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Bin in Probezeit, hab parkendes Auto angefahren+Zettel hinterlassen, trotzdem fahrerflucht ?

Frage von esmerim27 esmerim27

Hallo ich habe ein großes Problem. Ich habe gestern abend ein parkenden Pkw angefahren bzw. mein auto ist durch den ganzen Schnee trotz bremse gerutcht...schaden gab es keine. Wenn dann wegen stoßstange 50 €. Ein Zeuge hat alles mitbekommen ich habe ihm sogar gesagt, dass ich mein Vater anrufe und das er alles klärt. Da mein Vater keine Zeit hatte musste ich alles machen. Bin 18 und hab mein führerschein grad mal seit Dezember.

Da mein Vater Erfahrung mit solchen Sachen hat meinte er ich solle ein Zettel hinterlassen mit Telefonnr, adresse usw.. Außerdem kam meine Freundin an die Unfallstelle und machte sogar Fotos von dem angefahrenen Pkw . Als ich nach einer Stunde zu Hause war bekam ich einen Anruf von der Polizei. Der Zeuge hätte sie an die Unfallstelle gerufen. Jetzt heißt es , dass ich trotzem Fahrerflucht begangen hätte, obwohl ich Zettel hinterlassen habe. Die Polizistin meinte der Zettel wäre zwar sehr positiv aber trotzdem bekomme ich eine Anzeige wegen Fahrerflucht... was soll das jetzt bedeuten? Führerschein für immer/paar wochen/ monate weg? Seminar?... Bitte hilfe :(

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Antworten (15)

  • 6
    Antwort von JotEs JotEs

    Gerade Fahranfänger auf Probe überschätzen "gern" die Folgen, die ein Verkehrsverstoß in der Probezeit für sie hat. Viele meinen, dass ihnen bei jeglichem Verstoß die Fahrerlaubnis entzogen wird. Deshalb verlieren sie in einer Situation wie der hier beschriebenen schnell den Kopf, verhalten sich falsch - und reiten sich erst dadurch richtig in eine schlimme Sache rein.

    Warum das so ist, weiß ich nicht.

    Gehen die Fahrschulen bei der Ausbildung nicht hinreichend auf dieses Thema ein?

    Passen die Fahrschüler nicht richtig auf?

    Sind merkwürdige Gerüchte im Umlauf?

    .

    Bevor jemand eine einmal erteilte Fahrerlaubnis wieder verliert, muss schon viel geschehen sein. Den sofortigen Verlust der Fahrerlaubnis muss man höchstens dann befürchten, wenn man eine Verkehrsstraftat begangen hat.

    Ordnungswidrigkeiten hingegen führen niemals zum sofortigen Verlust der Fahrerlaubnis, allenfalls zu einem Fahrverbot. Das gilt auch für Fahranfänger auf Probe.

    .

    Fahranfänger auf Probe haben innerhalb ihrer Probezeit drei gute Chancen, ihre Fahrerlaubnis zu behalten, nämlich:

    -- den Zeitraum vor ihrem ersten A-Verstoß (bzw. ihrem zweiten B-Verstoß)

    -- den Zeitraum zwischen dem Ende des angeordneten Aufbauseminars und ihrem nächsten A-Verstoß (bzw. ihrem übernächsten B-Verstoß) und

    -- den Zeitraum zwischen dem Ablauf der Frist zur freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und dem Ende ihrer (verlängerten) Probezeit.

    Erst wenn es während des letzten Zeitraumes erneut zu einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen kommt, wird einem Fahranfänger auf Probe die Fahrerlaubnis entzogen.

    .

    Wegen der Verursachung eines Unfalles, insbesondere einem solchen wie hier beschrieben, bekommt man vermutlich nicht einmal Punkte - und folglich auch keine Probezeitmaßnahmen aufgedrückt.

    .

    Mit Punkten und Probezeitmaßnahmen muss man nur dann rechnen, wenn es aufgrund eines A-Verstoßes oder des zweiten B-Verstoßes zu dem Unfall gekommen ist (das könnte hier etwa "Unangepasste Geschwindigkeit" sein).

    In der Regel aber bekommt man für einen Unfall keine Punkte, sondern eine kostenpflichtige Verwarnung (35 Euro), weil man sich nicht so verhalten hat, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt wurde (§ 1 Abs. 2 StVO).

