3

Betrunkenen nach Hause bringen

Frage von PopeSyndrome PopeSyndrome

Hallo liebe Community,

ich hatte letztens eine Diskussion, in der es darum ging, wer die Verantwortung über einen Betrunkenen übernimmt, nachdem man diesen nach Hause gebracht hat. Folgende Situation: Man geht nachts durch die Straßen und findet irgendwo einen Betrunkenen, der offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, allein nach Hause zu gelangen. Polizei und Krankenwagen lehnt dieser jedoch vehement ab. Nun hat man großes Mitleid und bringt ihn nach Hause und setzt ihn (im Sommer) in einen Gartenstuhl, der vor dem Haus steht.

Die Frage ist, was könnte/würde strafrechtlich passieren, wenn dem Betrunkenen etwas zustößt? Ist man wirklich für ihn "verantwortlich"?

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (15)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von AllesKnower AllesKnower

    Falls Du hier auf so eine Art Garantenpflicht anspielst, ensteht diese sicher nicht dadurch, dass Du ihm behilflich bist.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Garantenpflicht

    So das § 13 StGB schon mal nicht greift.

    Die Frage kann man also darauf reduzieren, ob § 323c, also unterlassene Hilfeleistung greift und das hängt sicher von den Umständen ab.

    Da man hier nur einen Link einfügen kann, solltest Du das einfach mal googlen.

    Wenn ein Mensch nun tatsächlich so berauscht ist, dass er eine Gefahr für sich selbst oder andere darstellt, werden Polizei und auch Notdienst schon tätig, ggf. kommt hier als Rechtsgrundlage für ein Verbringen bzw. "Behalten" in einer Klinik sogar das PsychKG des jeweiligen Bundeslandes in Betracht !

  • 2
    Antwort von Moonie1970 Moonie1970

    Wenn er nicht mehr in der Lage ist, nach Hause zu gelangen, ist er wahrscheinlich auch nicht mehr in der Lage, wirklich sinnvolle Entscheidungen zu treffen. Ich würde also trotzdem Polizei rufen, ob er nun will oder nicht.

  • 1
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Trotzdem Polizei rufen. Derjenige ist ja nicht mehr in der Lage, klare Entscheidungen zu treffen.

    Seitdem bei uns ein Betrunkener in der Ausnüchterungszelle der Polizei gestorben ist, werden diese grundsätzlich ins Krankenhaus gebracht.

    Alles andere wäre unterlassene Hilfeleistung und somit strafbar.

  • 1
    Antwort von XXXKKKXXX XXXKKKXXX

    1.- habe ich noch nie erlebt dass die Polizei einen Betrunkenen ablehnt.

    2.- wenn man einen Betrunkenen bis nach Hause bringt dann kann ja noch klingeln und warten bis seine Angehörigen aufmachen und wenn sonst keiner öffnet, dann verlangt man dem armen Mann den Schlüssel, schließt auf und dann legt man ihn ins Bett.

    Wenn schon denn schon...

  • 1
    Antwort von Kathy0905 Kathy0905

    Wieso lehnen Krankenwagen und Polizei sowas denn ab? Für mich wäre das eine unterlassene Hilfeleistung sonst :/

    Aber ich denk mal mehr als ihn vor sein Zuhause zu bringen kannst du nicht machen< also ist er in dem Moment auch für sich selbst verantwortlich (wenn er erwachsen ist)

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    lesen! Der Betrunkene lehnt Pol und Kw ab!

    Kommentar von PopeSyndrome PopeSyndromePopeSyndrome

    Ne, ER lehnt Krankenwagen und Polizei ab :)

    Kommentar von Moonie1970 Moonie1970Moonie1970

    Der Betrunkene lehnt das ab, steht da.

    Kommentar von Kathy0905 Kathy0905Kathy0905

    Boah ist ja gut! Sagt doch nicht gleich alle krummer Hund zu mir< ist ja schlimm..

    Kommentar von Moonie1970 Moonie1970Moonie1970

    Tun wir doch gar nicht. Wir haben nur alle gleichzeitig kommentiert, da können wir ja nichts für!

  • 1
    Antwort von ydnaso ydnaso

    Naja je nachdem wie betrunken er ist evtl. Anzeige wegen unterlassener Hilfe. Wenn du die Polizei verständigst, muss diese sich um ihn kümmnern, bzw. zumindest stehen sie dann in der verantwortung und nicht mehr du!

