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bis wann dürfen 14 jährige draußen bleiben

Frage von judasxD judasxD

hi meine stiefmutter macht immer voll ein auf gesetz also ich bin 14 und sie sagt das ich immer um 22 uhr zuhause sein muss weil das im jugendschutzgesetz so steht aber irgendwo habe ich mal gelesen das das alles quatsch ist und wir solange draußen bleiben wie wir wollen. könnt ihr mir weiterhelfen

lg judas

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Antworten (23)

  • 7
    Antwort von eurofuchs2 eurofuchs2

    Es gibt kein Gesetz, was Dich um irgendeine Uhrzeit nach Haus zitiert. Das einzige Gesetz was gilt, ist das Wort Deiner Mutter. Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht über Dich und Du musst Dich an die Heimkehrzeit halten, die sie Dir aufgibt. Das Jugendschutzgesetz regelt nicht den Aufenthalt im Freien, sondern nur an bestimmten Orten und Plätzen, sowie Veranstaltungen aller Art.

    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2
    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ich möchte mal erleben wenn um 2Uhr nachts eine 14jährige Person auf der Strasse von der Polizei aufgegriffen wird.Die Polizei wird diese Person nach Hause bringen.So ist es eben.Das ist auch ein Schutz für das Kind,vor Sexualtäter.

    Kommentar von holsch holschholsch

    du schweifst ab, das war nicht die frage

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Wir reden hier von Gesetzen und nicht, was du glaubst oder nicht.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    äh ...@sog. "Gelehrter"

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Lese mal Paragraph 8 Jugendschutzgesetz.Das ist nicht was ich glaube das sind tatsachen.Und das ist Fakt.

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Ja was steht denn da von draußen?

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Aufzählung der jugendgefährdenden Orte im JuschG sind nicht abschließend, richtig. Dass man irgendwann nicht mehr raus darf ist dennoch falsch.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Jep. Es wäre ziemlich traurig wenn die Straße vor meinem Haus Jugendgefährdend wäre. DAS würde bedeuten das der Staat nicht mehr für die Sicherheit der Bürger sorgen kann.

    Kommentar von GrafLukas GrafLukasGrafLukas

    Naja, der Schutz vor Sexualtätern ist wohl eher untergeordnet, es ist ja nicht so, als würden unsere Straßen da nachts nur so von wimmeln...

    Kommentar von Timmy2010 Timmy2010Timmy2010

    man von einem seualtäter? die laufen doch auch am tag rum . aber ist schon scheiße das kinder eiglich nicht mehr in sicherheit draußen spielen können

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Der Link funktioniert nicht,zumindest bei mir.

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Benutze den im Kommentar, deshalb habe ich noch einmal einen anderen hinzugefügt mit gleichem Inhalt.

  • 5
    Antwort von chromoson chromoson

    Jugendschutzgesetz Deutschland
    http://goo.gl/aVeF

  • 3
    Antwort von apriket apriket

    14 Antworten und keine einzige Quellenangabe! Erbärmlich! Solche Antworten sind vollkommen nutzlos!

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Braucht man auch nicht weil es so stimmt.Dann bitte gebe in der Suchmaschine Jugendschutzgesetz ein,da steht es.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Da muss ich apriket recht geben.
    Quellenangaben sind hier verpflichtend.
    Oder den Link reinstellen, anstatt des Kopierens (um Punkte zu bekommen)

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das sagst ausgerchnet du?Zitat :um Punkte zu bekommen? Du hast seit März über 100.000 Punkte tust du noch was anderes?

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das sagst ausgerchnet du?Zitat :um Punkte zu bekommen? Du hast seit März über 100.000 Punkte tust du noch was anderes?

    Kommentar von eurofuchs2 eurofuchs2eurofuchs2

    Dann lese Dir das JSchG mal durch! Oder benutze den Link, den ich reingestellt habe. Viel Spaß beim suchen nach: "draußen bleiben" oder Aufenthalt im Freien. Ein Link heißt nicht so, weil er so ist, sondern weil er Recht gibt.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Wie oft denn noch "Gelehrter"? Immer erstmal selbst lesen auf was man sich bezieht.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Jugendschutzgesetz Paragraph 8

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Aufzählung der jugendgefährdenden Orte im JuschG sind nicht abschließend, richtig. Stichwort Verbringungsgewahrsam. Dass man irgendwann nicht mehr raus darf ist dennoch falsch.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ich gebe mich geschlagen habe gearde nachgelesen.Bin echt paff.Aber jede vernünftige Mutter oder Vater wird nicht erlauben bis morgens um 5 oder 6 Uhr auf der strasse zu sein.Und das mehrmal in der Woche.Hier gilt der vernünftige menschenverstand.Also ich gebe mich geschlagen.Das war mir absolut neu.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Na also, geht doch :D

    Beinächsten mal bitte vorher nachlesen und erst dann alle kritisieren.