    .

    Auch das Thema "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" scheint nicht gerade Hauptinhalt der Fahrschulausbildung zu sein. Auch hier reagieren viele Unfallverursacher einfach kopflos - sie sagen dann später, sie standen unter "Schock".

    Dabei ist eine solche Straftat doch ganz einfach zu vermeiden - und das müsste doch jede Fahrschule ihren Schülern ins Gehirn hämmern:

    .

    Nach einem Unfall darf man sich grundsätzlich erst dann nach Hause oder zu einem anderen Zielort begeben, nachdem man entweder dem Geschädigten oder einer Polizeidienststelle die in § 142 StGB genannten Feststellungen ermöglicht hat. Die Feststellungen müssen den Berechtigten direkt ermöglicht werden - ein Zettel unter dem Scheibenwischer genügt nicht!

    .

    Wer sich dementgegen vom Unfallort entfernt, erfüllt in der Regel den Straftatbestand des "Unerlaubten Entfernens vom Unfallort".

    Ausnahmen sind im Wesentlichen:

    -- wenn man z.B. als Verletzter ins Krankenhaus abtransportiert wird

    -- wenn man sich nach angemesssener Wartezeit, innerhalb der niemand bereit war, die erforderlichen Feststellungen zu treffen, auf den direkten Weg (also ohne "Umweg" über einen Freund, die Lieblingskneipe oder sein zu Hause) zur nächsten Polizeidienststelle macht, um dort den Unfall zu melden.

    .

    Zum vorliegenen Fall:

    Die Staatsanwaltschaft wird prüfen, ob sie das Verfahren (evtl. gegen Zahlung einer Geldbuße)einstellt oder weiter verfolgt.

    Die weitere Verfolgung kann auch durch "Strafbefehl" erfolgen, dadurch sollen unnötige Gerichtsverhandlungen vermieden werden. Ist der Betroffene mit dem Strafbefehl einverstanden, gilt dieser mit Eintritt seiner Rechtskraft als Urteil. Per Strafbefehl kann u.a. auch die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, wenn die dabei festgelgte Sperrfrist für die Wiedererteilung zwei Jahre nicht überschreitet.

    Ist man nicht einverstanden, muss man innerhalb einer Frist widersprechen. Dann und auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft zu der Ansicht gelangt, dass ein Strafbefehl nicht genügt, kommt es zu einem Gerichtsverfahren.

    .

    Ich denke, dass im vorliegenden Fall mit der Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld zu rechnen ist (§ 153 ff. StPO).

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    DH,
    Sehr gut ausgefuehrt und trifft genau den Punkt.

  • 3
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Ganz ruhig bleiben.

    Aus meiner Sicht hast du alles richtig gemacht.

    Du bist eine Stunde an der Unfallstelle geblieben. Du hast mit dem Zeugen gesprochen und ihm gesagt, dass alles geklärt wird. Deine Freundin hat Fotos gemacht.

    Offenbar ist es ein minimaler Bagatellschaden, deswegen reicht es, wenn du innerhalb von 24 Stunden den Unfall bei der Polizei meldest. Dass der Zeuge dir zuvorkommt, bedeutet nicht automatisch, dass du Unfallflucht begangen hast.

    Die Fotos und der Zettel am Auto dürften hierfür Beweis sein.

    Einer eventuellen Verhandlung würde ich gelassen entgegensehen. Aber vorher musst du eine Aussage abgeben, erst dann wird entschieden, ob es eine Verhandlung gibt. Möglicherweise gibt es nur eine Verwarnung.

    Auf jeden Fall solltest du dich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen und klären, was wirklich an Schaden entstanden ist. Danach alles weitere mit deiner Versicherung klären.

