Ich diskutier gerade mit meiner Arbeitskollegin. Die sagt, man dürfe sich wann man will die Haare föhnen (ohne Begrünung, ist halt ihre Meinung), wenn man in ner Mietwohnung lebt und ich sage aber, dass man das nur bis zu einer gewissen Uhrzeit machen darf! Ich glaube, bis um 22 Uhr - danach dann nicht mehr. Weiß jemand etwas genaueres?
Antworten (25)
-
4Antwort von
Denise180685Denise180685
Auch wenn die Hausordnung nachts ein Wasserstopp verlangt, dürfen Mieter trotzdem nach Mitternacht duschen.
Richter weichen das Badeverbot auf und entmachten die Hausordnung: Ein Mieter darf auch mitten in der Nacht duschen - selbst wenn Hausregeln Wasserrauschen nach 22 Uhr verbietet.
Wasserverbot versus Grundgedanken des Mietrechts
Eine Vermieterin kündigte fristlos, weil ihre Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24.00 Uhr gebadet und Mitbewohner gestört hatte.
Die Mieterin habe ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen, begründete die Vermieterin. Tatsächlich stand in der Hausordnung, dass zwischen 22.00 Uhr und 4.00 Uhr nicht gebadet werden darf.
Eine derartige Klausel sei nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam, da sie gegen das AGB-Gesetz verstoße. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.“ Der Mieter könne ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen.
Bestimmte Badezeiten ließen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln seien unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zähle zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssten. Waschen, auch nächtliches Duschen oder Baden, gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden könne.
Das Landgericht habe allerdings offen gelassen, ob die Nachbarn auf Grund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten.
Aktenzeichen: Landgericht Kön 1 S 304/96.
Beschänkung der Badzeiten
Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf beschränken zeitlich das Duschrecht: "30 Minuten in der Nacht genügen für vorbereitende und abschließende Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers." Dauerduschen - etwa drei Stunden lang - hält das Oberlandesgericht dagegen für unzulässig.
Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf 5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90
Eigentümer müssen sich an ihr Verbot halten
Beschließen Eigentümer einer Wohneigentumsanlage ein Bade- und Duschverbot zwischen 23 und 5 Uhr, müssen die Zeiten eingehalten werden.
Aktenzeichen: Bayerisches Oberstes Landesgericht WM 91, 299. WM: Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht"
(sueddeutsche.de/ AP)
-
4Antwort von
RBMannheimRBMannheim
Bis sie trocken sind!
Kommentar von
LadySarah11LadySarah11 Find ich komisch, dass du für so ne Antwort auch noch zwei Daumen bekommst!
Kommentar von
RosenherzRosenherz Recht hat er aber! *fg
Kommentar von
PinnirapusPinnirapus DH!Schließlich wird damit gleichzeitig ausgedrückt, dass die Uhrzeit dabei keine Rolle sipelt!
-
3Antwort von
JoSchoJoScho
Man darf in einer Mietwohnung alles machen, auch nach 22:00Uhr. Nur die Nachtruhe dar nicht gestört werden. Ist der Föhn soooo laut? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß er lauter sein soll, als ein z.B.LKW. Selbst Duschen (o. Gesang) ist erlaubt! (Grundsatzurteil)
-
-
3Antwort von
20DaSa0320DaSa03
Natürlich geht das Du darfst sogar duschen und Baden ohne Einschränkungen.
Kommentar von
Cleaner100Cleaner100 Das kann ich nicht bestätigen.
Kommentar von
Denise180685Denise180685 Kommentar von
Denise180685Denise180685 faaaalsch "Richter weichen das Badeverbot auf und entmachten die Hausordnung: Ein Mieter darf auch mitten in der Nacht duschen - selbst wenn Hausregeln Wasserrauschen nach 22 Uhr verbietet."
Kommentar von
20DaSa0320DaSa03 Richtig haste nen DH gut bei mir ich meine Denise180685
Kommentar von
20DaSa0320DaSa03 Ich schätze der Föhn ist nicht grad so laut wie ein Presslufthammer, wen sollte dies stören es sind doch Wände dazwischen
Kommentar von
gerwittgerwitt Nein, es muss zumutbar für die Nachbarn sein. Ist das Haus sehr hellhörig, dann kann schon ein lauter Fön zu einem Problem werden. Aber genau so ein TV oder eine Stereoanlage.
