hallo,
Ich wurde vom gericht zu 400€ geldstrafe bestraft, vorbestraft?
Ich weiss das eintragungen erst ab 90 tagessätzen vorgenommen werden, demzufolge steht nichts im Privaten führungszeugniss Ich möchte mich bei den behörden bewerben habe ich noch chancen?Machen alle behörden einen Bundeszentralregisterauszug?
Im Bundeszentralregister steht jeder verstoß gegen ein Gesetz?!
blöde technik...dritter versuch, wenn es klappt
irgendwo unten habe ich einen link gesetzt....habe jetzt schon drei lange antworten versucht zu geben, hier kurzform: juristisch bist du jedesmal vorbestraft, wenn du verurteilt bist...bei erstverurteilung bis 90 tagessätzen aber darf man sich nicht vorbestraft nenne. aber im bundeszentralregister stehtr alles, aber nur bestimmte behörden dürfen das einsehen...im bzrg sind löschfristen länger als im fz..
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__41.html
vielen dank!! Weiss ich mitlerweile auch alles, nur mein eeinzigste frage istHABE ICH CHANCEN AUF EINE EINSTELLUNG BEI EINER BEHÖRDE TROTZ DIESER GELDSTRAFE?????Ist meine erst verurteilen, diese verurteilen ist keine richtige verurteilung sondern einstellungen gegen geldstrafeist es das selbe?=
klipp und klar: nein!! ob du ne geldstrafe gekriegt hast oder egal was, solange du verurteilt bist und das im BZRG steht, solange stellt dich keine behörde ein, das ist fakt. ABER: nur solange die verurteilung registriet ist. wenn das z.b. nach 3 jahren gelöscht ist im BZRG, hast du danach wieder chancen, denn dann steht ja, ausser im KAN nirgends mehr was. und wenn du da auch nicht drinstehst, gilts du ab dem zeitpunkt wie ein weisses blatt papier. sprich: nach den 3 jahren könntest du wieder chancen haben. vor der löschung nicht, kannst du vergessen, egal ob geld- oder freiheitstrafe!! auch egal, ob das gegen geldstrafe eingestellt wurde. das steht da, und das mögen die nicht. erst wenn der makel weg ist!!