  • 2
    Antwort von MrDirekt MrDirekt

    Hi esmerim27,

    ... ohne einzelne Vorschriften hier anzuführen, jeder Unfallbeteiligte hat gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 7 StVO auch die Pflicht, "(Zitat) unverzüglich die Feststellungen nachträglich zu ermöglichen, wenn er sich berechtigt, entschuldigt oder nach Ablauf der Wartefrist (Nummer 6 Buchstabe b) vom Unfallort entfernt hat. Dazu hat er mindestens den Berechtigten (Nummer 6 Buchstabe a) oder einer nahe gelegenen Polizeidienststelle mitzuteilen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist, und seine Anschrift, seinen Aufenthalt sowie das Kennzeichen und den Standort seines Fahrzeugs anzugeben und dieses zu unverzüglichen Feststellungen für eine ihm zumutbare Zeit zur Verfügung zu halten. (Zitatende)"

    Dieses ist von Deiner Seite aus nicht erfolgt. Du hast weder den Berechtigten (Unfallgegner, Halter des angefahrenen Autos), noch die Polizei informiert. Ein Zeuge ist in der Regel kein Berechtigter, außer er gibt sich Dir gegenüber als solcher zu erkennen. Z. Bsp. ein Nachbar, der Dir zusichert, Deine Daten an den Berechtigten weiterzugeben. Ein Zettel an der Windschutzscheibe alleine kann, nach Deinem Wegfahren, von (unberechtigten) Dritten entfernt, beseitigt, oder sonst wie verschwinden. Auch die Witterung (nass, Schnee, etc.) kann für eine Unleserlichkeit sorgen. Und wenn es keinen lesbaren Zettel, also keinen "Ansprechpartner" gibt, haben die Geschädigten in (je)der Unfallsache ein Problem: Wie können sie einen möglichen Schaden und vor allem bei wem (oder welcher Versicherung) geltend machen?

    Was die Polizei jetzt macht, ist einfach erklärt. Sie geht ihrem gesetzlichen Auftrag zur Strafverfolgung nach. Sie wird "belastendes" als auch "entlastendes" in der Unfallsache ermitteln, und nach Abschluss den gesamten Vorgang der Staatsanwaltschaft (StA) zur weiteren Entscheidung zusenden. Wenn der StA ein zu sanktionierendes Verhalten bei Dir erkennt, dann gibt es einen Strafbefehl oder die öffentliche Klage vor einem Gericht. Gleichzeitig wird - sofern die Polizei dies nicht schon gemacht hat - die Führerscheinstelle über den Vorgang informiert, die dann ihrerseits behördliche Maßnahmen ergreifen wird. Ein Urteil braucht da von der Führerscheinstelle nicht immer abgewartet zu werden.

    In Deiner Sache gehe ich mal - meiner Erfahrung nach - davon aus, zumal der von Dir verursachte Schaden nicht in der Höhe liegt, die einen Führerscheinentzug erforderlich macht, dass der StA das Verfahren einstellen, und der Bußgeldstelle zur weiteren Entscheidung weitergeben wird.

    Empfehlen würde ich Dir auf auf jeden Fall, dass Du die KFZ-Haftpflichtversicherung Deines Fahrzeuges umgehend über diesen Unfall informierst, und denen die gegnerischen Daten mitteilst. Anschließend solltest Du mit Deinem Vater abklären, ihr in der Sache einen Rechtsanwalt zur Wahrnehmung aller Interessen (auch in dem behördlichen Verfahren der Führerscheinstelle) einschaltet.

    IdS

    MrDirekt

  • 2
    Antwort von Reiswaffel87 Reiswaffel87

    Einen Zettel am Unfallfahrzeug zu hinterlassen reicht in keinem Falle aus um seiner Verpflichtung gerecht zu werden. Wenn wirktlich kein Schaden entstanden ist, muss man auch nicht warten, es gibt schleißlich keinen Schaden. So wie du es beschreibst ist aber ein, wenn auch geringer, entstanden. Dann muss man eine "angemessene Zeit" an der Unfallstelle warten. Taucht dann niemand auf muss man den Unfall, am besten schon per Telefon von der Unfallstelle aus, der Polizei melden.

    Zitat aus einem Rechtsforum:

    "Wenn ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort festgestellt werden sollte, handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiederhandlung im Sinne von §§ 2 a StVG, 34 FeV, Anlage 12 zu § 34 der Fev.

    Das hat zur Folge, daß

    • ein Aufbauseminar anzuordnen ist,
    • sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert,
    • bei Nichtbefolgen der behördlichen Anordnung zur Ableistung eines Aufbauseminars, die FE zu entziehen ist.

