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Bin 17 und will mit meinem freund(20) zusammenziehen,geht das?

gefragt von mimigirl am 17.05.2008 um 17:11 Uhr

Hallo ich bin 17 und beginne im Oktober mit einem EQJ(einstiegsqualifizierungsjahr)und würde gerne mit meinem Freund(20)zusammenziehen.Nächstes jahr würde ich im august eine ausbildung beginnen. Da meine mutter im oktober noch ein kind erwartet wären hier zu wenig platz da ich schon 5 jüngere geschwister habe.das kleine wäre also mein 6tes geschwisterchen. meine eltern wären einverstanden wenn ich ausziehe. Wie sieht es rechtlich aus?Kann ich ausziehen? LG und im vorraus schonmal vielen dank für eure antworten.


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Reply


kiralee
beantwortet von kiralee am 17. Mai 2008 17:12
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Da wird es rechtlich keine Probleme geben. Es könnte nur sein, dass dein zukünftiger Vermieter von deinen Eltern eine Unterschrift unter den Mietvertrag haben will (als zusätzliche Sicherheit)


Taraa
beantwortet von Taraa am 17. Mai 2008 17:13
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Klar kannst Du mit dem Einverständnis Deiner Eltern ausziehen. Sie müssen meiner Meinung nach dann aber auch für Deinen Unterhalt aufkommen!


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 17. Mai 2008 17:14
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Solange deine Eltern damit einverstanden sind, geht das.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Mai 2008 17:14
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es ist leider so, dass, wenn du dir es leisten kannst auszuziehen, dann kannst du es machen. Eine staatliche Stütze zur Bestreitung des Lebensunterhaltes wäre vielleicht gegeben, aber da solltest du dich im vorher sehr schlau machen..

ohne eigenes, zum Leben geignetes Einkommen darfst du bis 25 im Hotel Mama bleiben müssen


Hannibal1970
beantwortet von Hannibal1970 am 17. Mai 2008 17:15
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Rechtlich ist das kein Problem. Bis zu Deinem 18 Lebensjahr haben sie die Aufenthaltsbestimmung über Dich. Dh. wenn Du ausziehen möchtest, geht das mit deren Unterschrift, da sie für Dich verantwortlich sind. Sie Haften für Dich, da Du nur eingeschränkt geschäftsfähig bist.





anonym
beantwortet von Paschen am 17. Mai 2008 17:19
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Du kannst ausziehen, da Deine Eltern damit einverstanden sind. Es wäre rechtlich unbedenklich, müsstest Dich jedoch bei der Einwohnermeldebehörde ummelden. Viel Glück und alles Gute mit Deinem Freund.


anonym
beantwortet von mimigirl am 17. Mai 2008 17:22
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meine eltern bekommen hartz4 da meine mutter aufgrund der kinder nicht arbeiten gehn kann und mein (stief-)vater ist arbeitslos.das heißt wir bekommen vom staat.mein freund hat eine kleine firma,die noch im aufbau ist und noch nicht allzuviele aufträge hat.er beendet dieses jahr seine schulische ausbildung.dannach sucht er sich einen job. finanziell bruachen wir zum leben(lebensmittel,kleidung,usw.usf) so nicht viel da wir es gelenrt haben mit wenig auszukommen.


Moon
beantwortet von Moon am 17. Mai 2008 17:23
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Klar geht das, bin auch mit 17 ausgezogen,ohne Eltern wohnen, trägt ungemein zur Selbständigkeit bei, du wirst merken, daß du bald viel weiter bist, wie deine Freundinnen im selben Alter :-)


gitte2007
beantwortet von gitte2007 am 17. Mai 2008 17:58
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Wenn Du keine Unterstützung vom Staat haben möchtest, geht das natürlich. Aber wie ich das so lese, soll die Unterstützung doch bestimmt weiter laufen. Dann geht es nicht.




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