Kommentar von
MephistaMephista richtig
Kommentar von
PinnirapusPinnirapus Ein Problem allein macht aber noch kein Gesetz! ;)
-
1Antwort von
lamagoeslamagoes
Ja natürlich abgesehen davon das es unter der Hygenebestimmung fällt und somit JEDERZEIT erlaubt ist. Andere dinge wie Bohren, etc... laut Gesetz bis max 22h aber hängt natürlich von den Nachbarn ab.
-
1Antwort von
apriketapriket
§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).
Kommentar von
Denise180685Denise180685 duschen fällt nicht drunter und föhnen auch nicht, begründung für Duschen=Hygiene und naja Haareföhnen damit man sich nicht erkältet, also keine Ordnungswiedrigkeit
Kommentar von
apriketapriket Hier geht es um Lärmschutz. Das Hygiene-Argument zieht hier nicht.
-
1Antwort von
denjo2denjo2
man darf niemenden vorschreiben bis wann er seine persönliche hygiene machen darf kann ja auch sein das man erst um 22 uhr nach hause kommt es ist gesetzeswiedrig jemanden sowas vorzuschreiben
-
-
1Antwort von
Lola25Lola25
also ich würde sagen, man kann seine Haare fönen wann man will. Wenn es dafür jetzt auch schon eine Vorschrift gibt sage ich nur "armes Deutschland"
-
1Antwort von
Denise180685Denise180685
das kann keiner verbieten, wenn du zb nachts von der arbeit kommst und stinkst, musst du ja auch duschen.
Kommentar von
apriketapriket An Arbeitsplätzen, an denen man regelmäßig besonders schmutzig wird, ich so gut wie immer auch eine Duschgelegenheit vorhanden. Sollte mich wundern, wenn das in Deutschland nicht sogar Vorschrift ist.
Kommentar von
Denise180685Denise180685 aber wenn du zb als Putzfrau arbeitest und dann müffelst? Also, da darfst du auch Duschen, les einfach den Artikel aus der Süddeutschen, den ich gepostet habe
Kommentar von
apriketapriket Ich denke, das Gericht wird immer auf die besonderen Umstände des Falles eingehen, gegebenenfalls muss ein Lokaltermin Klarheit schaffen. Die speziellen akustischen Bedingungen des Hauses spielen mit Sicherheit bei der Urteilsfindung auch eine wichtige Rolle. Es muss auch abgewogen werden, welches interesse schützenswerter ist, das Recht auf Nachtruhe oder das Recht, körpergeruchfrei schlafen zu gehen.
Kommentar von
Denise180685Denise180685 letzteres ist mit einem Urteil besiegelt, es darf einfach nicht verboten werden, aber die Nachbarn können die Miete kürzen, da die Wände nicht ausreichend gedämmt sind
Kommentar von
apriketapriket Warum muss die müffelnde Putzfrau, die mitten in der Nacht von der Arbeit nach Hause kommt (ein seht wahrscheinlicher Fall), unbedingt duschen. Waschen mit Waschlappen erfüllt den Zweck auch, doch werden Nachbarn dadurch nicht belästigt. Der Lärmschutz wird im Allgemeien sehr eng ausgelegt; vermeidbarer Lärm ist zu vermeiden. Das ist auch richtig so.
Kommentar von
Denise180685Denise180685 das wäre aber ein Eingriff in den persönlichen Bereich, versteh doch einfach, sie darf Duschen, es gibt doch sogar ein Urteil!
Kommentar von
apriketapriket Verteh doch: Jeder Fall muss individuell geklärt werden; es gibt keine Pauschalurteile.
-
1Antwort von
sunnytime07sunnytime07
Das hat auch mit Rücksichtnahme zu tun. Stell Dir mal vor Dein Nachbar muß um 4 Uhr aufstehen und um 0.00 Uhr tobt sich einer mit dem Fön aus? Werd dürfte sich danach wohl an der Tür austoben? Grundlegend gibt es aber in der sogenannten Hausordnung Ruhezeiten. Meist von 22 Uhr bis 6 Uhr. VG
Kommentar von
HusbandHusband Stell Dir vor Du hast Schichtdienst und kommst um 02:00 Uhr verschwitzt nach Hause. Ich würde dann erstmal duschen gehen...