    Eine Feststellung eines uEvUOrt hat in der Regel zur Folge, daß die FE für mindestens sechs Monate entzogen wird. Eine neue FE ist erst dann zu erteilen, wenn das Aufbauseminar nachgewiesen wird.

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die AO eines Aufbauseminars haben im Übrigen keine aufschiebende Wirkung.

    Hinsichtlich des Strafverfahrens droht, sollten denn die Voraussetzungen von § 142 festgestellt werden, wie geschrieben, ein Mindestentzug der FE von sechs Monaten. Wenn Voreintragungen nicht vorhanden sind, darf mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Eine Eintragung im BZR erfolgt erst ab 90 Ts."

    Kommentar von KSCAndy KSCAndy

    Soll sie denn dort stehen bis sie schwarz wird oder was????!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Nein, das Gesetz spricht von einer "angemessenen" Zeit. Einen gesetzlich bestimmten Zeitrahmen gibt es nicht, alles was man dazu sagen kann beruht also auf Erfahrungswerten von einschlägigen Urteilen. Bei Eiseskälte, mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstraße und nur einer kleinen Delle muss man, überstrieben formuliert, weniger lange warten als Samstagmittag in einem Wohngebiet.

    Aber auch nach der Wartefrist gilt: Man muss sich melden! Näheres dazu siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

    Kommentar von fastlink fastlinkfastlink

    Als Mittelwert gilt 45 Minuten. Und dann, so keiner erscheint, muss man die Polizei vom Ort oder dessen unmittelbarer Nähe verständigen und dort bleiben, biss diese eintrifft.

    Die Straftat heißt genau Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.

    Unerlaubt bedeutet, dass ich die Erlaubnis nicht bekommen habe - oder die Bedingungen zur Erfüllung der Erlaubnis nicht erfüllt sond.

    Die Erlaubnis bekomme ich entweder durch den Unfallgegener oder in dessen Stellvertretung durch die Polizei.

    Das gilt im übrigen auch, wenn ich gar nicht schuld an einem Unfall bin, alle Beteiligten müssen warten.

    Die vielgehörte Ausrede ich hab aber einen Terin gilt nicht, man hat dann keinen Termin mehr sondern erst einmal einen Unfall.

    Kommentar von MrDirekt MrDirektMrDirekt

    Hi fastlink,

    ... warum machst Du nicht ne eigene Antwort, dann könnte ich wenigstens einen DH anklicken :-)

    IdS

    MrDirekt

  • 2
    Antwort von Muenzenfreund Muenzenfreund

    Wenn dein Vater wirklich so große Erfahrung hätte, hätte er dir geraden, den Besitzer des Fahrzeugs ausfindig zu machen oder die Polizei zu holen.

    Da es nur ein Bagatellschaden ist, wie du schreibst, wird wahrscheinlich gar nichts passieren bzw. das Verfahren eingestellt.

    Du musst dich bei Schäden unter 1000 nur innerhalb 24 Stunden selber bei der Polizei melden bzw. die Feststellung deiner Personalien ermöglichen. Das hast du m.E. nicht unbedingt durch den Zettel (der kann über Nacht verschwinden...) aber durch den Zeugen (dem hast du hoffentlich deine Daten gegeben ??) getan.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das Gesetz spricht von einer Nennung der Daten gegenüber des Geschädigten. Dass er einem Zeugen gegenüber, wenn er es denn gemacht hat, seine Daten angegeben hat wirkt sich aber zumindest sicher nicht zu seinem Nachteil aus.

    Kommentar von Nolti NoltiNolti

    Das sehe ich genauso!

    Kommentar von esmerim27 esmerim27

    ICh stand zunächst ca.90 Minuten an der Stelle mit meiner Freundin, mit der Hoffnung das der Besitzer kommt und das wir es Privat regeln. Ehrlich gesagt hatte ich Angst,weil ich gerade mal in Probezeit bin, dass mein Führerschein direkt weg ist. Dumm gedacht !

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    90 Minuten sind eine super Zeit! Das sollte, nach den gängigen Urteilen, die Wartefrist erfüllen (abhängig natürlich von Ort, Zeit, etc.). All diese aus deiner Sicht positiven Punkte wie

    • Zettel hinterlassen
    • 90 min gewartet
    • Fotos gemacht

    aufschreiben und der Polizei mitteilen, falls du Post bekommst.