    Das Eltenr nicht bis 5 Uhr erlauben sollten, ist aber bei 14 jährgen klar (außer villt ausnahmefälle). Das ist die Verantwortung der Eltern. Nicht die des Staates.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das ist auch etwas verwirrend,weil man annimmt,auf öffentlichen Veranstaltungen gilt bis 22Uhr und somit nimmt man an, gilt dies auch für die Strasse.Da ist das Gesetz etwas paradox finde ich.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Naja, eigentlich nicht. Weil man ja davon ausgeht das sich jeder sicher in der Öffentlichkeit bewegen kann. Wenn jeder Ort irgenwie gefährlich wäre, dann hätten wir schon ein Problem in Deutschland.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Kein Problem, Fehler passieren. Dass man als Eltern sein Kind nicht die ganze Nacht Stauden rumrennen lassen sollte sehe ich genau so.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    So, dann begrüne mal warum die Straße vor mienem Haus gefährlich ist.

    Es gibt da keinen Strich (Nichtmal den Weißen auf der Fahrbahn :D), keine Drogen, keine Verbrechen, keine Gewalt. Irgendwas in der Richtung wäre nötig damit §8 zutrifft.

    Wenn also alle öffentlichen Orte Jugendgefährdend wären, dann wäre das eigentlich wieder egal. In dem Fall hätte die Polizei (Wenn es die dann noch gibt) sicher besseres zu tun als sich um ein paar Jugendliche zu kümmern.

    Kommentar von apriket apriketapriket

    Die Imperativform von geben lautet gib und nicht gebe. Gebe ist Konjunktiv. Und du willst Leuten Ratschläge erteilen? Lerne erst mal deine Muttesrsprache, bevor du dich hier wichtig machst!

  • 2
    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Da liegst du richtig. Deine Stiefmutter redet schwachsinn.

    Du kannst sie ja mal nach dem entsprchendem § fragen.

    Und jeder der nicht meiner Meinung ist kann mir den auch gerne zeigen.

  • 2
    Antwort von Pernambucano Pernambucano

    Man darf sich im Alter von 14+15 Jahren nur bis 22.00 Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen (zB. Dicos, Kino,...) aufhalten. Wenn man zB. bei einem Freund war, darf man auch mal um 23.00 Uhr nach Hause. Man sollte aber auf direktem Wege nach Hause gehen und nicht vorher noch irgendwo herumhängen. Wenn man mit erwachsener Begleitung (zB. großem Bruder, Freund, Cousin) kann man auch bis 24.00 Uhr draußen bleiben. Diese Begleitperson muss aber von den Eltern persönlich beauftragt werden. Einige meinen, allein die Eltern entscheiden, wie lange ihre Kinder draußen bleiben dürfen. Wenn die Eltern nicht dafür sorgen, dass ihre Kinder ab 22.00 Uhr aus öffentlichen Veranstaltungen verschwinden und die Polizei die Kinder erwischt, kriegen die Eltern schlimmstenfalles eine Anzeige wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Das mit den Eltern heißt, sie müssen dir nicht alles erlauben was das Jugendschutzgesetz erlaubt. Das heißt, wenn die Eltern vorschreiben, das Kind muss um 21.00 Uhr schon zu Hause sein, muss das Kind dies auch einhalten. Allerdings können Eltern den Kindern nicht erlauben um 24.00 Uhr noch in der Disco zu bleiben. Die Eltern müssen im gesetzlichen Rahmen bleiben.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Quelle??

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Jugendschutzgesetz da steht es geschrieben.Lese es doch selber mal nach.Keine Polizei und das ist Fakt wird eine 14 jährige Person,besonders wenn sie weiblich ist nachts alleine auf der Strasse lassen.Sie wird heimgebracht.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Dann zeig uns doch mal die Stelle in der das steht. Welcher § im JuSchG?

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das steht nirgends.Das zeigt die Praxis.Genauso wenn einer sturz betrunken ist auf der Strasse ist es die Pflicht der Polizei und das habe ich auch öfters gesehen,das sie diese Person,entweder heimbringt oder in Gewahrsam nimmt.Auch diese Person darf dann keinen weiteren Alkohol mehr trinken.DerBesoffener kann den Straßenverkehr gefährden.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Richtig. Und ein nicht besoffener 14 jähriger tut das ja nicht.

  • 2
    Antwort von holsch holsch

    falsch verstanden, es gibt kein gesetz, welches das regelt, die eltern entscheiden

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das ist falsch.Lese mal das Jugendschutzgesetz.

