gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Bin ich als LKW-Fahrer verpflichtet, alle Bussgelder selbst zu zahlen ?

gefragt von bullifahrer am 23.02.2009 um 16:18 Uhr

Bin ich als LKW-Fahrer verpflichtet, alle Bussgelder selbst zu zahlen ? Ich kann doch nichts dafür, dass mein LKW überladen ist oder dass ich abgefahrene Reifen habe. Das ist doch meinem Chef seine Sache oder ?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeit (14000)
lkw (378)
LKW-Fahrer (30)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


wernilein
beantwortet von wernilein am 23. Februar 2009 16:19
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

der Fahrzeugführer ist für die Ladung zuständig !!!

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 24. Februar 2009 13:17

Nein, der Verlader.

Kommentar von 0519299e430412381fd26eae6ffab35dsmalltruckerchen am 1. Mai 2009 00:30

Beide!


Mismid
beantwortet von Mismid am 23. Februar 2009 16:21
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es müssen beide zahlen. Der Fahrer auf jeden Fall auch. Jeder Fahrer ist verpflichtet vor Antritt der Fahrt sich vom Ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges zu überzeugen. Wenn die Reifen abgefahren sind oder das Fahrzeug sichtbar überladen ist, muß man halt die Fahrt verweigern auch wenn man danach den Job verliert. Wenn aber jeder so konsequent wäre, würde es so was gar nicht geben

Kommentar von D70045c01aa19e043af5e20bbacc3793smallHannibal1970 am 23. Februar 2009 16:31

DH


Lockenkoepfchen
beantwortet von Lockenkoepfchen am 23. Februar 2009 16:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du stehst dafür gerade,ist leider so


frischling
beantwortet von frischling am 23. Februar 2009 16:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Leider ist das Deine Sache...


Benjy
beantwortet von Benjy am 24. Februar 2009 13:34
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lt. Gesetz ist der Fahrer selbst für den Fahrzeugzustand verantwortlich, so absurd es klingt.

Für die Ladungssicherung kannst Du eigentlich nicht belangt werden, da es (wieder) "eigentlich" Sache des Verladers ist.

Am Besten führst Du ein Protokoll über den Fahrzeugzustand und notierst, wann Du den Chef darüber in Kenntnis gesetzt hast. Damit hast Du wenigstens etwas in der Hand, was Deine Qualifikation und Verantwortung als Kraftfahrer bescheinigt.


Nellina
beantwortet von Nellina am 23. Februar 2009 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

abgefahrene Reifen und Ueberladung muesste von der Firma bezahlt werden. Andere wie "falsch Parken" "zu schnell fahren" etc. von Dir.


claudia2566
beantwortet von claudia2566 am 23. Februar 2009 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja das musst du, du bist Verantwortlich dafür das dein LKW in schuß ist und deine Ladung in ordnung,,


Cinamon83
beantwortet von Cinamon83 am 23. Februar 2009 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es geht doch auch um DEINE Sicherheit- wenn die Reifen abgefahren sind, mach deinen Chef aufmerksam, dass Du so nicht fährst. Fährst du trotzdem, bist du dafür auch verantwortlich!


FrikadellenFan
beantwortet von FrikadellenFan am 23. Februar 2009 16:20
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

erstmal leider ja,Du musst in Vorlage gehen,aber Dein Chef ist (sollte Dir keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden),als Fahrzeughalter dafür Haftbar! Aber als Fahrzeugführer musst Du den Sicherheitszustand Deines LKW vor Fahrantritt überprüfen!!


svanny
beantwortet von svanny am 23. Februar 2009 16:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du fährst den LKW ja. Also bist du dafür verantwortlich!

Kommentar von 16b64e044c8a8587411ed9b09661c187smallBenjy am 26. Februar 2009 17:00

In diesem Fall kann man das nicht so pauschalisieren. Der Verlader hat ebenfalls eine Menge Pflichten, diese werden aber weder kontrolliert, noch geahndet.


abibremer
beantwortet von abibremer am 13. April 2009 15:32
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du hast dafür sorge zu tragen, dass bei dem transport, den du durchführst alles in ordnung ist. es liegt ja auch in deinem interesse, dass der transport ohne gefährdung von gesundheit menschenleben und sachwerten abläuft. wenn du mit wissen und vielleicht sogar auf anordnung deines arbeitgebers gegen gesetze verstößt, sollte der auch die bußgelder übernehmen. leider hast du keinen "echten" anspruch darauf, weil absprachen, die sich gegen recht und gesetz richten, nicht zulässig sind. das gilt natürlich auch für überladungen, fehlende ladungssicherung, überschrittene lenkzeiten usw.


abibremer
beantwortet von abibremer am 27. Juni 2009 18:13
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn du weißt dass dein fahrzeug abgefahrene reifen hat, mußt du deinen chef dazu auffordern, das in ordnung zu bringen. tut er das nicht und du fährst trotzdem, ist das auch verboten und du mußt zahlen, wenn du trotzdem damit fährst. aus meiner praxis: der chef übernimmt solche kosten, aber dummerweise bleiben die punkte beim fahrer. im äußersten fall mußt du dich eben weigern mit größeren mängeln loszufahren.


anonym
beantwortet von samion am 12. August 2009 14:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast vor Fahrtantritt eine Abfahrtkontrolle durzuführen, also Mängel erkennen, wenn möglich beheben und/oder melden. Bei gravierenden Mängeln Fahrzeug stehen lassen! Wirst Du rausgezogen, zauberst Du BAG und/oder Polizei ein syfisantes Grinsen auf´s Gesicht und bezahlst, DU UND Dein Chef. Der Verlader allerdings auch. Auch bei "Fremdbeladung mit Ladungssicherung" bist Du nach der Übernahme der Ladung, sprich Abfahrt, für die Ladung und Sicherung verantwortlich und haftbar. Gilt auch, wenn Du ein beladenes Fahrzeug von Deinem Vorgänger übernimmst! Also, Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Du zahlst in JEDEM Fall.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.