BG Unfall - Schmerzensgeld - Schadensersatz

12 Antworten

Da solltest du dich mit der BG unterhalten. Hier hat der Betrieb offensichtlich gegen die Unfallverhütungsvorschriften verstoßen. Auf jeden Fall sollte das festgehalten werden, damit deine Ansprüche bei evtl. Spätschäden nicht verloren gehenDie Behandlungskosten gehen sowieso zur Lasten der BG. Diese kann den Betrieb in Regress nehmen. Der meldet es dann an seine Betriebshaftpflichtversicherung.

Ich bin für mich selber Verantwortlich.Wenn ich mit Messern arbeite und habe keinen Stechschutz am bauch,brauche ich mich nicht zu wundern wenn ich eines tages ein Messer im bauch habe,wenn ich z.B. beim Schinkenauslösen abrutsche.Genauso geht es auch mit den Händen.Es gibt Kettenhandschuhe.Ich kann auch nicht mit Sandalen in der Küche stehen,fällt mal ein messer und schon.........!Sicherheitsschuhe ,Stechschutz,Kettenhandschuhe das sind alles Dinge,für die ich selber sorgen muss.Ich würde niemals eine Flex anmachen ohne mir Vorher eine Brille besorgt zu haben.Der Arbeitgeber ist KEIN Kindermädchen und für deinen Schutz musst du schon selber Sorgen.Das wird dir auch die BG sagen.

DerHans  27.08.2011, 10:12

In deinem Beruf ist es zwar tatsächlich üblich, dass jeder seine persönliche Schutzausrüstung stellt, aber das ist nicht allgemein üblich. Schutzbekleidung und -brille sind vom Arbeitgeber zu stellen.

Koechlein1948  27.08.2011, 12:13
@DerHans

@DerHans aber sind wir nicht alle für uns selber verantwortlich? Wenn ich von meinem Chef keine Ausrüstung bekomme,dann habe ich ein Recht die Arbeit zu verweigern!

Da bekommt der Betrieb tüchtig Ärger, wenn du das meldest und ich finde es ist auch gerechtfertigt, weil es einfach nur fahrlässig ist, was die da machen!! Wie Panscho schon sagte, sind da Schutzbrillen pflicht und deine Firma ist dazu verpflichtet, dir eine zur Verfügung zu stellen und sie wäre auch verpflichtet gewesen, dich an das Tragen einer solchen zu erinnern, wenn du ohne arbeitest.

Ich würde es auf jeden Fall melden, denn es kann nicht sein, dass so weiter gemacht wird und vielleicht einem anderen noch schlimmeres widerfährt.

Deine Firma wird sich abgesichert haben. Sicherlich hast Du irgendwann eine Belehrung über das tragen von Schutzkleidung erhalten haben, und dies auch durch Unterschrift bestätigt. Wenn Du also eigenmächtig ohne Schutzbrille mit einem Trennschleifer gearbeitet hast, ist das Dein Problem. Sei froh, wenn Dir die BG nicht noch einen Strick wegen grober Fahrlässigkeit daraus dreht.

DerHans  27.08.2011, 10:11

Eine Schutzbrille muss ein Arbeitnehmer auf keinen Fall mitbringen. Schon gar nicht, wenn es sich um eine Arbeitserprobung handelt.

Deine Ansprüche gegenüber der BG sind klar:

Kostenlose Heilmittelfürsorge

Verletzengeld

Bei gravierenden Schäden Rentenleistungen

mehr nicht. Hier könnten, solltest du in Jahren (Gott bewahre) dein Auge verlieren noch Rentenleistungen kommen.

Gegenüber dem Arbeitgeber könntest du unter Umständen zivilrechtliche Ansprüche haben welche jedoch sehr schwer zu beweisen und durchzusetzen sind.

MfG Ursusmaritimus

Dea2010  27.08.2011, 08:17

Genau.

Ansonsten wird man dir ein Mitverschulden anlasten! Du hast GEWUSST, dass du eine Schutzbrille brauchst! Und hast trotzdem ohne gearbeitet!

Du hättest entweder auf eigene Kosten eine kaufen können oder du hättest die Arbeit verweigern müssen wegen fehlender Schutzausrüstung.

Hätte die Firma dir dann wegen der Arbeitsverweigerung Probleme gemacht, hätte das Arbeitsgericht denen sehr massiv auf die Füße getreten!

Schmerzensgeld ist übrigens ein zivilrechtlicher Anspruch von dir gegenüber der Firma... das musst du selber einklagen.