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Bin ich verpflichtet den ganzen Kellerraum leer zuräumen trotz Zeitmangel?

gefragt von Bauzer04Bauzer04 am 13.01.2009 um 9:42 Uhr

Hallo, zwar hab ich mal wieder folgendes Problem. Gestern Abend hatte ich eine Hiobsbotschaft von der Nachbarin erhalten, das wir aufgefordert worden sind, die ganzen Kellerräume komplett leer zu räumen. D. h. ich müsste meine Schränke wo ich schön ordentlich die Sachen letztes Jahr alle erst reingeräumt habe, komplett leer räumen und ebenso die Sachen wie Fahrräder etc. Da ich dazu momentan absoiut keine Zeit habe (etliche Termine) beruflich eingespannt etc. sehe ich es nicht ein, das ich in der Lage bin, den Keller komplett leer zu räumen, zumal es egal ist, wohin ich die ganzen Sachen in der Zeit tue. Meine Wohnung ist definitiv zu klein und dazu das ich jetzt auch derzeit aufgrund eines Schulterproblems nicht schwer heben darf, ist es mir also unmöglich den Keller freizu räumen. Ich bin ehrlich gesagt, erst mal ratlos, was ich tun kann. Wenn mein Vermieter drauf besteht, das ich den Keller leer zu räumen hätte. Mir ist es Wurscht ob gestrichen oder nicht. Aber ich habe im Moment echt absolut keine Zeit und aufgrund meiner Schulter, die ich nicht überbelasten möchte, auch nichts da weg zuräumen, zumal ich letztes Jahr erst ordentlich alles eingeräumt hatte und nicht mal weiß dann, wohin mit meinen Sachen. Nachbarin kann mich ja nicht zwingen das alles irgendwo aufm Schrott zu tun, weil das auch Werkzeug etc. ist. Wer weiß einen Rat, wenn sich Vermieter weigert?


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meinName
beantwortet von meinName am 13. Januar 2009 09:44
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Biete doch an das du deine Kellerräume bei Auszug selbst streichst, wenn er dir nen Eimer Farbe gibt. Da du dich auf Grund deines gesundheitlichen Zustandes an der aktuellen Renovierungsaktion nicht beteiligen kannst.


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 13. Januar 2009 09:44
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Am besten du redest mal mit ihm ob es sein muss- wg. deiner schulter, ansonsten mal den mieterbund kontaktieren, der weiss genau was rechtens ist und was nicht! lg


Floeckli
beantwortet von Floeckli am 13. Januar 2009 09:44
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es wäre noch interessant zu wissen wieso Du das tun sollst?? da Du ja offensichtlich nicht ausziehen willst! Will sie den Keller umbauen oder was?

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 13. Januar 2009 09:47

die ganzen Mieter sollen die ganzen Keller ausräumen. Ich finde das vollkommenenden Schwachsinn, aber die Idee ist nicht schlecht und streichen und verputzen als Frau später wenn Keller mal bei Auszug leer geräumt ist, sollte für mich mit Hilfe von Freunden wohl kein Problem darstellen.

Kommentar von 819a5cdd5e21738db35d2fd97970103csmallFloeckli am 13. Januar 2009 09:50

biete ihr das doch an, dass Du es selbst machen willst! Und sag ihr das Du momentan gar nichts heben darfst wegen Deiner Schulter, es wird sich sicher eine Lösung finden!


StefanKfg
beantwortet von StefanKfg am 13. Januar 2009 09:44
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Hmmm ... ich weiss ja nicht, wann dort das letzte mal renoviert wurde. Wenn du es jetzt nicht machen lassen willst, dann musst du es eben später mal machen lassen, wenn du Zeit hast. Unterbreite deinem Vermieter doch mal so einen Vorschlag. Die Kosten wirst du dann selber tragen müssen


andreas48
beantwortet von andreas48 am 13. Januar 2009 09:45
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die Frage die steht, ist ja die...Warum sollen und müssen die Keller leergeräumt werdne...der Vermieter hat nicht das Recht über mein Privateigentum zu verfügen..es sei denn Bau- oder Wartungsarbeiten liegen an bzw. der Brandschutz ist nicht gewährleistet bzw. die Keller werden immer mehr zum Domizil für Schädlinge ..und größere oder kleinere Nager..


