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Bewährungshilfe nicht erschienen nun Vorladung was passiert?

gefragt von SweetLove89 am 06.11.2009 um 2:13 Uhr

Mein freund müsste eigendlich zur bewährungshilfe ist dort aber erst einmal aufgetaucht und hat sie dann immer und immer wieder versetzt nun hat er eine vorladung kann er dir erstens auch schrifftlich abgeben die stellungnahme und zweitens was kann alles passieren ?Ich mein er hat einen festen job und ist nicht wieder aufgefallen und sein vorladungs termin ist aber in der woche aber er ist in der woche nie zuhause weil er auf montage ist ich hab so angst das er wieder gehen muss...

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strafrecht x 281 bewährungshilfe x 2

anonym
beantwortet von sackpeter am 6. November 2009 02:15
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er wird abgeholt. Vielleicht nicht sofort, aber spätestens bei einer Polizeikontrolle wird er festgehalten. Er sollte sich schnellstmöglich bei seinem Bewährungshelfer melden und sich entschuldigen. Hier ist es aber mit ein paar Worten nicht getan. Das muss wirklich glaubhaft dargestellt werden, am besten unmittelbar von Taten gefolgt. Das wird es zwar nicht wesendlich verbessern, aber zumindestens NICHT WEITER VERSCHLIMMERN! Er hat dann wenigstens etwas gemacht anstatt sich nur verkrochen und das wird für Gewöhnlich auch berücksichtigt. Liegt allerdings auch etwas im Ermässensfreiraum eines Richters, insofern es zum Widerrunf der Bewährung kommt. Übrigens: Das ist keine juristische Beratung, sondern nur meine persönliche Einschätzung. Aber er muss sich sofort melden!


NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 6. November 2009 13:23
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...höchstwahrscheinlich ist eine Restfreiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Dafür gibt es Bewährungsauflagen. Wenn man sich an die nicht hält, dann fährt man halt wieder ein. Die Regeln machen "die Anderen" und wer sich nicht an die Regeln hält, darf nicht weiter mitspielen...

Kommentar von tante4711 am 5. Dezember 2009 11:44

hallo, sehr informative antworten von Ihnen. wie ist das, wenn V.a. erneute straftat besteht, ehefrau weiss nicht wielange bewährung geht, hat man da einsicht in bzr, oder erst bei anklage von staa? vielleicht höre ich was von Ihnen.danke


anonym
beantwortet von SweetLove89 am 6. November 2009 02:29
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Das kann ich nicht sagen ich weis nur das er erst 4 jahre knast war dann draussen dann sich nicht an auflagen gehalten hatte wie drogen screening und auch nicht erschien zu terinen auch wieder wegen arbeitund dann 4 monate wieder drin war und jetzt mekkert er wie blöd weil er es nicht einsieht als ich mit der getelt hatte meinte ich das auch und sie ja das weis ich auch nicht aber er hat das als auflage bekommen und ich muss berichte abgeben und er kann ja ein antrag auf bewährungshilfe beenden machen das geht aber erst in ca 6 monaten und das würde der richter eh nicht machen da er ihn ja so auf den kiecker hat ..aber er ist jetzt schon seid 2 jahren frei in fester arbeit usw nur die 4 monate war er arbeitslos und danach gleich wieder bei der gleichen firma ..und nicht wieder auffällig geworden


anonym
beantwortet von SweetLove89 am 6. November 2009 02:21
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ich muss dazu jetzt noch sagen das die bewährungshelferin termine am we für ihn gemacht hatte aber er hat die immer verbaselt...aber eigentlich hat er seine haftstrafe abgesessen und deswegen sieht er nicht ein dahin zu gehen ...=(

Kommentar von schwarzerkater2 am 6. November 2009 02:26

wenn er seine haftstrafe abgesessen hat, warum hat er denn immer noch eine bewährungshelferin?


anonym
beantwortet von schwarzerkater2 am 6. November 2009 02:18
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ich bin viel zu hübsch für den knast, deswegen halte ich mich auch an termine...


pippi60
beantwortet von pippi60 am 6. November 2009 02:17
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Dann ist er doch entschuldigt! Denn wenn er auf Montage ist, kann er nicht zur Bewährungshilfe gehen und hat sie somit auch nicht versetzt. Er soll umgehend eine schriftliche Stellungnahme abgeben und zu seinem Termin dort extra nochmal anrufen und es erklären. Dann muß eine andere Lösung gefunden werden. Ansonsten droht ihm der Widerruf der Bewährung.


romeo27
beantwortet von romeo27 am 6. November 2009 02:17
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dein freund hat das prinzip der bewährung nicht begriffen, im schlimmsten fall wandert er in den knast !


anonym
beantwortet von Berny2 am 6. November 2009 02:16
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Die Vorladung gilt. Wenn er nicht erscheint, wird er zur Fahndung ausgeschrieben. Dann muss er sich doppelt warm anziehen... ;-(


anonym
beantwortet von stfuPlease am 6. November 2009 02:16
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der depp soll da hin und mitmachen!!! ich hab die Staatsgewalt auch unterschätzt, du bist schneller eingesperrt als du eingesperrt sagen kannst! Kannst du hoffen, das er ein guten Bewährungshelfer hat!


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 6. November 2009 02:15
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warum hat er sich nicht mit denen in verbindung gesetzt?

er ist ein idiot


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