Bin 19 Eltern wollen mich rausschmeißen bin Schüler :(

15 Antworten

Hallo,

also mit den Ansprüchen kenne ich mich nicht so aus. Aber ich wollte was zum Thema WG schreiben. Da gibt es auch solche und solche - manche, wo es "ok ist wenn man auch mal die Tür zumacht und mal nicht mitkocht", und andere, wo man ausnahmsweise mal zusammen kocht, und sonst macht eben jeder sein Ding.

Das nennt sich dann "Zweck-WG" und ich fand es während des Studiums ganz angenehm, so zu wohnen. Es war billig, man konnte mal in der Küche fünf Minuten plaudern, während man sich seinen Tee gemacht hat, und ansonsten hatte man aber seine Ruhe. Zweimal im Jahr gab's eine WG-Party, das war's. Die teure Grundgebühr fürs Telefon wurde durch 8 geteilt. Das Telefon hatte ein langes Kabel, so dass es jeder zum telefonieren mit auf sein Zimmer nehmen konnte. (Das Internet war gerade neu, wir hatten keinen Internetanschluss.)

Vielleicht findest du ja sowas.

also solange du in der Ausbildung bist, müssen deine Eltern für dich sorgen.

Informier dich am besten schonmal vorab beim Amt, damit du vorher die lage kennst.

Entweder deine Eltern zahlen für dich, bis du mit deiner Ausbildung fertig bist, oder das Amt zahlt das Geld und holt sich das dann von deinen Eltern wieder. Das dauert aber alles lange, also informier dich vorher und check schonmal die Wohnungslage und alles ab. Denn wenn er dich abdns rausschmeist, hast du nicht gleich am nächsten Tag alles, also versuch dich vorab schonmal über alles zu informieren.

indahouse1  24.01.2013, 11:00

die eltern müssen nicht zahlen. sie sind alg2 hes und somit nicht leistungsfähig. also hilft hier nur bafög

Also bei meinem Bruder war es so ähnlich, der hat sich gar nicht mit meinem Papa verstanden..

Und obwohl mein Dad auf Hartz war, ist er zum Jugendamt und Arbeitsamt gegangen und ist nach ca 2-3 Monaten dann ausgezogen.. Obwohl er zur Schule ging, hat er eine Wohnung gestellt bekommen + Monatliches Geld, glaube er hat da auch dann Hartz 4 bekommen..

treblis  24.01.2013, 10:52

Dank Härtefallregelung.

hey! klingt ziemlich ernst. du hättest natürlich solange du noch schüler bist dein kindergeld und vlt gibts da noch andere unterstützungen, aber es wird auf jeden fall eng!

allerdings hielte ich es für eine gute idee, mal mit einem schulsozialarbeiter zu sprechen. die kennen solche fälle und können dir helfen, dir lokale tips geben, was in deiner nähe wäre, welche finanziellen unterstützungen du beziehen kannst usw.

viel glück und alles gute!! :))

Nun, deine Eltern sind noch unterhaltspflichtig.

ABER:

Laut § 1612 BGB haben sie das Wahlrecht ob sie den Unterhalt als Naturalunterhalt (Kost und Logis) oder als Barunterhalt gewähren.

Bedeutet:

Ja, sie können dich vor die Tür setzen, müssen dir dann aber eben barunterhalt zahlen.

Mach folgendes:

Als erstes geh zum Rechtspfleger vom Amtsgericht und hole dir einen beratungshilfeschein,w eil du auf Unterhalt beraten werden musst.

Dann geh zum Familienrehctsanwalt, Eigenanteil sind 10€, und lass dich dort beraten. Der vertritt dich dann ggf vor gericht, als Schüler bekommst du Prozesskostenhilfe (das macht der Anwalt für dich). Deine Eltern werden auf Barunterhalt angeschrieben, sprich: Wenn sie ihren Sohn vor die Tür setzen, müssen sie XYZ € an barunterhalt zahlen.

Je nach reaktion der Eltern kommt es dann zu einem vergelich oder eben zum rechtsstreit.

Dann führt dich dein Weg zum Arbeitsamt. Dort beantragst du SchülerbaföG.

Anschließemd gehst du zum Jobcenter. Schildere dort die Situation: Du bist Schüler, 19, und deine Eltern werfen dich raus. Unterhaltsklage hättest du bereits eingeleitet, Antrag auf Schülerbafög ist gestellt. Du brauchst aber SOFORT eine neue Bleibe und Geld zum Leben als Vorschuss auf die anderen Gelder.

lass dich nicht abwimmeln, bestehe auf schriftliche Antragstellung und schriftlichen bescheid.

Dann geh und such dir ein möbliertes Zimmer zB in eienr Monteurspension...ist auch nciht teurer als eine kleine Wohnung, aber meist schneller zu finden und ohne kaution anmietbar. Mit dem Mietvertrag (noch nicht utnerschrieben) rückst du beim Jobcenter an und lässt dir den vertrag genehmigen.

Dann übernimmt das Jobcenter erst mal die kosten, bis das BaföG und der Unterhalt laufen. Was du bei der ersten zahlung von BaföG udn unterhalt bekommst, musst du ans Jobcenter abtreten, denn die geben ja nur Vorschuß.

Wenn du dann die eigene Bleibe hast, dann geh zur familienkasse, leg deine meldebestätigung (Einwohnermeldeamt) und deien schulbescheinigung vor und beantrage die Auszahlung deines Kidnergeldes direkt an dich und nicht mehr an deine Eltern.

Das ist ein langer rattenschwanz, aber die einzige Möglichekit.

Drohen die Eltern noch mal, dann ganz trocken sagen: Ok. Aber dann fällt mein Anteil vom Sozialgeld weg, mein kidnergeld ebenso, udn weil die Wohnun dann uangemessen zu groß ist, werdet ihr vom Amt aufgefordert werden, umzuziehen... udn ihr bekommt deutlich weniger Sozialgeld. Unterhalt müsst ihr dann auch an mich zahlen (stimmt nicht ganz, als Sozialgeldempfänger sind die Eltern nciht leistungsfähig...aber das musst du denen ja nicht gleich verraten)...

glaub mir, wenn dein alter herr merkt, dass ihm sein Vorhaben das geld für seinen Alk kostet, und dann noch post vom Anwalt kommt, macht er einen rückzieher!