    Kommentar von esmerim27 esmerim27

    Endlich bekomme ich von jemanden eine vernünftige Antwort . Danke :) Ich habe Zettel hinterlassen (mit meinen ganzen Daten). Meine Freundin wohnt in der nähe der Unfallstelle. Ihre Daten habe ich mit drauf geschrieben als Zeugin. Fotos haben wir extra auch geschossen damit es nicht heißen sollte , dass ich Totalschaden verursacht hätte.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Das ist ja auch alles richtig so. Dennoch reicht es nicht aus nur einen Zettel anzubringen. Dass du jetzt Angst um deine Fahrerlaubnis hast kann ich nachvollziehen, aber was den Vorwurf der Fahrerflucht angeht würde ich jetzt erstmal warten, was da per Post kommt. Die Punkte, die ist aufgezählt habe, sprechen ja für dich und können sich definitv positiv auswirken. Sie sind aber keine Garantie dafür, dass du nicht doch belangt wirst.

    Kommentar von esmerim27 esmerim27

    Das mein Führerschein für paar Wochen/Monate weg ist, ist natürlich sehr schade für mich. Mir ist es gerade nur sehr wichtig , dass er mir jetzt nicht komplett abgenommen wird. Naja wie du schon meintest ich warte jetzt einfach auf Post. Ich danke dir, dass du meine Fragen beantwortet hast.

    Kommentar von Franticek FranticekFranticek

    90 min warten - sehr gut
    Fotos gemacht - sehr gut
    Zettel hinterlassen - sehr gut
    .... aber: 90 min ist schon laenger, als normal erwartet wird, die Zeit ist durchaus ausreichend. Dann darf man auch wegfahren, jedoch, wenn man den Geschaedigten nicht erreichen konnte, DENNOCH NICHT, ohne stattdessen dann die Polizei zu informieren. Die waeren moeglicherweise gar nicht erst gekommen, wenn du ihnen alles mitgeteilt haettest. So aber bist du darauf angewiesen, dass der Schaden wirklich nur sehr klein ist, sonst IST es naemlich Unfallflucht mit einem mehrmonatigen Fuehrerscheinentzug und und ...

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Noch eine Ergänzung: Die von dir genannten 24Stunden lassen einen keinfalls grundsätzlich straffrei. Diese sind laut §142 IV StGB ein Grund die Strafe zu mildern oder keine auszusprechen, was auch öfters geschieht. Grundsätzlich kann man das aber nicht annehmen. Darüber hinaus haben wir hier die Problematik, dass er bereits vor Ablauf dieser Zeit "ertappt" wurde.

    Kommentar von JotEs JotEsJotEs

    Die 24-Stunden-Frist gilt auch nur bei Unfällen außerhalb des fließenden Verkehrs, also bei den typischen Parkremplern - und dann auch nur bei "nicht bedeutendem" Sachschaden (Grenze: etwa 1200 Euro).

    Der vorliegende Unfall scheint mir jedoch dem fließenden Verkehr zuzuordnen zu sein.

  • 1
    Antwort von drhouse1992 drhouse1992

    also wenn du rechtsschutzversichert bist un eine anzeige wegen fahrerflucht bekommen solltest dann geh vor gericht un leg einen widerspruch ein. denn es kann niemand voraussetzen dass du dort 10 stunden lang in der kälte wartest bis der besitzer des autos kommt, schon gar nich bei dem wetter. du hast insofern alles richtig gemacht. bilder als beweismittel gemacht, zeugen gesucht und zettel hinterlassen. das ist in meinen augen keine fahrerflucht, un ich schätze der richter wird das genau so sehen. ich meine was hättest du denn sonst tun sollen? du darfst nich immer auf alles das hören was dir die polizei sagt, die wollen auch immer wichtig tun und alles wissen. hab das mit dem gericht wegen nem verkehrsdelikt auch schonmal durch, da meinte der polizist auch dass ich den führerschein abgeben muss. aber tschüßchen, ich hab nichmal nen punkt bekommen... manchmal wollen die eben einfach mal einen auf wichtig machen un irgendwas erzählen...