  • 1
    Antwort von blumentina blumentina

    natürlich nicht... jeder ist erstmal selbst für sich verfantwortlich. und da er sich selbst in die lage gebracht hat, geht die verantwortung nicht auf jemand anderen über... wär ja noch schöner

    Kommentar von PopeSyndrome PopeSyndromePopeSyndrome

    Auch wenn man "die Kontrolle" über ihn übernimmt?

    Kommentar von ydnaso ydnasoydnaso

    Und wenn jemand nach einem Unfall am straßenrand liegt ist er auch für sich verantwortlich??? Wohl kaum

    Kommentar von blumentina blumentinablumentina

    der hat sich ja nicht selbst "verunfallt", ein betrunkener ist für seinen zustand selbst verantwortlich. und mehr als nach hause bringen, wenn er professionelle hilfe ablehnt, kann man wohl nicht verlangen. ich würd mich bedanken, wenn ich verantwortlich wäre für den zustand eines wildfremden...

    Kommentar von Raimund1 Raimund1Raimund1

    woher weißt du, wo der wohnt?

    In der Brieftasche nachgeguckt?

    Und hinterher sagt er, da fehlen 500 €?

    Kommentar von eureka1 eureka1eureka1

    dem ist nicht so!

  • 0
    Antwort von Stan82 Stan82

    In Frage käme in einem solchen Fall eine Strafbarkeit allein nach § 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung). Das Belassen des Betrunkenen auf dem Gartenstuhl stünde unter Strafe, wenn noch eine Gefährdungslage vorläge. Da Menschen mit Alkoholintoxikationen durchaus gefährdet sind, zu erbrechen und dabei auch ersticken können, dürfte dies der Fall sein. Sollte der Helfende aber den Zustand des Gefährdeten verkennen und meinen, alles zur Hilfe Nötige getan zu haben, so entfällt der Vorsatz und damit eine Strafbarkeit.

  • 0
    Antwort von ArwensStern66 ArwensStern66

    Wenn jemand sooo betrunken ist, dass er nicht mehr in der Lage ist selbst nach Hause zu kommen,würde ich auf jeden Fall die Polizei rufen.

    Und , wenn du jemanden vor seiner Tür absetzt(egal wohin auch immer) hast du eine Verantwortng für ihn übernommen. Selbst wenn es kein Rechtliches Nachspiel haben sollte, würdest du dir für den Rest deines Lebens Vorwürfe machen, wenn dieser Jemand an seinem erbrochenem erstickt!

  • 0
    Antwort von Leinchen Leinchen

    Naja du handelst in dem Moment fahrlässig. Egal wie dieser betrunkene reagiert, du hättest einfach nur die Polizei oder den Krankenwagen rufen sollen!

  • 0
    Antwort von Praline Praline

    Polizei und dann mit ihr entscheiden, die 112!

  • 0
    Antwort von quietscheratsch quietscheratsch

    Wenn er noch bei Bewusstsein ist wird Dir keiner was nachsagen können.

    Ich würde trotzdem die Polizei rufen, dann eben "heimlich".

    Sobald er Bewusstlos ist, musst Du Hilfe rufen, da es sonst unterlassene Hilfeleistung ist.

  • 0
    Antwort von Charlex Charlex

    -Polizei und Krankenwagen lehnt dieser jedoch vehement ab.-

    Trotzdem anrufen. In einem volltrunkenen Zustand wäre diese Person nicht mehr zurechnungsfähig.

  • 0
    Antwort von DollyPond DollyPond

    ich denke, ja.

    wenn er so betrunken ist, dass er nicht mehr nach hause findet kann er auch nicht mehr beurteilen, ob er einen krankenwagen braucht. und dann übernimmst du die entscheidung für ihn.

    wenn du ihn orientierungslos und halb bewußtlos vor der tür sitzen lässt, ist das meines erachtens "unterlassene hilfeleistung". er ist dort ja nicht in sicherheit.

  • 0
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    wenn du den "entführst"...?

    oder er dir plötzlich ein Messer in den Bauch rennt?

    ich würde die Polizei rufen, wenn der Typ so zu ist. Mitleid ist da nicht angebracht.

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.