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 13. Januar 2009 09:46
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Ist denn die Nachbarin auch der Vermieter? Warte ab, ob Du einen Brief bekommst. Wenn Du Deinen Kellerraum (im Mietvertrag vermerkt) angemietet hast, kann er Dich nicht nötigen, diesen auszuräumen.

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 13. Januar 2009 09:49

sowas läuft bei uns alles komischerweise nur durch die Nachbarn ab, schriftlich bekommen w ir dazu keine Aufforderung, genau wie damals im letzten Jahr die Kellerfenster erneuert werden mussten, da hab ich das ja noch mitgemacht, aber jetzt hört der Spass ehrlich gesagt auf.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 13. Januar 2009 11:17

Das Geschwätz der Nachbarin gilt nicht. Das ist in unserem Haus auch so. Die wollte sogar einen Handwerkertermin für mich vereinbaren. Da bin ich ausgeflippt. Wann ich Zeit für den Handwerker habe, vereinbare immer noch ich.


anonym
beantwortet von Mausi40 am 13. Januar 2009 09:46
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ich denke das könnte für dich ein problem geben wenn du es nicht machst. sollte im keller später schimmel auftreten oder ähnl. werden sie dich dafür verantwortlich machen. weil dein keller nicht behandelt werden konnte


MuddiE
beantwortet von MuddiE am 13. Januar 2009 09:50
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Hallo. Meine Schwester hatte das gleiche Problem. Sie konnte den Raum nicht selber ausräumen ,so musste der Vermieter das ein Unternehmen machen lassen und es bezahlen. Meine Schwester musste aber erst absegnen, ob er DIESE Leute in ihren Keller lassen durfte. Der Raum ist Bestandteil des Mietvertrages also deiner.

Gruß MuddiE

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 13. Januar 2009 09:53

fürs Ausräumen wenn ich jemanden beauftrage fehlt mir sowieso momentan das Geld und das kommt mir alles ein bisschen plötzlich. Hier hält sich sowieso kaum jemand an die Regeln, Danke für die ganzen Tipps. Notfalls noch den Mieterbund befragen, aber da bin ich ja leider noch nicht drin. Kostet ja auch wieder was.


Malkia
beantwortet von Malkia am 13. Januar 2009 10:05
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Soweit ich das hier mitbekommen habe, hast du von deiner Vermieterin nichts schriftliches, in dem sie dich (mit Begründung und Fristsetzung) auffordert den Keller leer zu räumen. Dann musst du dies auch nicht. Ich würde erst reagieren, wenn mich die Vermieterin schriftlich dazu auffordert.
Du hast aber die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden. Zur aktiven Mithilfe (z.B. Wegräumen von Möbeln) bist du nicht verpflichtet (LG Berlin WM 96, 143).


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 13. Januar 2009 09:45
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dann hilft nur ausziehen...ich würde dich als Mieter rausschmeißen wenn ich gewillt bin die Kellerräume zu modernisieren und das aufgrund eines sturren Mieters nicht durchführen kann!

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 13. Januar 2009 09:46

sehr lustig, ich habe nicht vor ausziehen und die nächsten 10 Jahre auch nicht. Aber ich kann erst mal aus vielen terminlichen Gründen nicht und 2. wegen meiner Schulter. Da gehe ich auch heute gleich noch zur Ärztin rüber.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 13. Januar 2009 09:50

dann fragt man eben mal Freunde und Bekannte! Ich würde mich freuen wenn bei uns mal die Kellerräume modernisiert/renoviert werden...ist ja auch zu meinem Vorteil! Natürlich mit mehr Ankündigungszeit!

Kommentar von 217249c4f82851bef5ce1046b42fd4f3smallAkuma am 13. Januar 2009 09:47

Wenn du mir aber nur 1 Woche vorher bescheid sagst, würde ich vorher kündigen, bevor du mich rausschmeißt...nebenbei darf das der/die Vermiter/-in bei einer so kurzen Ankündigung nicht.

