtigten Aufgehoben .Zitat ende