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Bis wann darf man sich die Haare föhnen?

gefragt von LadySarah11LadySarah11 am 05.02.2009 um 11:54 Uhr

Ich diskutier gerade mit meiner Arbeitskollegin. Die sagt, man dürfe sich wann man will die Haare föhnen (ohne Begrünung, ist halt ihre Meinung), wenn man in ner Mietwohnung lebt und ich sage aber, dass man das nur bis zu einer gewissen Uhrzeit machen darf! Ich glaube, bis um 22 Uhr - danach dann nicht mehr. Weiß jemand etwas genaueres?


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RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 5. Februar 2009 11:56
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Bis sie trocken sind!

Kommentar von E4d8635ce68a1760ae1c972c273832c0smallRosenherz am 5. Februar 2009 11:58

genau ;)

Kommentar von Ad3c8c4630f3213b079b20e0d8ced493smallLadySarah11 am 5. Februar 2009 12:01

Find ich komisch, dass du für so ne Antwort auch noch zwei Daumen bekommst!

Kommentar von E4d8635ce68a1760ae1c972c273832c0smallRosenherz am 5. Februar 2009 12:04

Recht hat er aber! *fg

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 5. Februar 2009 12:09

DH!Schließlich wird damit gleichzeitig ausgedrückt, dass die Uhrzeit dabei keine Rolle sipelt!


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 5. Februar 2009 11:59
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Auch wenn die Hausordnung nachts ein Wasserstopp verlangt, dürfen Mieter trotzdem nach Mitternacht duschen.

Richter weichen das Badeverbot auf und entmachten die Hausordnung: Ein Mieter darf auch mitten in der Nacht duschen - selbst wenn Hausregeln Wasserrauschen nach 22 Uhr verbietet.

Wasserverbot versus Grundgedanken des Mietrechts

Eine Vermieterin kündigte fristlos, weil ihre Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24.00 Uhr gebadet und Mitbewohner gestört hatte.

Die Mieterin habe ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen, begründete die Vermieterin. Tatsächlich stand in der Hausordnung, dass zwischen 22.00 Uhr und 4.00 Uhr nicht gebadet werden darf.

Eine derartige Klausel sei nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam, da sie gegen das AGB-Gesetz verstoße. „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.“ Der Mieter könne ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen.

Bestimmte Badezeiten ließen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln seien unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zähle zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssten. Waschen, auch nächtliches Duschen oder Baden, gehöre zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden könne.

Das Landgericht habe allerdings offen gelassen, ob die Nachbarn auf Grund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten.

Aktenzeichen: Landgericht Kön 1 S 304/96.

Beschänkung der Badzeiten

Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf beschränken zeitlich das Duschrecht: "30 Minuten in der Nacht genügen für vorbereitende und abschließende Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers." Dauerduschen - etwa drei Stunden lang - hält das Oberlandesgericht dagegen für unzulässig.

Aktenzeichen: Oberlandesgericht Düsseldorf 5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90

Eigentümer müssen sich an ihr Verbot halten

Beschließen Eigentümer einer Wohneigentumsanlage ein Bade- und Duschverbot zwischen 23 und 5 Uhr, müssen die Zeiten eingehalten werden.

Aktenzeichen: Bayerisches Oberstes Landesgericht WM 91, 299. WM: Zeitschrift "Wohnungswirtschaft und Mietrecht"

(sueddeutsche.de/ AP)


20DaSa03
beantwortet von 20DaSa03 am 5. Februar 2009 11:55
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Natürlich geht das Du darfst sogar duschen und Baden ohne Einschränkungen.

Kommentar von Cleaner100 am 5. Februar 2009 11:56

Das kann ich nicht bestätigen.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 12:00

faaaalsch "Richter weichen das Badeverbot auf und entmachten die Hausordnung: Ein Mieter darf auch mitten in der Nacht duschen - selbst wenn Hausregeln Wasserrauschen nach 22 Uhr verbietet."

Kommentar von 561e5eb74afb00c1dedbb69faa21134esmall20DaSa03 am 5. Februar 2009 12:01

Richtig haste nen DH gut bei mir ich meine Denise180685

Kommentar von 561e5eb74afb00c1dedbb69faa21134esmall20DaSa03 am 5. Februar 2009 11:59

Ich schätze der Föhn ist nicht grad so laut wie ein Presslufthammer, wen sollte dies stören es sind doch Wände dazwischen

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 5. Februar 2009 11:57

Nein, es muss zumutbar für die Nachbarn sein. Ist das Haus sehr hellhörig, dann kann schon ein lauter Fön zu einem Problem werden. Aber genau so ein TV oder eine Stereoanlage.