Kommentar von
apriketapriket Gibt es auf deiner Arbeit keine Dusche?
-
1Antwort von
FloeckliFloeckli
kommt auf die Lautstärke des Föns an! Ich föne nie die Haare, total ungesund für die Haare!
Kommentar von
LadySarah11LadySarah11 Ich aber schon ;)
-
1Antwort von
AuswandererAuswanderer
Das ist wie STaubsaugen :) Machst du das leise kannst du das immer machen!
Kommentar von
MephistaMephista wie kann man leise staubsaugen? :)
-
1Antwort von
Arwen45Arwen45
Falls Du nicht gerade japanische Papierwände zu Deinen Nachbarn hast, kannst Du immer föhnen - grins.
-
0Antwort von
elkeraelkera
Immer wenn du nasse Haare hast, darfst du sie föhnen. Egal ob Tag- oder Nachtzeit.
-
0Antwort von
Romy96 solange man will
-
0Antwort von
gummibaeumchen Also ich weiß, dass bis 22 Uhr gebohrt und gehämmert werden darf und dann ab 6 Uhr morgens wieder. Samstag bis 20.00 und Sonntag gar nicht. Darf ich mir dann Sonntag die Haare nicht mehr fönen und Staubsauger wär dann auch tabu! Weiter geht es dann mit Dingen wie mixen und das Fleisch für die Sonntagsschnitzel klopfen! Ich denke dass man solche Dinge immer darf! Ich stehe um halb 5 Uhr früh auf und föhne meine Haare zwischen 5 und halb 6. Dürfte ich theoretisch dann auch nicht. Aber ich glaube anzeigen oder gar beim Vermieter melden kann man sowas nicht (hoffe ich)
-
0Antwort von
apriketapriket
Es kommt darauf an, ob damit eine unzumutbare Störung/Belästigung für deine Nachbarn verbunden ist. Ein uneingeschränktes Recht auf Föhnen, Duschen etc. zu jeder Tageszeit gibt es nicht.
Kommentar von
Denise180685Denise180685 doch gibt es, es gehört zur Hygiene eines normalen Menschen und mit derartigen Geräuschen muss zu jeder Tageszeit gerechnet werden
-
0Antwort von
MephistaMephista
Theoretisch 22h, solange du deine Nachbarn damit "lärmbelästigst". Wir haben einfach unsere Nachbarn gefragt, da mein Freund teilweise nachts erst von der Arbeit kommt und dann duschen möchte und die Nachbarn haben gesagt, dass es sie nicht stört.
-
0Antwort von
anjannianjanni
Du darfst Dir zu jeder Zeit die Haare fönen, wenn der Fön nicht über Zimmerlautstärke brummt.
Lediglich mit Deinen Wohnungsmitbewohnern mußt Du Dich dann rumschlagen.
-
0Antwort von
gerwittgerwitt
Es kommt darauf an, wie laut der Fön ist und wie der Schallschutz in eurem Haus ist. Nach 22h ist Zimmerlautstärke angesagt, die die Nachbarn nicht stört. Kommt also drauf an, wie laut der Fön und wie hellhörig das Haus ist.
Nach meinem Dafürhalten ist dein Standpunkt der richtige. Deine Freundin sollte sich noch mal richtig informieren, was sie als Mieterin nach 22h darf und was nicht mehr hingenommen werden muss.
Kommentar von
apriketapriket Lärmbelästigung ist auch vor 22 Uhr nicht erlaubt.
-
0Antwort von
LadyM4711LadyM4711
Ab 22 Uhr ist Nachtruhe
Kommentar von
JoSchoJoScho Nachtruhe heißt aber nicht totales Ruhen!
Kommentar von
Denise180685Denise180685 Hygiene darf zu jeder Tageszeit stattfinden, da gehört föhnen dazu
Kommentar von
LadyM4711LadyM4711 wer muss sich denn nachts die Haare föhnen ?
-
0Antwort von
Cleaner100Cleaner100
Ist das nicht von der Gemeinde abhängig? Bei uns ist auch bis 22 Uhr.
genau ;)