Bin ich als LKW-Fahrer verpflichtet, alle Bussgelder selbst zu zahlen ? Ich kann doch nichts dafür, dass mein LKW überladen ist oder dass ich abgefahrene Reifen habe. Das ist doch meinem Chef seine Sache oder ?

der Fahrzeugführer ist für die Ladung zuständig !!!
es müssen beide zahlen. Der Fahrer auf jeden Fall auch. Jeder Fahrer ist verpflichtet vor Antritt der Fahrt sich vom Ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges zu überzeugen. Wenn die Reifen abgefahren sind oder das Fahrzeug sichtbar überladen ist, muß man halt die Fahrt verweigern auch wenn man danach den Job verliert. Wenn aber jeder so konsequent wäre, würde es so was gar nicht geben
Hannibal1970 am 23. Februar 2009 16:31 DH

Lt. Gesetz ist der Fahrer selbst für den Fahrzeugzustand verantwortlich, so absurd es klingt.
Für die Ladungssicherung kannst Du eigentlich nicht belangt werden, da es (wieder) "eigentlich" Sache des Verladers ist.
Am Besten führst Du ein Protokoll über den Fahrzeugzustand und notierst, wann Du den Chef darüber in Kenntnis gesetzt hast. Damit hast Du wenigstens etwas in der Hand, was Deine Qualifikation und Verantwortung als Kraftfahrer bescheinigt.

abgefahrene Reifen und Ueberladung muesste von der Firma bezahlt werden. Andere wie "falsch Parken" "zu schnell fahren" etc. von Dir.

Ja das musst du, du bist Verantwortlich dafür das dein LKW in schuß ist und deine Ladung in ordnung,,

Es geht doch auch um DEINE Sicherheit- wenn die Reifen abgefahren sind, mach deinen Chef aufmerksam, dass Du so nicht fährst. Fährst du trotzdem, bist du dafür auch verantwortlich!

erstmal leider ja,Du musst in Vorlage gehen,aber Dein Chef ist (sollte Dir keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden),als Fahrzeughalter dafür Haftbar! Aber als Fahrzeugführer musst Du den Sicherheitszustand Deines LKW vor Fahrantritt überprüfen!!

Du fährst den LKW ja. Also bist du dafür verantwortlich!
Benjy am 26. Februar 2009 17:00 In diesem Fall kann man das nicht so pauschalisieren. Der Verlader hat ebenfalls eine Menge Pflichten, diese werden aber weder kontrolliert, noch geahndet.

du hast dafür sorge zu tragen, dass bei dem transport, den du durchführst alles in ordnung ist. es liegt ja auch in deinem interesse, dass der transport ohne gefährdung von gesundheit menschenleben und sachwerten abläuft. wenn du mit wissen und vielleicht sogar auf anordnung deines arbeitgebers gegen gesetze verstößt, sollte der auch die bußgelder übernehmen. leider hast du keinen "echten" anspruch darauf, weil absprachen, die sich gegen recht und gesetz richten, nicht zulässig sind. das gilt natürlich auch für überladungen, fehlende ladungssicherung, überschrittene lenkzeiten usw.

wenn du weißt dass dein fahrzeug abgefahrene reifen hat, mußt du deinen chef dazu auffordern, das in ordnung zu bringen. tut er das nicht und du fährst trotzdem, ist das auch verboten und du mußt zahlen, wenn du trotzdem damit fährst. aus meiner praxis: der chef übernimmt solche kosten, aber dummerweise bleiben die punkte beim fahrer. im äußersten fall mußt du dich eben weigern mit größeren mängeln loszufahren.
Du hast vor Fahrtantritt eine Abfahrtkontrolle durzuführen, also Mängel erkennen, wenn möglich beheben und/oder melden. Bei gravierenden Mängeln Fahrzeug stehen lassen! Wirst Du rausgezogen, zauberst Du BAG und/oder Polizei ein syfisantes Grinsen auf´s Gesicht und bezahlst, DU UND Dein Chef. Der Verlader allerdings auch. Auch bei "Fremdbeladung mit Ladungssicherung" bist Du nach der Übernahme der Ladung, sprich Abfahrt, für die Ladung und Sicherung verantwortlich und haftbar. Gilt auch, wenn Du ein beladenes Fahrzeug von Deinem Vorgänger übernimmst! Also, Vertrauen ist gut, Kontrolle besser. Du zahlst in JEDEM Fall.
Nein, der Verlader.
Beide!