    Kommentar von esmerim27 esmerim27

    Da freue ich micht für dich. Nur... ich habe kein rechtschutz... soll ich jetzt extra eins machen lassen.. oh mann ist das alles kompliziert ich denke mal , dass ich kein Auto mehr fahren werde :)

    Kommentar von drhouse1992 drhouse1992drhouse1992

    hey, chill mal! : ) warte doch erstmal ab obs überhaupt eine anzeige wird. dann kannste immernoch weiter sehen. ich glaube aber nich dass du ne anzeige bekommst weil das schwachsinnig is, das war keine fahrerflucht.

  • 1
    Antwort von Nolti Nolti

    Erstmal- ich verstehe nicht ganz, warum dein Vater dir nicht ein wenig zur Seite stand! Zeit hin oder her, er hätte wissen müssen, das du als FS-Neuling nicht so gut Bescheid weist!Du hättest die Poliezei rufen müssen, oder dich zumindest telefonisch dort melden , die hätten dir dann schon gesagt, ob du bei ihnen vorbeikommen sollst, um deine Personalien auszunehmen oder ob sie bei dir vorbeikommen. Was wäre gewesen, wenn es angefangen hätte zu schneien, dann wäre dein Zettel unlesbar geworden. Daher reicht das nicht aus. Ich drücke dir die Daumen, dass es nicht so schlimm wird.

  • 1
    Antwort von mimimiimimimi mimimiimimimi

    ja. ist nach wie vor fahrerflucht. der zettel reicht nicht aus.

    glaub auf deinen führerschein hat das gar keinen einfluß, bin mir aber nicht sicher.

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    Antwort von meray123 meray123

    Hallo ich habe ungefähr das gleiche problem mein freund hat ein parkendes aurto leicht gestupst sage ich jetzt mal und ist dann weggefahren ohne was zu hinterlassen weil er panik bekommen hat und ist dann weggefahren er meinte das nichts passiert ist jetzt habe ich aber einen brief von der polizei im briefkasten gehabt das wir wegen fahrerfluchts dran sind kann mit evtl jemand sagen was passiert

  • 0
    Antwort von TillWollheim TillWollheim

    Ganz klar keine Fahrflucht!

    Alles Quatsch was bisher hier geschrieben wurde!! Bis auf den einen, der FF ablehnt! Genauso ist es. Du hast de notwendigen Feststellungen treffen lassen, ja sogar, du hast noch Fotos machen lassen einen Zettelhinterlassen. Damit du deier Pflicht vollkommen genügt! Ein Blick in einen Kommetar hilft eventuell mehr als Spekulieren und langatmiges Geschwafele am Fall vorbei!

    Gruß Till (Rechtsanwaltconsultant)

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    Antwort von Siraaa Siraaa

    Hallo, mir ist das ganze auch mal passiert, da war ich auch in der Probezeit. Ich habe damals die Polizei gerufen, ich hatte auch nur die Stoßstange des anderen Autos angeschrammt (was trotzdem 1700€ wurden) Wenn du den Besitzer des anderen Autos nicht finden kannst, ist die Polizei der einzig richtige Weg. Ich kam mir damals so bescheuert vor, wegen so ner Lappalie belästige ich die Polizei. Aber es ist der einzige Weg um eine Anzeige wegen Fahrerflucht zu umgehen. Wird die Anzeige nicht fallengelassen (vlt. kannste dich ja iwie mit dem Besitzer noch einigen) würde das auf Punkte, ein Strafverfahren, vermutlich ein Fahrverbot und natürlich auf eine Verlängerung der Probezeit plus Aufbauseminar hinauslaufen.

    Zettel ist schon lange nicht mehr aktuell, denn reintheoretisch hätteste ja auch die Telefonnummer des nächsten Pizzadienstes auf den Zettel schreiben können, nur um dem Zeugen weißzumachen, dass du eine Tele nummer hinterlässt.

