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Bin gestern 5 Minuten zuspät zum Unterricht gekommen ,und meine Lehrerin hat uns nicht reingelassen!

Frage von xxXMomoXxx xxXMomoXxx

Also ,ich bin Gestern zur ersten Schulstunde (Physik) 5 Minuten mit einem Kollegen zuspät gekommen .

Als wir in die Klasse wollten ,mussten wir Klopfen damit Sie aufmacht ,da die Tür von Außen eine Tür-Klinge hat ,bzw. nur mit dem Schlüssel!!

Sie hat uns nicht reingelassen.

Der Grund : Ihr stört den Unterricht

oO

Aus dem Grund hat Sie uns die Ganze Stunde nicht erlaubt Mitzumachen.

Jetzt meine Fragen :

  1. Darf Sie uns Überhaupt nicht mehr in den Unterricht lassen ??

  2. Wenn Ja - Dürfen wir dann Weggehen ? ...z.B. zum Markt ,oder überhaupt Weg vom Schulgelände ,oder überhaupt weg vom Fachtrakt (Gebäude - Wo Naturwissenschaften sind) ????

Lg

Momo

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Antworten (25)

  • 11
    Antwort von kellykelly kellykelly

    1, das darf sie
    2, nein, sonst seid ihr nicht mehr versichert, wenn was passiert.

  • 3
    Antwort von adianthum adianthum

    Für notorische Zuspätkommer/innen ist es eine angemessene Erziehungsmaßnahme.

  • 3
    Antwort von firstguardian firstguardian

    Ein klassischer Lernprozess! Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. So hat Dich die Lehrerin zum Denken angeregt und Du hast erkannt, dass pünktliches Erscheinen zum Unterricht keine Nachteile bringt!

  • 3
    Antwort von Apophes Apophes

    die lehrerin darf das nicht, weil ihr ein recht auf euren unterricht habt.

    Kommentar von jennyblomma jennyblommajennyblomma

    Dann sollten sie aber auch pünktlich da sein.

    Kommentar von xxXMomoXxx xxXMomoXxxxxXMomoXxx

    Das ist kein Grund uns vom Unterricht auzuschließen oO

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Jeder der PÜNKTLICH ist, hat das Recht mitzumachen.

    Kommentar von xxXMomoXxx xxXMomoXxxxxXMomoXxx

    Auch UNPÜNKTLICH !!

    Ab und zu kommt man ja auch zu spät ,aber andere Lehrer lassen uns rein... !!

    Kommentar von Annemaus85 Annemaus85Annemaus85

    Ab und zu kommt man ja auch zu spät? Mit der Einstellung würd ich dich auch nicht mehr reinlassen.

  • 2
    Antwort von DerHans DerHans

    Finde ich toll. Würde ich jeden Tag so machen, und zwar genau zu dem Zeitpunkt wenn ihr da zu sein habt. Hast du keine Uhr?. Musst du mal gucken auf dem handy, da kommt auch die Zeit. Spätestens wenn du dann mal eine Klassenarbeit mit einer sechs wegen Arbeitsverweigerung bekommen hast, schicken deine Eltern dich vielleicht etwas pünktlicher in die Schule. Wer zu spät kommt ist zu spät von zu Hause weggegangen.

    Kommentar von adianthum adianthumadianthum

    Oder hat auf dem Klo oder sonstwo rumgebummelt, weil er den Unterricht sowieso nicht ernst nimmt.

  • 2
    Antwort von Vampirjaeger Vampirjaeger

    Fakt ist, die eine Lehrerin hat eine Aufsichtspflicht euch gegenüber. Verlasst ihr das Schulgebäude und werden z.B. von einem Auto überfahren, hat sie ein Riesenproblem.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Vollkommen richtig. Ich hätte sie zum Hausmeister geschickt. Der hätte sie dann beaufsichtigen können, beim Papier aufsammeln im Hof.

    Kommentar von Vampirjaeger VampirjaegerVampirjaeger

    Das wäre dann das erste Mal in der Menschheitsgeschichte, dass ein Schüler produktiv ist LOL

  • 2
    Antwort von pierrot pierrot

    Die Lehrerin hat nicht das Recht, euch auszusperren! Weiters dürft ihr das Schulgelände nicht verlassen, denn wenn euch was passiert, steigt die Versicherung aus und eure Eltern haften unter Umständen für den Schaden! Alles Gute!

    Kommentar von JuergenWB JuergenWBJuergenWB

    Falsch: die Lehrerin darf zwar Schüler vom Unterricht ausschließen, aber nicht ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, sonst hat sie das Problem.

  • 1
    Antwort von Millichen Millichen

    darf sie!

    hat mein mathelehrer auch schon gemacht... nur das der über die hälfte der klasse ausgespert hat:)

  • 1
    Antwort von Komori Komori

    Jeder Schüler hat ein Recht auf Unterricht. Sie hätte euch reinlassen müssen. Wenn das nochmal passiert, dann meldet das.

  • 1
    Antwort von Marion2 Marion2

    Ich denke, das nennt man erzieherische Mßnahme...Manchmal echt sinnvoll.Sollte mein Chef auch mal bei manchen machen ;o)Abe das Schulgelände verlassen würd ich Dir nicht raten, denn wenn ihr zwischendrin einfällt, dass ihr doch rein dürft und sieht, dass ihr net da seid... uijuijui.....

    Kommentar von erweh erweherweh

    Und vor allem sind sie dann nicht versichert, wenn was sein sollte.

  • 1
    Antwort von almmichel almmichel

    Du scheinst ja kein unbeschriebenes Blatt zu sein wenn man deine Fragen hier ließt. Wie deine Lehrerin reagiert ist völlig OK. Aber Schuld haben ja immer die ANDEREN.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Schade, dass das so wenig Lehrer machen. Wenn das anders wäre, würden sich die Zustände in den Schulen rasch ändern.