Kommentar von 82b259ba5264fb94dc947e0cf85a1cf6smallMephista am 5. Februar 2009 11:58

richtig

Kommentar von D7bb574af6d90ba0d87fe6a66303987asmallPinnirapus am 5. Februar 2009 12:11

Ein Problem allein macht aber noch kein Gesetz! ;)


JoScho
beantwortet von JoScho am 5. Februar 2009 12:00
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Man darf in einer Mietwohnung alles machen, auch nach 22:00Uhr. Nur die Nachtruhe dar nicht gestört werden. Ist der Föhn soooo laut? Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß er lauter sein soll, als ein z.B.LKW. Selbst Duschen (o. Gesang) ist erlaubt! (Grundsatzurteil)


andreas48
beantwortet von andreas48 am 5. Februar 2009 11:55
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bis keine mehr vorhanden sind


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 5. Februar 2009 11:55
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Falls Du nicht gerade japanische Papierwände zu Deinen Nachbarn hast, kannst Du immer föhnen - grins.


Auswanderer
beantwortet von Auswanderer am 5. Februar 2009 11:56
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Das ist wie STaubsaugen :) Machst du das leise kannst du das immer machen!

Kommentar von 82b259ba5264fb94dc947e0cf85a1cf6smallMephista am 5. Februar 2009 11:58

wie kann man leise staubsaugen? :)


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 5. Februar 2009 11:56
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kommt auf die Lautstärke des Föns an! Ich föne nie die Haare, total ungesund für die Haare!

Kommentar von Ad3c8c4630f3213b079b20e0d8ced493smallLadySarah11 am 5. Februar 2009 11:59

Ich aber schon ;)


sunnytime07
beantwortet von sunnytime07 am 5. Februar 2009 11:57
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Das hat auch mit Rücksichtnahme zu tun. Stell Dir mal vor Dein Nachbar muß um 4 Uhr aufstehen und um 0.00 Uhr tobt sich einer mit dem Fön aus? Werd dürfte sich danach wohl an der Tür austoben? Grundlegend gibt es aber in der sogenannten Hausordnung Ruhezeiten. Meist von 22 Uhr bis 6 Uhr. VG

Kommentar von Bffb33e4a869f24d3363c9bd160a1e30smallHusband am 5. Februar 2009 12:02

Stell Dir vor Du hast Schichtdienst und kommst um 02:00 Uhr verschwitzt nach Hause. Ich würde dann erstmal duschen gehen...

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 12:10

Gibt es auf deiner Arbeit keine Dusche?


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 5. Februar 2009 11:57
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das kann keiner verbieten, wenn du zb nachts von der arbeit kommst und stinkst, musst du ja auch duschen.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 12:07

An Arbeitsplätzen, an denen man regelmäßig besonders schmutzig wird, ich so gut wie immer auch eine Duschgelegenheit vorhanden. Sollte mich wundern, wenn das in Deutschland nicht sogar Vorschrift ist.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 12:09

aber wenn du zb als Putzfrau arbeitest und dann müffelst? Also, da darfst du auch Duschen, les einfach den Artikel aus der Süddeutschen, den ich gepostet habe

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 12:20

Ich denke, das Gericht wird immer auf die besonderen Umstände des Falles eingehen, gegebenenfalls muss ein Lokaltermin Klarheit schaffen. Die speziellen akustischen Bedingungen des Hauses spielen mit Sicherheit bei der Urteilsfindung auch eine wichtige Rolle. Es muss auch abgewogen werden, welches interesse schützenswerter ist, das Recht auf Nachtruhe oder das Recht, körpergeruchfrei schlafen zu gehen.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 12:53

letzteres ist mit einem Urteil besiegelt, es darf einfach nicht verboten werden, aber die Nachbarn können die Miete kürzen, da die Wände nicht ausreichend gedämmt sind

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 13:06

Warum muss die müffelnde Putzfrau, die mitten in der Nacht von der Arbeit nach Hause kommt (ein seht wahrscheinlicher Fall), unbedingt duschen. Waschen mit Waschlappen erfüllt den Zweck auch, doch werden Nachbarn dadurch nicht belästigt. Der Lärmschutz wird im Allgemeien sehr eng ausgelegt; vermeidbarer Lärm ist zu vermeiden. Das ist auch richtig so.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 13:08

das wäre aber ein Eingriff in den persönlichen Bereich, versteh doch einfach, sie darf Duschen, es gibt doch sogar ein Urteil!

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 14:12

Verteh doch: Jeder Fall muss individuell geklärt werden; es gibt keine Pauschalurteile.


Lola25
beantwortet von Lola25 am 5. Februar 2009 11:57
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also ich würde sagen, man kann seine Haare fönen wann man will. Wenn es dafür jetzt auch schon eine Vorschrift gibt sage ich nur "armes Deutschland"


denjo2
beantwortet von denjo2 am 5. Februar 2009 11:57
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man darf niemenden vorschreiben bis wann er seine persönliche hygiene machen darf kann ja auch sein das man erst um 22 uhr nach hause kommt es ist gesetzeswiedrig jemanden sowas vorzuschreiben


apriket
beantwortet von apriket am 5. Februar 2009 12:03
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§ 117 OWiG - Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen. Dabei handelt es sich um verhaltensbedingten Lärm, z.B. Geschrei, Maschinenlärm, Fahrzeuge, Musik aller Art usw. § 117 OWiG ist gegenüber anderen Vorschriften subsidiär (z. B. Landesrecht, Ortsrecht).