    Gruß Sira

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    Antwort von Sandysky79 Sandysky79

    Ein Mädel hatte grad 3 Wochen ihren Führerschein und ist mir beim ausparken in die Fahrertür. Ne Nachbarin sah es und sagte die solle einen Zettel ans Auto machen. Das tat das Mädel auch. Aber als meine Nachbarin mit dem Hund kurz stehen blieb und zurück schaute sah sie,das das Mädel nochmal zu meinem Auto ging. Beim zurücklaufen fuhr diese dann davon und der Zettel wurde entfernt. Da ich ja ne Delle in der Tür hatte riefen wir dann nur mit dem Kennzeichen die Polizei. Hatte ja zum Glück die Zeugin. Das Ende vom Lied. Das Mädel bekam erst ein verfahren wegen Fahrerflucht. Da es aber ein geringer Wert war nur ca400-500 Euro wurde das verfahren gegen Sie wegen Fahrerflucht eingestellt. Vielleicht bekommst du auch so ein mildes Urteil. Wobei du ja noch anders getan hast, wie 1. gewartet 2. einen Zettel hinterlassen 3. sogar Fotos gemacht hattetst.Das Mädel bekam weder einen Punkt noch Fahrverbot.

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    Antwort von tigerjuwel tigerjuwel

    das ist definitiv eine fahrerflucht, denn du hättest eine gewisse zeit (ich glaub 1 stunde) bei dem auto bleiben müssen, oder versuchen müssen, den halter ausfindig zu machen. ist das nicht möglich, musst du am fahrzeug einen zettel anbringen und auf direktem weg zur nächsten polizeidienststelle.

    um deinen führerschein nicht wieder abgeben zu müssen, kann dir wahrscheinlich nur ein anwalt helfen

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Für die Wartezeit gibt es keine einheitliche Festlegung. Diese muss lediglich angemessen sein. Das hängt unter anderem von Uhrzeit, Witterung, Ort und auch Schwere des Unfalls ab

    Kommentar von esmerim27 esmerim27

    Es war gegen 23:00 Uhr.Ich habe ca 90 Minuten gewartet. An Schaden habe ich nichts gesehen, wie gesagt es hat nur berührt.

    Kommentar von Reiswaffel87 Reiswaffel87Reiswaffel87

    Wie gesagt, eine klare gesetzliche Regelung der Wartezeit gibt es nicht, da gibt es nur Erfahrungswerte von Gerichtsentscheidungen. Nachts im Schneetreiben auf einer einsamen Landstraße muss man bei einer kleinen Delle natürlich weniger lange warten als in einem Wohngebiet an einem Samstagmittag. Wenn wirklich überhaupt kein Schaden entstanden ist würde ich mir auch nicht soo viele Sorgen machen.

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    Antwort von glaubenichts glaubenichts

    Du hättest die Polizei rufen müssen. Einfach nur einen Zettel dran machen, darf man rechtlich nicht. Heute hat doch jeder ein Handy für solche Notfälle.

    Kommentar von esmerim27 esmerim27

    Recht hast du, ich hätte anrufen müssen. Leider war ich in dem Moment weg mit dem Kopf.

    Kommentar von glaubenichts glaubenichtsglaubenichts

    wäre mir auch so gegangen. Aber du hast ja wenigstens an die Zettel gedacht, weil dein Vater dir dazu geraten hat.

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    Antwort von AlexandraM94 AlexandraM94

    Es ist sogar Fahrerflucht wenn du in den Busch fährst, es dem busch SUPER geht und du weg fährst.! der führerschein ist für 1 jahr weg. habe ich in einem forum gelesen. !! hoffe mal es wird dich nicht so hart treffen .

    Kommentar von TillWollheim TillWollheimTillWollheim

    Saudummes Geschwätz!! Guck Fußball das kannste vielleicht besser!!

    Kommentar von AlexandraM94 AlexandraM94AlexandraM94

    Ich gucke kein Fussball. ich spiele Fussball und ich habe nicht gesagt das es die wahrheit ist, sondern dass ich es in einem forum gelesen habe.!! Geh du lieber fussball gucken, lesen kannste ja nicht.!

    Kommentar von Sevtap91 Sevtap91

    Ich danke an alle für die Tollen/schlechten Kommentare. Zum Glück hatte ich einen Familienrechschutz und einen tollen Anwalt. Wir haben der Sache der Staatsanwaltschaft genauso mitgeteilt wie es auch war. Staatsanwaltschaft hielt die Sache für Harmlos und hat das Verfahren somit abgebrochen . Keine anzeige, Keine Seminare, Keine Verlängerung der PRobezeit, Keine Sonstigen Strafgebühren oder Bußgeld. =))

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