  • 1
    Antwort von LenaLöffel LenaLöffel

    1.Ja 2.Nein würd ich ma sagn! :D

  • 0
    Antwort von MatrazenKeks MatrazenKeks

    *Nein darf sie nicht ihr habt ein recht daruf den Stoff von Physik mitzukriegen, weil wenn ihr später eine Arbeit drüber schreibt wisst ihr denn Stoff aus der verpassten stunde net... Ihr könnt zum Schuleiter/-rin gehen und euch beschweren... Hab ich auch gemacht :D Hat geklappt !!!

    Lg MatrazenKeks *

  • 0
    Antwort von karmani karmani

    ALs Disziplinarmaßnahme darf sie euch durchaus von Unterricht ausschließen, wenn ihr euch nciht an gewisse Grundsätze haltet, sodas anderen das Lernen verwehrt wird.

  • 0
    Antwort von JuergenWB JuergenWB

    Die Lehrerin hat natürlich das Recht, Euch als erzieherische Maßnahme vom Unterricht auszuschließen. Ob das ein angemessenes und geeignetes Mittel ist steht hier nicht zur Debatte und fällt uns auch schwer zu beurteilen, wenn wir die Fakten nicht vollumfänglich kennen.

    Sie muß dabei aber immer noch ihrer Aufsichtspflicht nachkommen bzw. diese an andere übergeben. Sie hätte Euch also in dem Fall in eine andere Klasse, ins Sekretariat, oder auch zu einer freien Lehrkraft schicken müssen.

    Damit erübrigt sich die Frage, ob Ihr das Schulgelände verlassen durftet: das wäre in dem Fall gar nicht möglich gewesen! So hat sie ein arges Problem wenn das rauskommt, nicht erst wenn etwas passiert!

  • 0
    Antwort von freak00 freak00

    sie hat die aufsichtspflicht und hat sie in diesem fall nicht erfüllt!

  • 0
    Antwort von Nunuhueper Nunuhueper

    Ausschluss vom Physikunterricht ist als Maßnahme gegen Unpünktlichkeit korrekt. Das bedeutet aber nicht Ausschluss vom ganzen Schulunterricht! Du hättest Dich im Schulsekretariat melden müssen und nicht abhauen dürfen.

  • 0
    Antwort von Peter2404 Peter2404

    Es ist ein schmaler Grad. Aussperren nein! Pädagogische Maßnahmen, ja! Aufsichtspflicht, verletzt ! Kommunikation, mangelhaft. Ich habe auch keine Ahnung warum manche Menschen Lehrer werden, aber du musst dich eben leider auch mit denen abfinden. Ich habe mit den Schülern eine klare Vereinbarung. Wer zu spät kommt, egal aus welchem Grund, setzt sich still hin und schreibt auch aus dem was vor seiner Anwesenheit war, durch Auskunft der Klassenkameraden(nach dem Unterricht), ein Protokoll. Das reicht er oder sie mir spätestens drei Tage nach dem Vorfall ein. Dann besprechen wir das kurz und dann ist Ruhe im Karton. Ich hatte in 12 Monaten 3 Schüler die zu spät kamen und nie Ärger mit der Regelung weil wir diese gemeinsam erarbeitet haben.

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    Antwort von Tropentier Tropentier

    Gegenfrage: Dürfen kleine Hutschis überhaupt noch erzogen werden?

  • 0
    Antwort von BaSuKaRo BaSuKaRo

    zu 1 ja darf sie wenn ihr z.b. nen test geschrieben habt oder so das würde dann wirklich stören in anderen fällen eher weniger

    zu 2 nein dürft ihr nicht (eigentlich)...es steht in jeder hausordnung einer jeden schule das das verlassen des schulgeländes während der schulzeit verboten ist (auf meiner schule hört eh keiner hin xD)

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    Antwort von tally tally

    Das würde ich auch gerne wissen! Persönlich denke ich darf sie es nicht da ihr nur zu spät kammt...finde es unverschämt was anderes ist es wenn ihr stört und raus müsst ODER vllt ihr welche seid die dauernd zu spät kommen. :P. Sowas sagte mein Lehrer auch mal da pro Tag wir mind5 Leute mit Verspätung hatten..wer ab 15 min zu spät kommt bleibt gleich draußn :O.

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    Antwort von Westpear Westpear

    Naja, es kann ja mal sein, dass man zu spät kommt. Bei einem mal würd ich ne ausnahme machen, beim 2-5 mal würds Strafarbeit und dann Nachsitzen geben. Mfg

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    Antwort von Ultramond Ultramond

    Was hast du denn für eine merkwürdige Lehrerin ? Sie muss euch sogar in den Unterricht lassen, das ist doch ihre Arbeit. Also, so etwas habe ich noch nie gehört xD

    Kommentar von xxXMomoXxx xxXMomoXxxxxXMomoXxx

    Jaa ,sage ich ihr ja auch.

    Aber Sie meint ,dass der eine Häufig zu spät kommt (Was überhaupt nicht stimmt)

    Und Sie ist wirklich Merkwürdig xDD

    Sie will immer das wir unsere Jacken ausziehen oO

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    Antwort von wickblau wickblau

    Das erste wurde mit uns früher auch gemacht, bzw die Lueute die zu spät kamen mussten auch draussen warten,zwar nicht die ganze Std aber bestimmt so 20 Min! Das zweite, denke nicht!!!

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    Antwort von muhkuh muhkuh

    ja, sie kann euch vom unterricht ausschließen, wenn ihr zu spät kommt. und theoretisch könnt ihr in der zeit auch wieder abhauen, das ändert ja nix an der unentschuldigten fehlstunde.

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