    Kommentar von holsch holschholsch

    dann mach du das mal...

    ich habe mich bei früheren fragen, dieser art, schlau gemacht

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Lied du es mal, "Gelehrter"...

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Jugendschutzgesetz Paragraph 8

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Na dann begründe mal.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Die Aufzählung der jugendgefährdenden Orte im JuschG sind nicht abschließend, richtig. Die Polizei kann tätig werden, Stichwort Verbringungsgewahrsam. Dass man irgendwann nicht mehr raus darf ist dennoch falsch.

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson

    Das ist richtig @holsch

    Kommentar von chromoson chromosonchromoson
  • 1
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Man darf solange raus, wie es die Eltern erlauben. Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufendhalt an bestimmten Orten wie Bars, Konzerten, Discos, etc.

  • 1
    Antwort von MsDeviLLa MsDeviLLa

    dafür gibts glaub ich kein gesetz...deine erzirhungsberechtigten müssen das für dich entscheiden...aber vllt gibts ja doch sone sperrstunde oder so

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Natürlich gibt es da ein Gesetz.

    Kommentar von holsch holschholsch

    zeige es

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Ich gebe mich geschlagen.Es gibt tatsächlich kein Gesetz darüber.Habe gerade nachgelesen.Es stimmt tatsächlich.Aber,und da gehöre ich bis jetzt,dazu sind die Meisten der Meinung bis 22Uhr.Ok Hier muss ich mich beugen.Schon wieder was gelernt.

  • 1
    Antwort von Punktama Punktama

    Bis 22.00 Uhr

  • 0
    Antwort von Drummy Drummy

    Hallo Du

    Thema Jugendschutz . . . dass ließ mich ja nicht locker. . . und zwar ist es tatsächlich so geregelt, dass man u16 nur bis 22 UHR in öffentlichen Veranstaltungen sein darf, außer Sie dienen der der Brauchtumspflege- da darf dann im Ausnahmefall auch mal bis 24 UHR sein.

    Generell gibt es allerdings KEIN GESETZ, das konkret verbietet, das Jugendliche auf der Straße sind. Also THEORETISCH gibt es da KEINE Sperrstunde !!!

    -

    Praktisch hat man als Elternteil aber Aufsichtspflicht und muss für das Kindeswohl sorgen und das Jugendschutz Gesetz besagt, dass: Der Jugendliche NICHT AN GEFÄHRLICHEN ORTEN nach 22 UHR SEIN DARF !

    Von daher ist der öffentliche Raum eigentlich ein Ort, von dem "Lebensgefahr" ausgehen kann und Sie/Er natürlich unbeaufsichtigt von dem Erziehungsberechtigten ist und dadurch hat die Polizei dann auch das Recht die Jugendlichen nach Hause zu bringen bzw. von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen. Also isses schon OK, wie Deine Eltern das handhaben

    LG Drummy

  • 0
    Antwort von Schoenheit007 Schoenheit007

    Mit Einverständnis der Eltern gehts, soweit ich weiß, sogar bis 24 Uhr. War selbst mal in einem Film, der noch bis nach 22 Uhr gedauert hätte.. keiner an der Kinokasse hat was gesagt, und die hätten einen eigentlich doch auch drauf aufmerksam machen müssen !?

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Nö, man kann draußen sein wann man will.

  • 0
    Antwort von Gelehrter Gelehrter

    Höre mal auf deine Stiefmutter die hat recht.Und widerspreche ihr nicht.Du darfst dich nachts nicht rumtreiben,sonst kommt der böse Mann und nimt dich mit.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ah, und der "Böse Mann" arbeitet bestimmt bei Ordnugsamt und wacht üüber §8 JuSchG, oder was?

    Alle richtigen Antworten kritisierne und dann selbst so einen Mist abliefern, ganz toll...

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Ok, da du deinen Fehler weiter oben eingesehen hast ziehe ich diesen nicht (ganz netten :D) Kommentar zurück. Habe mich halt aufgeregt.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    Das ist kein Mist in dem Sinn.Wenn man davon ausgeht,bis 22Uhr auf öffentlichen Veranstaltungen ist es erlaubt,dann geht man auch davon aus,das dies auch für die Strasse gilt.Aber es sind viele dieser Meinung.Das ist nur verwirrend.Hier finde ich ist das Gesetz paradox.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Nö, finde ich nicht. Wie ich ja schon oben geschieben habe, ist ein Ort Jugendgefährdend wenn er irgenwie eine Gefahr darstellt.

