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Bevor ein Gericht einen Schriftsatz an die Gegenseite schickt...

Frage von BraunerBaer123 BraunerBaer123

... muß dann der Richter "grünes Licht" geben?

Ich habe einen Gerichtsbeschluss bekommen, in dem ein Schreiben des gegnerischen Anwaltes beigelegt wurde. Dieses Schreiben lag 14 Tage beim Gericht, wobei mir heute eine Mitarbeiterin der Geschäftsstelle des Gerichts nicht erklärt, ob die Verfahrensweise so von dem Richter angeordnet wurde. Der Beschluss erging wegen meinem Antrag Besorgnis der Befangenheit gegen die 3 Richter. U.a beanstandete ich, dass nicht im meinem Beisein das Gericht mit dem gegnerischen Anwalt etwas zum Fall besprochen hat. Es geht um Schadensersatzforderungen in Höhe von etwa 10 000 €. Ich werde nicht mehr von einem Anwalt vertreten, da dieser das Mandat niedergelegt hat.

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Antworten (4)

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    Antwort von obihoernchen obihoernchen

    Es ist normal, dass die Schriftsätze auch an die Gegenseite gehen, denn die Gegenseite muss ja auch die Möglichkeit erhalten, darauf eingehen zu können und evtl. auch widersprechen zu können. Es kann manchmal durchaus, dauern, bis die Schriftsätzen zustellt werden. Wieso wirst du nicht mehr von deinem Anwalt vertreten, wenn ich fragen darf? Ich nehme mal an, dass du einfach zu viel auf eigene Faust tust und dir damit weder bei Gericht noch bei deinem Anwalt Freunde machst. Entweder kennst du dich mit dem Recht so gut aus und vertrittst dich selbst, oder du solltest mal lernen, dich auf deinen Anwalt zu verlassen. Sowas macht kein Anwalt mit zwinker.

    Kommentar von emily2001 emily2001emily2001

    Gute Antwort!

    Emmy

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    Antwort von Planchet Planchet

    Scheinst ja ein komplizierter Fall zu sein wenn du gegen 3 Richter Befangenheitsantraege gestellt hat und sogar Dein eigener Anwalt Dich nicht mehr vertreten will. Da würde ich mal drüber nachdenken!

    Kommentar von BraunerBaer123 BraunerBaer123BraunerBaer123

    Sicher der Fall ist kompliziert. Andererseits, gemäß § 15 StGB ist Rechtsbeugung nur strafbar, wenn sie vorsätzlich begangen wird, wobei bedingter Vorsatz ausreicht.

    Der Anwalt hat mich auch in einem anderen Fall vertreten. Er riet mir, mich nun selbst zu vertreten. Schriftlich frage er später an, ob ich von einem anderen Anwalt vertreten werde, nachdem er das Mandat niedergelegt hat. Ich antworte ihm, dass er seiner Versicherung vermutlich einen Haftpflichtschaden melden wird. Zwischen führte eine Strafanzeige und ein Strafantrag von mir bei der Staatsanwaltschaft zur Anklage. Ich rechne damit, dass mein Prozessgegner verurteilt wird. Ich habe keine Ahnung, ob ich als Nebenkläger da noch einsteigen soll, wenn kein Anwalt qualifiziert mitmacht.

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    Antwort von Planchet Planchet

    Scheinst ja ein komplizierter Fall zu sein wenn du gegen 3 Richter Befangenheitsantraege gestellt hat und sogar Dein eigener Anwalt Dich nicht mehr vertreten will. Da würde ich mal drüber nachdenken!

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    Antwort von emily2001 emily2001

    Hallo,

    ich vermute, wenn 3 Richter zugegen sind, daß es sich um eine Klage, welche vor dem Oberlandgericht verhandelt wurde.

    Du hast eine Schadensersatzforderung von 10.000,-- € angestrebt...? Ich kann dir nur raten, dir Rat bei einem anderen Anwalt zu holen, so daß du über die Möglichkeit einer Anfechtbarkeit/ Nichtigsprechung besagten Beschlusses informiert wirst...

    Gruß, Emmy

    Kommentar von BraunerBaer123 BraunerBaer123BraunerBaer123

    Nein, ich werde verklagt auf Schadensersatz.

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