Annny am 15.04.2008 um 15:30 Uhr
Ich habe im Februar von der Staatsanwaltschaft eine Anzeige bekommen. Heute erhalte ich die Nachricht, dass das Verfahren eingestellt worden ist. Ist damit die Anzeige auch fallen gelassen?

Nur nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil bist Du vorbestraft; vorher nicht.
Das Verfahren wurde aufgrund einer Anzeige eingeleitet und nun eingestellt. Diese Angelegenheit ist erledigt.
Es ist quasi nix passiert. Vorbestraft wärst sowieso nur dann gewesen, wenn man dich verurteilt hätte.

Keine Vorstrafe. Du bist ja nicht bestraft worden. Beim nächsten Hollandtrip besser aufpassen :-)
Falls Du vor der Anzeige schon Vorbestraft warst bist Du es jetzt natürlich immer noch.

Anzeigen sind keine Vorstrafen. Nachdem nun die Anzeige fallen gelassen wurde, kannst du beruhigt aufatmen.

...und Du warst wegen der Anzeige nicht vorbestraft. Nur so am Rande...
Nur Verurteilungen werden in das BZR (Bundeszentralregister) eingetragen. Einstellungen, die aber mangels Tatnachweises erfolgen, können aber innerhalb der Verjährungsfrist wieder aufgehoben werden, wenn neue Beweismittel bekannt werden.

Wenn sonst nichts vorgefallen ist, dann bist Du nicht vorbestraft!
Eine Anzeige ist die Tat, dass etwas zu Gericht geht. Wenn nun das Verfahren eingestellt wurde, ist auch de Anzeige weg und Du bist nicht vorbestraft.
Jep! Du bist Frei! Also ab in die nächste Bank und ausrauben:)