    Wenn jetzt die Öffenlickeit eine Gefahr darstellen würde, dann würde sie das

    1. immer tun und nicht erst ab 22h und dann ab 24h

    2. Könnte niemand das JuSchG umsetzen weil die Polizei dann ganz sicher was anderes zu tun hätte.

    Man geht halt davon aus das sich jeder sicher in der BRD bewegen kann. Und das ist auch das recht jeder Person. Orte an denen das nicht Möglich ist gibt es natürlich, aber für die gilt dnan auch §8 JuSchG.

    Übrigens höre ich in den Narichten auch immer nur "... verschwand das Kind auf dem Weg zur Schule" oder "Kam [Name] nicht von der Schule nach Hause.

    "...Verschaund mitten in der Nacht auf der Straße" kommt hingegne ziemlich selten vor. KOmmt vor, aber eben nicht so oft.

    Kommentar von Gelehrter GelehrterGelehrter

    In einem anderen Land,wie Brasilien oder Afrika in gewissen Gebieten,würdest du nachts bestimmt nicht auf die Strasse gehen.Entschuldigung,wir sind anders erzogen worden.Da hast du auch in der Zeit also nachts keine 14jährige Teenager auf der Strasse gesehen.Ich weiß nicht ob es damals auch kein Gesetz gab.Man hat ja heute gelernt als Teenager den Eltern immer widersprechen.Auch mal ein Nein zu aktzepieren,ist nicht erwünscht.Viele Teenager haben keinen Respekt mehr vor ihre Eltern.Traurig.Komischerweise hier will man sich auskennen,gleichzeitig aber missbraucht man das Gestetz,sprich Alkohol trinken(wird so gut wie in jeder Party)und rauchen.Aber ander erzählen sie schreiben Mist.Wenn man sdich nicht ans Gestz hält hat man andere auch nicht zu belehren.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    In einigen Gebieten in afrika (Oder uach hier in Europa) gibt es sicher solche Gegenden in denen man nicht ohne Waffe auf die Straße gehen kann, wagl wie alt man ist und wie spät es ist.

    Aber in diesen Gegenden gibt es dann auch niemanden der sich um die Durchsetzung eines JuSchG kümmern kann (Wenn es denn überhaupt Gesetze gibt).

    Ich verstehe nicht so ganz was du mit dem letzten sätzen sagen willst. Gesetz misbrauchen, nicht daran halten? Was willst du damit sagen?

  • 0
    Antwort von affenbrot affenbrot

    Bis der Hahn aufm Bauernhof kräht!

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    Antwort von EatDirtAndDie EatDirtAndDie

    Bis 22 Uhr. Google mal einfach Kinderschutzgesetz... Mit 16 bis 0:00 und ab 18 darfst du machen was du willst xD

    Kommentar von holsch holschholsch

    warum machst du das nicht, bevor du unsinn erzählst

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    LOL, alleine shcon vom Namen her wäre dieses Gesetz (Das es nicht gibt) füe einen 14 jäü hrigen nicht von bedeutung.

    Kommentar von EatDirtAndDie EatDirtAndDieEatDirtAndDie

    Oh mein Gott ich habe mich verschrieben. Dann heißt das Gsetzt halt Jugendschutzgesetz. http://www.baby-zeit.de/themen/erziehung/jugendliche-ausgehzeiten.php

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Jep, heißt es. Und wenn du den Link da mal liest wirst du feststellen das nichtmal der deine Aussagen unterstützt.

    Schlechte Quelle. Du berufst dich auf ein Gesetz. Zitire bitte aus diesem.

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    Antwort von lolo86 lolo86

    ich glaub auch nur bis 22 uhr. ab 16 dann bis 0 uhr

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    Antwort von TheTrinity TheTrinity

    unter 16 bis 22Uhr und von 16-18 bis Mitternacht.

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    Antwort von Dover Dover

    Du darfst nur mir Eltern nach 22 Uhr draußen bleiben. Aber auch nur bis 24 Uhr.

    Kommentar von Pennylane11 Pennylane11Pennylane11

    Mit Eltern darfst draußen bleiben solange du willst, auch die ganze Nacht.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Das darf man sogar ohne.

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    Antwort von Karl478 Karl478

    Soviel ich weiss bis 22.00Uhr.

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    Antwort von mistermint123 mistermint123

    Nee ist schon richtig, dass du bis 22 Uhr draußen bleiben darfst. Ab 16 dann bis 24 Uhr und mit 18 natürlich solange du willst.

    Kommentar von Aronphoenix AronphoenixAronphoenix

    Quelle?

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    Antwort von lergolars lergolars

    22Uhr

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    Antwort von rockerholic rockerholic

    22 Uhr

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    Antwort von just01 just01

    Ich glaub 22 Uhr.

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    Antwort von JZDELUxxxE JZDELUxxxE

    bis 22 uhr

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