Hallo Du
Thema Jugendschutz . . . dass ließ mich ja nicht locker. . . und zwar ist es tatsächlich so geregelt, dass man u16 nur bis 22 UHR in öffentlichen Veranstaltungen sein darf, außer Sie dienen der der Brauchtumspflege- da darf dann im Ausnahmefall auch mal bis 24 UHR sein.
Generell gibt es allerdings KEIN GESETZ, das konkret verbietet, das Jugendliche auf der Straße sind. Also THEORETISCH gibt es da KEINE Sperrstunde !!!
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Praktisch hat man als Elternteil aber Aufsichtspflicht und muss für das Kindeswohl sorgen und das Jugendschutz Gesetz besagt, dass: Der Jugendliche NICHT AN GEFÄHRLICHEN ORTEN nach 22 UHR SEIN DARF !
Von daher ist der öffentliche Raum eigentlich ein Ort, von dem "Lebensgefahr" ausgehen kann und Sie/Er natürlich unbeaufsichtigt von dem Erziehungsberechtigten ist und dadurch hat die Polizei dann auch das Recht die Jugendlichen nach Hause zu bringen bzw. von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.
Also isses schon OK, wie Deine Eltern das handhaben
LG Drummy
http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~juschg.aspx