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 12:07

duschen fällt nicht drunter und föhnen auch nicht, begründung für Duschen=Hygiene und naja Haareföhnen damit man sich nicht erkältet, also keine Ordnungswiedrigkeit

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 12:22

Hier geht es um Lärmschutz. Das Hygiene-Argument zieht hier nicht.


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 5. Februar 2009 12:05
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Ja natürlich abgesehen davon das es unter der Hygenebestimmung fällt und somit JEDERZEIT erlaubt ist. Andere dinge wie Bohren, etc... laut Gesetz bis max 22h aber hängt natürlich von den Nachbarn ab.


anonym
beantwortet von Cleaner100 am 5. Februar 2009 11:55
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Ist das nicht von der Gemeinde abhängig? Bei uns ist auch bis 22 Uhr.


LadyM4711
beantwortet von LadyM4711 am 5. Februar 2009 11:56
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Ab 22 Uhr ist Nachtruhe

Kommentar von 5468d87f29603b3f2af0046a434be534smallJoScho am 5. Februar 2009 12:01

Nachtruhe heißt aber nicht totales Ruhen!

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 12:03

Hygiene darf zu jeder Tageszeit stattfinden, da gehört föhnen dazu

Kommentar von 26613c043471915264ac9ef391306eacsmallLadyM4711 am 7. Februar 2009 16:08

wer muss sich denn nachts die Haare föhnen ?


Nellina
beantwortet von Nellina am 5. Februar 2009 11:56
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Das ist mit dem Duschen so aber nicht mit dem foenen.


gerwitt
beantwortet von gerwitt am 5. Februar 2009 11:57
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Es kommt darauf an, wie laut der Fön ist und wie der Schallschutz in eurem Haus ist. Nach 22h ist Zimmerlautstärke angesagt, die die Nachbarn nicht stört. Kommt also drauf an, wie laut der Fön und wie hellhörig das Haus ist.

Nach meinem Dafürhalten ist dein Standpunkt der richtige. Deine Freundin sollte sich noch mal richtig informieren, was sie als Mieterin nach 22h darf und was nicht mehr hingenommen werden muss.

Kommentar von C5666c8e3ce53e2f62c151316d613f0bsmallapriket am 5. Februar 2009 12:00

Lärmbelästigung ist auch vor 22 Uhr nicht erlaubt.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. Februar 2009 11:57
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Du darfst Dir zu jeder Zeit die Haare fönen, wenn der Fön nicht über Zimmerlautstärke brummt.

Lediglich mit Deinen Wohnungsmitbewohnern mußt Du Dich dann rumschlagen.


Mephista
beantwortet von Mephista am 5. Februar 2009 11:58
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Theoretisch 22h, solange du deine Nachbarn damit "lärmbelästigst". Wir haben einfach unsere Nachbarn gefragt, da mein Freund teilweise nachts erst von der Arbeit kommt und dann duschen möchte und die Nachbarn haben gesagt, dass es sie nicht stört.


apriket
beantwortet von apriket am 5. Februar 2009 11:59
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Es kommt darauf an, ob damit eine unzumutbare Störung/Belästigung für deine Nachbarn verbunden ist. Ein uneingeschränktes Recht auf Föhnen, Duschen etc. zu jeder Tageszeit gibt es nicht.

Kommentar von 4f4723589a7882776b1169a2a332cdf5smallDenise180685 am 5. Februar 2009 12:06

doch gibt es, es gehört zur Hygiene eines normalen Menschen und mit derartigen Geräuschen muss zu jeder Tageszeit gerechnet werden


anonym
beantwortet von gummibaeumchen am 5. Februar 2009 11:59
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Also ich weiß, dass bis 22 Uhr gebohrt und gehämmert werden darf und dann ab 6 Uhr morgens wieder. Samstag bis 20.00 und Sonntag gar nicht. Darf ich mir dann Sonntag die Haare nicht mehr fönen und Staubsauger wär dann auch tabu! Weiter geht es dann mit Dingen wie mixen und das Fleisch für die Sonntagsschnitzel klopfen! Ich denke dass man solche Dinge immer darf! Ich stehe um halb 5 Uhr früh auf und föhne meine Haare zwischen 5 und halb 6. Dürfte ich theoretisch dann auch nicht. Aber ich glaube anzeigen oder gar beim Vermieter melden kann man sowas nicht (hoffe ich)


anonym
beantwortet von Romy96 am 5. Februar 2009 12:19
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solange man will


elkera
beantwortet von elkera am 5. Februar 2009 13:38
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Immer wenn du nasse Haare hast, darfst du sie föhnen. Egal ob Tag- oder Nachtzeit.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 5. Februar 2009 13:39
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Bis sie trocken sind.


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