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 13. Januar 2009 09:48
  1. hat er ein Krankheitsleiden
  2. bezahlt er für den Keller wahrscheinlich auch Miete und da hat der Vermieter kein Recht dies zu verlangen
Kommentar von 217249c4f82851bef5ce1046b42fd4f3smallAkuma am 13. Januar 2009 09:49

Genau!

Kommentar von 1867d8e6d3507a33a77bd344e6960f6bsmallhexen111 am 13. Januar 2009 09:50

Normal ist eine Frist von 14Tagen!

Kommentar von B13dda234bf3a9af7323744f9c29515fsmallmecanoqueen am 13. Januar 2009 09:51

@fabienne

'Er KANN nicht' und 'Er MÖCHTE nicht'. Das gibt's doch einen riesigen Unterschied, oder?

Wurde doch auch breit erklärt, WARUM das so ist.

Deine Antwort ist dreist!


Hexenkueche
beantwortet von Hexenkueche am 13. Januar 2009 09:45
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Normalerweise hat man den Keller mit gemietet , und räumt ihn beim Auszug . Schau doch mal in deinen Mietvertrag , ob der Keller mit aufgelistet ist .


anonym
beantwortet von chmoti88 am 13. Januar 2009 09:46
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ich kann die Vermieterin verstehen wenn sie die Keller streichen möchte dann soll es einheitlich sein!! und andere in dem Haus arbeiten auch. Dann musst leider einen Beauftragen der die die Sachen wegräumt und evtl. zwischenzeitlich einlagert. Es kann dir auch passieren das die Vermieteren das macht und dir die Rechnung gibt. Schonmal friedlich miteinander gesprochen??

Kommentar von 52a74d2c23825e65ea3213c7314f45ecsmallStefanKfg am 13. Januar 2009 09:49

die Vermieterin KANN das garnicht in Rechnung stellen, da sie nicht einfach einen "fremden" Keller ausräumen DARF. Das wäre hausfriedensbruch!

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 13. Januar 2009 09:50

also soweit käme es noch. Wie gut, das ich gute Anwälte kenne, die ich notfalls einschalten würde.


hexen111
beantwortet von hexen111 am 13. Januar 2009 09:47
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Ich hatte vor 2Jahren mit meinen Exvermieter Streit bekommen.Da forderte er mich ebenfalls auf den Keller zu räumen.Das Recht dazu hatte er,da unser Kellerraum nicht im Mietvertrag eingetragen war.Aber er musste mir eine Frist von 14Tagen einräumen. Ich weiss ja nicht warum Du räumen solls,aber ob Du Zeit hast oder was an der Schulter interessiert da keinen.

Kommentar von Simple_avatar1smallBauzer04 am 13. Januar 2009 09:51

ich soll nur räumen, wegen dem Streichen und dann darf ich wieder alles einräumen. Von der Zeit her und wegen meiner Schulter geht es nicht. Ich rede mal mit dem Vermieter noch Tacheles. Ist sowieso in meiner Ansicht nach ein eigenartiger Vermieter. Privat, denn hauptberuflich isser Zahnarzt.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 13. Januar 2009 09:51
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Ich würde die Sachen auf einer Seite des Kellers zusammenrücken, Streichen und trocknen lassen und dann die Restfläche nach Umräumen streichen und trocknen lassen. Oder gibt es einen anderen Grund für die Räumaktion? Sieht doch ordentlich aus, wenn ein Keller hell und freundlich gestrichten ist. Deine Argumente dagegen erscheinen mir im Hinblick auf deren panikartige Vielfalt offenkundig vorgeschoben!


schildi
beantwortet von schildi am 13. Januar 2009 09:52
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rede doch erst einmal mit dem Vermieter warum so schnell der Keller leer geräumt werden muß


Tabaluga1961
beantwortet von Tabaluga1961 am 13. Januar 2009 10:01
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Wenn der Vermieter was will, soll er mich gefälligst selbst ansprechen - anschreiben - wie auch immer. Nur auf Zuruf eines Nachbarn passierte bei mir nix. ich finde es etwas plöd im Winter zu streichen, is ja so warm im Moment. Sommer wär wohl besser.

diese Aktion wäre eine gute Gelegenheit mal auszumisten....... so ganz nebenbei. Dinge, die man in 3 Monaten nicht braucht, sind eh überflüssig. Oder sammelst du


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